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Mit neuen Opfern alte Schulden bezahlt – Oberndorfer in Haft
Mit immer neuen Betrugsfällen stopfte ein 81-jährige in Oberndorf lebender Deutscher alte finanzielle Löcher und riss gleichzeitig neue auf. Vor dem Landesgericht Innsbruck gestand der Oberndorfer jetzt 22 Straftaten. Er fasste 15 Monate Haft aus (bereits rechtskräftig). Bereits seit Ende März saß der Oberndorfer in Untersuchungshaft.
Zahlreiche Geschädigte aus dem gesamten Bezirk Kitzbühel waren als Zeugen zum Prozess geladen. Zu Aussagen kam es jedoch nicht mehr. Der 81-Jährige bekannte sich in allen 22 Anklagepunkten schuldig.
Der verursachte Schaden beläuft sich laut Anklage auf rund 57.000 Euro. Im Gerichtssaal hatte der Angeklagte eine handgeschriebene Liste mit sämtlichen Opfern, der jeweiligen Schadenshöhe und bereits geleisteten Rückzahlungen vor sich liegen. Nach Angaben seines Verteidigers seien bereits mehr als 30.000 Euro beglichen worden. Die noch offenen 25.300 Euro wolle er durch den Verkauf seines Autos und weiterer Wertgegenstände zurückzahlen, gab der Mann vor Gericht an.
Prinzip „Loch auf Loch zu“
Deutliche Worte fand der vorsitzende Richter Michael Böhler bei der Urteilsbegründung. Die Methode des Deutschen beschrieb er mit dem Satz „Loch auf Loch zu“. Immer wieder habe der Angeklagte neue Opfer gesucht, um alte Schulden zu begleichen. Dazu vermietete er sogar Wohnungen weiter, obwohl die tatsächlichen Eigentümer davon nichts wussten oder ihm dazu keine aktuelle Erlaubnis erteilt hatten.
Besonders schwer fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte bereits im September 2025 wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war. Trotzdem setzte er seine Betrugsserie unbeirrt fort. Das umfassende und reumütige Geständnis wertete das Gericht zwar als strafmildernd, der Rückfall sprach jedoch deutlich gegen ihn.
Angeklagter zeigte sich reumütig
In seinem letzten Wort erklärte der Mann, dass er den gesamten Schaden zurückzahlen wolle und den Opfern wieder in die Augen schauen möchte. Während der Verhandlung wirkte der 81-Jährige geistig sehr klar, vermied jedoch den Blickkontakt mit den Geschädigten. Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 15 Monaten Freiheitsstrafe. Zusätzlich muss er die noch offenen 25.300 Euro sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung nahmen die dreitägige Bedenkzeit in Anspruch. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig
