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Kitzbüheler Anzeiger
Schützen_Gewehre

Die Mitglieder der Schützenkompanie Pillersee – hier bei einem Fest in St. Johann – waren von der Grenzaktion ebenfalls betroffen.

Waffenbeschlagnahmung – Hakenkreuze auf einigen Waffen

Nach wie vor nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen rund um die Beschlagnahme der Waffen der Pillerseetaler Schützen. Wie berichtet, waren rund 50 Traditionsschützen aus Waidring, St. Ulrich und Fieberbrunn nach einer Ausrückung zum 70. Geburtstag von Erzbischof Franz Lackner bei Bad Reichenhall in eine Kontrolle der deutschen Bundespolizei geraten. Dabei wurden 34 Karabiner beschlagnahmt,unter anderem weil die erforderlichen EU-Feuerwaffenpässe nicht im Original vorgelegt werden konnten. Gegen 34 Schützen wurden Ermittlungsverfahren nach dem deutschen Waffengesetz eingeleitet und insgesamt 6.800 Euro Sicherheitsleistung eingehoben.

Jetzt informiert die Staatsanwaltschaft Traunstein über die weiteren Ermittlungsschritte. Demnach wird gegen 31 Schützen wegen unerlaubten Führens von Langwaffen ermittelt, einer Person wurden mehrere Waffen zugeordnet. Die Waffen dürften zudem laut Staatsanwaltschaft Traunstein im Bus nicht ausreichend gesichert gewesen sein.

Sichtbarkeit der Hakenkreuze
In der Zwischenzeit wird ein zusätzliches möglicherweise strafrechtliches Delikt durch die Staatsanwaltschaft überprüft. An einzelnen Langwaffen befinde sich ein kleines Hakenkreuz, also ein Kennzeichen der verbotenen NSDAP, so Oberstaatsanwalt Rainer Vietze auf Anfrage des Kitzbüheler Anzeigers. Derzeit wird durch die Staatsanwaltschaft Traunstein geprüft, ob insoweit ebenfalls ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte. Nach deutschem Recht (§ 86a des deutschen Strafgesetzbuchs) würde dies voraussetzen, dass das Hakenkreuz vorsätzlich öffentlich verwendet oder verbreitet wurde. Es kommt insbesondere darauf an, ob es für eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar war. Geprüft wird auch, ob ein derartiges Verwenden eines Hakenkreuz nach österreichischem Recht strafbar ist. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, heißt es seitens der deutschen Justiz. Die Waffen selbst sind im übrigen noch bei den deutschen Behörden.

Der Bund der Tiroler Schützenkompanien reagierte mit mehreren Schreiben und Klarstellungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein. Es handle sich bei den Gewehren der Tiroler Schützen um historische Waffen, heißt es in einer Stellungnahme. Einige stammten auch aus dem zweiten Weltkrieg. Bei den Hakenkreuzen handle es sich um eine 5x5 Millimeter große Punzierung, die noch aus der NS-Zeit stammt. Es handle sich dabei aber um Prüfzeichen und nicht um politische Zeichen. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck sei nach dem Verbotsgesetz bereits eingestellt. Landeskommandant Thomas Saurer stellt klar, "dass sich die Tiroler Schützen bereits ihrer Vergangenheit gestellt hätten: „Die Waffen der Tiroler Schützen stehen symbolisch für die erlangte Freiheit unseres Landes. Sie sind Sinnbild unserer Geschichte und unseres Auftrags – niemals jedoch Ausdruck von Diktatur, Unterdrückung, Wiederbetätigung oder extremistischer Ideologie. Es wäre daher sachlich falsch, historisch verkürzt und unzulässig, aus historischen Punzierungen auf alten Waffen, Rückschlüsse auf die politische Haltung oder Gesinnung unserer Schützen zu ziehen.“

Bischofs-Geburtstag mit Nachwehen – Schützen mussten Büchsen abgeben

Mit diesen Schlagzeilen hatten die Schützen aus Waidring, St. Ulrich und Fieberbrunn wohl nicht gerechnet: Nachdem ihre Waffen an der deutschen Grenze beschlagnahmt worden waren, berichteten Medien in ganz Deutschland über die „Aktion scharf“ der bayerischen Grenzpolizei. Sogar Bayerns Wirtschaftsminister und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger zeigte sich auf Facebook und X irritiert und kündigte an, die betroffenen Schützen als Zeichen der Wertschätzung zu einer Brotzeit einzuladen.

