
Grasser-Privatinsolvenz: Über 23 Millionen Euro an Forderungen anerkannt
Nach der am Dienstag am Bezirksgericht Kitzbühel abgehaltenen Prüfungstagsatzung im Schuldenregulierungsverfahren rund um Karl-Heinz Grasser liegt nun ein erster Überblick über Forderungen, Vermögenslage und den weiteren Verfahrensverlauf vor.
Insgesamt wurden von acht Gläubigern 15 Insolvenzforderungen in Höhe von mehr als 35,6 Millionen Euro angemeldet, wobei der Insolvenzverwalter rund 23,1 Millionen Euro als berechtigt einstuft. Hauptgläubigerin ist die Republik Österreich: Sie macht Schadenersatzforderungen aus dem BUWOG-Komplex von über 12,9 Millionen Euro sowie Abgabenforderungen der Finanz in Höhe von rund 10,1 Millionen Euro geltend.
Nach Angaben des KSV1870 konnten bislang rund 200.000 Euro für die Insolvenzmasse gesichert werden. Diese setzen sich unter anderem aus etwa 40.000 Euro aus der Auflösung einer Lebensversicherung, rund 25.000 Euro aus dem Verkauf einer Uhr sowie mehr als 150.000 Euro aus einem freigegebenen Bankguthaben zusammen. Darüber hinaus bemüht sich der Insolvenzverwalter derzeit um den Zugriff auf weitere Kontoguthaben in Liechtenstein, die dem Schuldner zugerechnet werden könnten. Eine Auszahlung ist jedoch aktuell aufgrund eines dort bestehenden gerichtlichen Verfügungsverbots im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Geldwäscheverdachts nicht möglich. „Die weiteren Entwicklungen sind für die Gläubiger sehr wichtig, weil der potenzielle Massezufluss erheblich ist – wir sprechen von mehreren hunderttausend Euro“, erklärt Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Innsbruck.
Wie bereits im Vorfeld bekannt war, nahm Grasser selbst nicht an der Tagsatzung teil. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) bewertet dies kritisch, da dadurch die Möglichkeit entfiel, den Schuldner direkt zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation zu befragen. Zwar wurde ein Vermögensverzeichnis bereits im Zuge des Insolvenzantrags vorgelegt, dieses hätte jedoch im Rahmen der Tagsatzung bestätigt und gegebenenfalls ergänzt werden sollen. Diese Aufgabe übernahm stellvertretend der anwesende Vertreter des Schuldners. Insgesamt, so der AKV, sei die Aufarbeitung der Vermögensverhältnisse noch nicht abgeschlossen.
Angesichts der hohen Verbindlichkeiten ist laut KSV1870 davon auszugehen, dass die Gläubiger lediglich eine symbolische Quote im unteren einstelligen Prozentbereich erhalten werden. Ziel des Schuldners ist daher eine Entschuldung im Wege eines Zahlungsplans: Neben der aus der Vermögensverwertung resultierenden Quote bietet Grasser zusätzliche drei Prozent an, finanziert durch Dritte. Die dafür vorgesehenen Mittel von rund 700.000 Euro könnten rasch an die Gläubiger ausgeschüttet werden – vorausgesetzt, diese stimmen dem Plan zu.
Entscheidend wird dabei die Haltung der Republik Österreich sein. „Mag. Karl-Heinz Grasser benötigt für die Annahme des Zahlungsplans zwingend die Zustimmung der Hauptgläubigerin Republik Österreich“, so Schaller. Diese dürfte allerdings schwer zu erreichen sein, da insbesondere die Forderung aus dem BUWOG-Komplex im Falle einer Ablehnung nicht von einer Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren erfasst wäre.
Sollte der Zahlungsplan scheitern und ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet werden, könnte Grasser zwar einen Teil seiner Schulden – rund 10,2 Millionen Euro – regulieren, jedoch würden Verbindlichkeiten von etwa 12,9 Millionen Euro bestehen bleiben. Diese könnte die Republik Österreich noch über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren weiter einfordern.
Um eine nachhaltige Entschuldung zu erreichen, wird der Schuldner daher auf Verhandlungen mit der Finanzprokuratur angewiesen sein. Ob und in welchem Ausmaß die Republik Österreich zu einer Zustimmung bereit ist, bleibt derzeit offen. "Die Tagsatzung wurde daher heute auf unbestimmte Zeit erstreckt", wie der AKV abschließend festhält.