
Bezirkskrankenhaus St. Johann speist als erstes Krankenhaus in Tirol radiologische Bilddaten in ELGA ein
Das Bezirkskrankenhaus St. Johann setzt einen Meilenstein in der digitalen
Gesundheitsversorgung: Als erstes Tiroler Krankenhaus werden neben radiologischen
Befunden auch vollständige Röntgen-, CT- und MRT-Bilder in die elektronische
Gesundheitskarte (ELGA) eingespeist. Damit profitieren Patient:innen und behandelnde
Ärzt:innen gleichermaßen von einem einfacheren und besseren Zugang zu medizinischen
Informationen. Das ermöglicht eine effizientere Patientenversorgung bei aktuellen
Datenschutzstandards.
Digitalisierung als konsequenter Weg
Das Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol treibt die Digitalisierung bereits seit vielen Jahren
aktiv voran. Seit 2008 arbeitet das Krankenhaus vollständig digital – inklusive digitaler
Fieberkurve – und entwickelt seither die IT-Infrastruktur ständig weiter. Ziel ist es,
medizinische Abläufe zu optimieren, administrative Prozesse zu vereinfachen und die Qualität
der Patient:innenversorgung zu verbessern.
Radiologische Bilddaten in ELGA
Jetzt geht das BKH St. Johann noch einen Schritt weiter: Seit Anfang des Jahres ergänzen
radiologische Bilddaten – Röntgenaufnahmen sowie CT- und MRT-Bilder – die radiologischen
Befunde, die ins ELGA-Portal geladen werden. „Die Einspeisung radiologischer Bilddaten in ELGA
ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und verbessert
die Patientenversorgung bei gewährleistetem Datenschutz“, erklärt Michael Koch, IT-Leiter des
BKH St. Johann in Tirol. Damit ist das Krankenhaus das erste in Tirol, das diese Form der
Bilddaten-Übermittlung nutzt.
Mehr Transparenz für Patient:innen und Ärzt:innen
ELGA ist die österreichweite elektronische Gesundheitskarte, über die medizinische
Informationen einrichtungsübergreifend und datenschutzkonform zur Verfügung gestellt
werden. So erhalten Patient:innen jederzeit und ortsunabhängig nicht nur Zugriff auf Ihre
Befunde, sondern auch auf ihre Röntgen- und CT- sowie MRT-Bilder. „So werden Abstimmungen
zwischen Behandler:innen verbessert und gleichzeitig setzen wir einen weiteren Schritt
Richtung Digitalisierung“, sagt Koch. Bei Überweisungen oder Weiterbehandlungen bzw.
Zweitmeinungen stehen alle relevanten Daten und Bilder einfach zur Verfügung. Das spart Zeit,
weitere Untersuchungen und ermöglicht eine schnelle und lückenlose Behandlung.
Der Schutz sensibler Daten hat dabei höchste Priorität. Das Übermitteln der Daten und das
Speichern unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, Zugriffe sind streng geregelt und nur für
berechtigte Personen möglich.