In Reichenhall aus dem Verkehr gezogen
Rund 200 Schützen waren dieser Tage zu einem besonderen Anlass nach Salzburg gereist: Erzbischof Franz Lackner feierte seinen 70. Geburtstag und zugleich sein 35-jähriges Priesterjubiläum. Es war nicht das erste Mal, dass Tiroler Traditionsschützen einem Kirchenmann die Ehre erwiesen. Ebenso wenig war die Fahrt über das Kleine Deutsche Eck nach Salzburg eine Besonderheit. Wie bei solchen Ausrückungen üblich, führten die Schützen ihre Gewehre mit, um für den Erzbischof einen Ehrensalut mit Platzpatronen abzufeuern.

Für rund 50 Schützen aus Waidring, St. Ulrich und Fieberbrunn nahm die Heimfahrt allerdings eine unerwartete Wendung. Kurz nach der Grenze in Bad Reichenhall fiel einer Streife der Bundespolizei der Reisebus auf, weil beim Vorbeifahren ein gewehrähnlicher Gegenstand im Fahrgastraum zu sehen gewesen sein soll. Der Bus wurde daraufhin kontrolliert.

34 Karabiner von Polizei beschlagnahmt
Dabei fanden die Beamten 34 Karabiner, die überwiegend zugriffsbereit im Bus transportiert wurden – unter anderem in Gepäckablagen und zwischen den Knien der Reisenden. Die Waffen wurden beschlagnahmt, weil die Schützen den erforderlichen EU-Feuerwaffenpass nicht im Original vorweisen konnten. Ein Foto des Dokuments auf einem Mobiltelefon genügte den Beamten nicht. Bei den Karabinern handelt es sich teilweise um historische Waffen, die ausschließlich für Salutschüsse mit Platzpatronen verwendet werden. Die Gewehre sind auf die jeweiligen Schützenkompanien registriert. Gegen 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz eingeleitet. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 6.800 Euro eingehoben.

Grundsätzlich gibt es ein bilaterales Abkommen das der damalige deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) und sein österreichischer Amtskollege Ernst Strasser (ÖVP) im Jahr 2004 unterzeichnet hatten. Es regelt die Mitnahme von Waffen österreichischer und bayerischer Traditions- und Sportschützen zu Veranstaltungen im jeweiligen Nachbarland. Der entscheidende Haken: Der Transit von Tirol über das Kleine Deutsche Eck nach Salzburg ist in diesem Abkommen nicht ausdrücklich geregelt.

Landeskommandant nahm Stellung
Von den betroffenen Wintersteller Schützen wollte sich niemand öffentlich zu dem Vorfall äußern. Dafür nahm Landeskommandant Thomas Saurer Stellung. Der Bund der Tiroler Schützenkompanien habe interne Erhebungen eingeleitet und die betroffenen Kompanien um Stellungnahmen ersucht. Auch mit den bayerischen Behörden sei bereits Kontakt aufgenommen worden. Gleichzeitig verweist der Bund darauf, dass es bei vergleichbaren grenzüberschreitenden Ausrückungen in der Vergangenheit keinerlei Probleme gegeben habe.

„Sicherheit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Waffen haben oberste Priorität. Unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen nehmen wir den Vorfall zum Anlass, die Sensibilisierung für die geltenden Vorschriften beim Waffentransport weiter zu verstärken“, stellt Tirols oberster Traditionsschütze klar.

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