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Kitzbüheler Anzeiger
29.08.2022
News  
 

Um 23 Uhr ist Schluss mit lustig

Um punkt 23 Uhr müssen die Gastgärten in der Kitzbüheler Innenstadt dicht gemacht werden. Von der Polizei wird im Auftrag der BH streng kontrolliert - heuer mehr als in der Vergangenheit. Das gefällt naturgemäß nicht allen.

Kitzbühel | Das halbvolle Glas, das vom Gast noch in aller Ruhe geleert werden will, war in den Gastgärten der Kitzbüheler Innenstadt normalerweise kein Problem -  auch wenn die Uhr schon auf Sperrstunde zeigte. Heuer kommt es allerdings anders, als gewohnt - und das irritiert so manche Gäste und Wirte in der Innenstadt. Um 23 Uhr ist nämlich Schluss mit lustig in den Schanigärten  - und zwar ausnahmslos. Dafür sorgt die Polizei im Rahmen von Streifendiensten und Kontrollen. „Die Einhaltung der Sperrstunde wird in diesem Sommer strenger kontrolliert als in der Vergangenheit“, bestätigt Juristin Elisabeth Obermoser von der Gewerberechtsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel auf Anfrage. „Ich habe die Polizei dazu beauftragt,weil es massive Anrainerbeschwerden aufgrund von Lärmbelästigung gibt.“

Gewerbeordnung regelt Betriebszeiten
Dass Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden bzw. an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, nur bis maximal 23 Uhr geöffnet halten dürfen, ist allerdings nicht neu. Die Betriebszeiten würden aber nicht von der Stadtgemeinde festgesetzt, heißt es dazu aus dem Kitzbüheler Rathaus, sie seien fixer Bestandteil der sogenannten „Gastgartenbetriebsgarantie gemäß § 76a der Gewerbeordnung“. Eine Änderung der Betriebszeiten könne daher nur durch Ansuchen des jeweiligen Betriebes bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgen.
„Weder die Stadt Kitzbühel noch der Bürgermeister haben dabei eine Handhabe“, lautet die weitere Auskunft von Stadtchef Klaus Winkler.

Beschallung ist das eigentliche Problem
In der Gewerberechtsabteilung der BH, aber auch bei der Polizei, gehen regelmäßig Beschwerden von Anrainern ein, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Das eigentliche Problem seien aber nicht die Gäste, die sich in gemäßigter Lautstärke  unterhalten, sondern die Beschallung in den Lokalen, erläutert Obermoser. Lautes Sprechen, Singen und Musizieren sei in den Schanigärten ohnehin untersagt. Doch die Musik dröhne aus den Lokalen und damit würden auch die Gespräche der Gäste entsprechend lauter. Obermoser: „Es ist nur verständlich, dass den Anrainern irgendwann der Geduldsfaden reißt.“
Trotz der Verordnung würden einige Lokale immer wieder negativ in Erscheinung treten, sagt Obermoser: „Es gibt leider Unbelehrbare, die sich nicht daran halten.“ Und deshalb werde jetzt eben entsprechend kontrolliert.

Kommt es zu Verstößen, trägt im Übrigen der jeweils betroffene Wirt die Konsequenzen. Wird erst einmal Anzeige erstattet, ist das Strafausmaß nicht unbeträchtlich: Die am häufigsten zutreffende Strafbestimmung gemäß Paragraph 366 Abs. 1 GewO 1994 sieht einen Strafrahmen bis 3.600 Euro vor,  erklärt Obermoser. Von einer Anzeigenflut will die Juristin nicht sprechen, sie hält aber gleichzeitig fest, „dass es heuer sicherlich zu mehr Anzeigen gekommen ist, als in den Jahren zuvor“. Alexandra Fusser

Bild: Die Gastgärten in der Kitzbüheler Innenstadt locken an lauen Sommerabenden jede Menge Gäste an, doch um 23 Uhr soll hier aus Rücksicht auf die Anrainer Ruhe herrschen. Bei Verstößen kommt es zur Anzeige. Foto: Hoyer

 
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