
Hotelpläne Going: Widmungen unter Vorbehalt möglich
Es sind meist saftige grüne Wiesen mit majestätischen Bergen im Hintergrund, die für das Tourismusland Tirol stehen, aber auch bei Immobilienentwicklern Begehrlichkeiten wecken. Wenig verwunderlich – sind in Tirol gerade einmal zwölf Prozent der Landesfläche bebau- bzw. besiedelbar. Das Land hat schon vor einigen Jahren mit einem zukunftsweisenden Beschluss versucht, solchen Begehrlichkeiten den Riegel vorzuschieben. Die Zauberworte heißen „Landwirtschaftliche Vorsorgeflächen“.
Die Idee ist so simpel, wie sie eigentlich effektiv sein sollte: Die landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sind dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten und dürfen nicht für Wohnbauten verwendet werden. „Tirol hat als einziges Bundesland in Österreich ein Raumordnungskonzept, das landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Sicherung hochwertiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen vorsieht“, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes. Seit der Einführung dieser Regelung wurden insgesamt 370 Millionen Quadratmeter landwirtschaftliche Produktionsflächen als Vorsorgeflächen ausgewiesen, was etwa einem Viertel des Dauersiedlungsraums entspricht. Davon entfallen rund 72 Millionen Quadratmeter auf den Bezirk Kitzbühel – die eigentlich nicht umgewidmet werden sollten. Eigentlich. Wie das Beispiel „Unterbürg“ zeigte, gibt es nämlich Ausnahmen. Die Hofstelle am Rande St. Johanns ist zum Teil als eine solche Vorsorgefläche ausgewiesen, sollte jedoch für das neue interkommunale Gewerbegebiet umgewidmet werden. Der Aufschrei war groß, schlussendlich führte der Protest zu einer Volksbefragung. 55,83 Prozent jener St. Johanner, die ihre Stimme abgaben, lehnen die Umwidmung ab.
„Tirol hat als einziges Bundesland in Österreich ein Raumordnungskonzept, das landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Sicherung hochwertiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen vorsieht."
Tiroler Landesregierung
Öffentliches Interesse muss gegeben sein
Das geplante Großhotel der Bergbahn in Going soll ebenfalls auf einer solchen Vorsorgefläche errichtet werden – über 20.000 Quadratmeter Wiesen sind dafür vorgesehen. Zunächst müsse geprüft werden, ob eine Änderung der landwirtschaftlichen Vorsorgefläche grundsätzlich möglich ist. Diese Prüfung erfolgt anhand von gesetzlichen Kriterien, die sowohl rechtliche als auch fachliche Anforderungen umfassen, heißt es seitens des Landes. Eine Änderung der Nutzung sei jedoch zulässig, wenn ein bedeutendes öffentliches Interesse an der Umsetzung des Projekts besteht und die vorgesehene Nutzung mit den überörtlichen Raumordnungszielen und den fachlichen Anforderungen vereinbar ist. Falls die Gemeinde Going eine solche Änderung der Nutzung der Fläche in Betracht ziehe, müsse sie einen Antrag auf Herausnahme der Fläche stellen, so die Auskunft der Fachabteilung beim Land. Dieser Antrag werde dann durch die zuständige Untergruppe des Raumordnungsbeirates geprüft. Wenn die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt seien, könne eine Änderung der Vorsorgefläche in Betracht gezogen werden, so die Experten.
Fragestellung steht bereits fest
Vorerst werden die Goinger Bürger über das geplante Projekt entscheiden. Die Fragestellung der Volksbefragung am 29. Juni steht schon fest. „Soll die Gemeinde Going zur Förderung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Bergbahnen in Going die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Errichtung einer Hotelanlage in unmittelbarer Nähe der Astbergbahn-Talstation auf einer landwirtschaftlichen Vorsorgefläche schaffen?“ – wird die Frage sein, über die die Goinger zu befinden haben.
Zurückhaltend in der Causa zeigt sich der zuständige Raumordnungs-Landesrat LH-Stv. Josef Geisler: „Das Planungsermessen für Vorhaben dieser Art obliegt grundsätzlich der Gemeinde. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Aufsichtsbehörde noch kein Gemeinderatsbeschluss oder eine endgültige Planung vor. Sobald diese vorliegen, wird, wie gesetzlich vorgesehen, die Untergruppe des Raumordnungsbeirates in den Entscheidungsprozess eingebunden, um das Projekt zu beurteilen.“
„Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Aufsichtsbehörde noch keine endgültige Planung vor.“
LH-Stv. Josef Geisler,
Raumordnungs-Landesrat