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Kitzbüheler Anzeiger
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Symbolbild

Fall „Schmotzer“: Tierärztekammer fordert Prüfung

Im Fall des getöteten Katers „Schmotzer“ fordert die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) eine Prüfung des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Innsbruck vom August 2026. Konkret soll geprüft werden, ob eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 23 StPO eingebracht werden kann. Wie mehrfach berichtet standen vier Brixner – sie waren verdächtig den Kater „Schmotzer“ zu Tode gequält zu haben – vor Gericht und wurden von der Anklage der Tierquälerei freigesprochen

Die Verantwortlichen fordern eine Prüfung des rechtskräftigen Urteils. Sie sehen Anhaltspunkte, dass der Begriff der „unnötigen Qualen“ möglicherweise nicht richtig angewandt wurde. Aus tiermedizinischer Sicht beschränke sich Tierleid nicht auf sichtbare Schmerzen. Auch länger anhaltender Stress, Angst und psychische Belastungen könnten für ein Tier Qualen bedeuten, betont ÖTK-Präsident Kurt Frühwirth. Zudem müsse bei mehreren Beteiligten die Verantwortung jedes Einzelnen und dessen konkreter Tatbeitrag geprüft werden, so die Forderung.

Auch die Verantwortung der einzelnen Beteiligten müsse genau betrachtet werden. „Wenn mehrere Personen beteiligt sind, muss auch die Verantwortung jedes Einzelnen und sein konkreter Tatbeitrag geprüft werden. Der gemeinsame Zweck, das Leiden des Tieres zu beenden, kann diese Prüfung nicht ersetzen“, betont Frühwirth.

Parallel läuft im Fall „Schmotzer“ bei der zuständigen Behörde in Kitzbühel ein Verwaltungsstrafverfahren. Dabei wird unter anderem geprüft, ob gegen das Tierschutzgesetz und insbesondere gegen das Tötungsverbot gemäß § 6 TSchG verstoßen wurde.

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