Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 4 Ausgabe 45 Gastronomie und Hotellerie müssen schließen – Freizeitsport wird stark eingeschränkt Wieder drastische Einschitte Die Regierung stellte am Samstag schärfere Maßnahmen gegen das Coronavirus vor. Seit Dienstag gelten in Öster- reich zwischen 20 und 6 Uhr nächtliche A usgangs- beschränkungen. Die meisten Veranstaltungen werden abgesagt, Restau- rants dürfen k eine Gäste mehr bewirten, die meis- ten Freizeiteinrichtungen müssen v orerst schließen. Bezirk | Der zweite Lockdown wird voraussichtlich bis Ende November dauern, sofern die am Samstag verkündeten M aß- nahmen auch die Infektions- zahlen entsprechend senken. Tritt dies nicht ein, so kann ein Nachschärfen erfolgen. Die dazu getroffenen Maßnahmen stellte die Regierung am Samstag vor. „Nicht mehr möglich s ein wer- den der Sport- und Freizeitbe- reich, die Hotellerie und die Gastronomie“, so Kanzler Se- bastian Kurz. Die Gastronomie darf nur noch Abhol- und Lie- ferdienste anbieten, Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt. Alle Theater, Opern- und Konzerthäuser s owie auch Museen müssen b is zum 30. November schließen. Für die b etroffenen Unterneh- men wird es ein Hilfspaket ge- ben, kündigte K urz an. Die be- troffenen Branchen werden 80 Prozent des Umsatzes des Vor- jahreszeitraums überwiesen b e- kommen, wenn sie keine Be- schäftigten k ündigen. Z udem werde die Kurzarbeit ausgewei- tet, sagte der Kanzler. Anders als im Frühjahr b leiben Geschäfte geöffnet, a uch Dienstleister wie Friseure und Physiotherapeuten dürfen w eiterarbeiten. Distance-Learning für Oberstufe und Uni Für den S chulbereich wird es differenzierte Maßnahmen g e- ben. Kindergarten, Volksschu- len und Unterstufen bleiben vorerst offen, in der Oberstufe und an den Universitäten wird auf Distance-Learning umge- stellt. Viele Parlamentsparteien und die Landeshauptleute hät- ten heftig darauf gedrungen, die Schulen diesmal während des Lockdowns offenzuhalten, sagte Kurz. Private Treffen werden eingeschränkt Sämtliche V eranstaltungen – ausgenommen ist hier der Profi- sport, jedoch ohne Zuschauer – sind ab Dienstag verboten. Auch Theater, Museen und Freizeit- einrichtungen wie Schwimm- bäder und Fitnessstudios m üs- sen schließen. Private Treffen werden eben- falls eingeschränkt. N ur noch zwei Haushalte dürfen einan- der treffen. Der unmittelbare Wohnbereich soll von den Maß- nahmen nicht betroffen sein, Garagen-, Garten- und Scheu- nenpartys werden aber unter- sagt. Geburtstagsfeiern und Ju- biläumsfeiern im ö ffentlichen Raum sind untersagt. Nächtliche Ausgangsbeschränkung Die nächtlichen A usgangsbe- schränkungen sind a uf zehn Tage befristet. Laut Gesetz müs- sen sie alle zehn Tage vom Na- tionalrat besprochen und ver- längert w erden, so Kurz. Nach 20 Uhr gilt de facto ein Be- suchsverbot in den Wohnungen von Freunden und Bekannten. „Man darf den eigenen Haus- halt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen“, sagte Kurz. Ausgenommen da- von sind Paare, die nicht an der- selben Adresse gemeldet sind. Warnung vor medizinischen Engpässen Notwendig werden diese „harten“ Schritte, wie Kurz sie nannte, wegen der zuletzt stark gestiegenen Coronavi- rus-Zahlen. Seit Monaten ver- zeichne Österreich ein stetiges Wachstum, in der vergangenen Woche „fast schon ein explo- sionsartiges“, so der Kanzler. Die meisten Infizierten hätten zwar einen milden Verlauf, ein gewisser Prozentsatz brauche aber sogar intensiv medizinische Betreuung. Wöchentliche T ests in Pflegeheimen Besuche in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alters- und Pflegeheimen werden zum Schutz der Kranken, Senioren, Pflegebedürftigen und des P er- sonals limitiert. Bis inklusive 17. November sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, wobei pro Tag maximal ein Be- sucher zugelassen wird. Insge- samt können in den k ommen- den zwei Wochen Patienten, Senioren bzw. Pflegebedürftige in Spitälern und H eimen ma- ximal zwei verschiedene Besu- cher empfangen. Sämtliche Besucher müssen entweder ein negatives Test- ergebnis vorweisen oder ad- äquaten A temschutz – eine FFP2-Maske – tragen. Der Min- destabstand ist einzuhalten. Aus- genommen davon sind die Pal- liativ– und Hospizbegleitung sowie die Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen. Für externe, nicht medizinische Dienstleister gilt ein Betretungsverbot in Al- ten- und Pflegeheimen. Freizeitsport stark eingeschränkt Während der S pitzensport, wenn auch ohne Zuschauer, weiterlaufen darf, wird der Amateursport stillstehen. Da- mit werden unter anderem die Fußballligen v on der Regional- liga abwärts gestoppt. Auch der Hallenbereich ist für alle H ob- bysportler tabu, Freiluftsport- stätten wie G olf- und Ten- nisplätze d ürfen j edoch offen bleiben. Erlaubt sind aber nur noch individuelle Sportaktivitä- ten, bei denen man nicht mit an- deren in Kontakt kommt. „Die Sportstätten im F reien sind für den Einzelsport weiter geöff- net“, versicherte Vizekanzler Werner Kogler. Sportarten mit Körperkontakt sind untersagt. Anders als im ersten Lockdown werden aber auch Parkanlagen offen bleiben. „Erste Öffnungsschritte“ im Dezember möglich Sollte das Maßnahmenpaket wirken und die Bevölkerung mitmachen, ging Kurz davon aus, dass im Dezember „erste Öffnungsschritte“ gesetzt wer- den können, „ um zu einem halbwegs normalen Leben zu- rückzukehren“. Bei einem „ähn- lichen Erfolg, wie wir ihn im ersten Lockdown hatten“, könne man dann beispielsweise wie- der an Skifahren – wenn auch mit Abstrichen – denken. poe
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