Kitzbüheler Anzeiger
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19.02.2021
News  
 

Negativ-Test für die Skipiste

Seit Montag ist die Verordnung des Landes Tirol über eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus in Skigebieten in Kraft. Jene Personen, die zum Zweck der Ausübung des Ski- und Snowboardsports unmittelbar vor Betreten einer Skipiste eine Liftanlage benutzt haben, müssen einen negativen Covid-19-Test mitführen. Pistentourengehen ist davon ausgenommen. Die heimischen Bergbahnen rechnen mit noch weniger Betrieb und passen ihr Angebot an.

Bezirk | Seit Sonntag Abend ist es amtlich: Zum Skifahren und Snowboarden braucht es einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Verordnung, die nicht nur den Wintersportlern, sondern auch den Berg­bahn-Betreibern sauer aufstößt. „Die Verordnung lässt jede Professionalität vermissen. Das hat nichts mehr mit einer medizinischen Vorsorge für Sicherheit und Gesundheit zu tun, das ist reine Schikane“, sagt Anton Bodner, Vorstandsvorsitzender der Bergbahn AG Kitzbühel. Seiner Ansicht nach handelt es sich um einen politischen Machtkampf. Mehr Zurückhaltung in der Rhetorik und die Dinge zu Ende denken, ist seine Empfehlung an die Politik.

Seitens des Landes rechtfertigt LH-Stv. Josef Geisler die Verordnung: „Wir haben uns in Tirol immer massiv dafür eingesetzt, dass die Ausübung von Individualsportarten in freier Natur möglich ist und vor allem Kinder und Jugendliche nicht nur vor dem Computer sitzen, sondern sich auch auf der Piste oder am Eislaufplatz bewegen können. Obwohl die Clusteranalysen der AGES zeigen, dass es so gut wie keine Fälle gibt, wo die Ansteckung beim Skifahren passiert ist, kommen wir mit der nunmehrigen Verordnung den Forderungen des Gesundheitsministeriums nach. Der Preis dafür, dass Skifahren und Snowboarden in Tirol auch weiterhin möglich sind, ist das Testen.“

Die Verordnung hat kein Außerkrafttretensdatum, aus rechtlicher Sicht ist sie somit unbefristet. Vonseiten des Einsatzstabes des Landes Tirol wird die Lage jedenfalls täglich neu analysiert und evaluiert.
LAbg. Claudia Hagsteiner (SPÖ) fordert praktikable Lösungen: „Dass es jetzt ein negatives Testergebnis braucht, wenn man mit seinen Kindern zum Übungslift geht, ist völlig überzogen - vor allem auch, weil für die Nutzung der Gondel selbst, laut der aktuellen Verordnung, ‚nur‘ eine FFP2-Maskenpflicht aber keine Testpflicht besteht.“

Teststation für Skifahrer in Kitzbühel
Die Bergbahn AG Kitzbühel hat die feste Absicht, den Betrieb bis nach Ostern aufrecht zu erhalten, sofern dies von der Gesetzeslage her möglich ist. „Wir fahren ein reduziertes Programm, wollen aber die Möglichkeit zum Wintersport weiterhin bieten. Es ist unser eigener Anspruch als Berg­bahn AG Kitzbühel und wir wollen den Einheimischen, Familien und Saisonkartenbesitzern bei aller Wirtschaftlichkeit Vertrauen und Verlässlichkeit geben und damit etwas Normalität liefern“, sagt Bodner. Bei KitzSki wurde auf die neue Verordnung auch schnell reagiert und am Hahnenkammparkplatz eine Teststation für die Wintersportler installiert. „Der Hahnenkammparkplatz ist nun für die Wintersportler kostenfrei“, ergänzt Bodner.

Einschränkungen bei SkiWelt möglich
Am Dienstag trafen sich die Vertreter der sechs Gesellschaften, welche die SkiWelt bilden, um das weitere Angebot im Skiraum zu besprechen. Das Ergebnis war bis zum Drucktermin des Kitzbüheler Anzeigers noch nicht bekannt. Einen Überblick über die geöffneten Anlagen gibt es aber auf der Homepage unter www.skiwelt.at. Geschäftsführer Andreas Haselsberger ist aber überzeugt, dass es auch während der Woche ein Angebot geben wird, wenn auch eingeschränkt. „Es ist jeder Tag ein ‚Draufzahler‘, wir müssen auch auf die Wirtschaftlichkeit schauen“, sagt Haselsberger, der durch die neue Verordnung mit noch weniger Wintersportlern rechnet. „Wir haben auch diese Verordnung aus den Medien erfahren. Der Informationsfluss lässt seit Beginn an zu wünschen übrig“, sagt Haselsberger, der am Montag viele Skifahrer vertrösten musste, da die Teststraße ausgelastet waren und keine Möglichkeit mehr für einen Test bestand.

Zustrom entscheidet über das Angebot
„Uns bleibt immer weniger Zeit, die neuen Verordnungen zu kommunizieren und entsprechend darauf hinzuweisen“, sagt Peter Grander, Geschäftsführer von SkiStar St. Johann. Für ihn ist die neue Verordnung ebenso wenig nachvollziehbar. „Die Seilbahnen haben eine Beförderungspflicht und gehören zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Da bleibt die Frage, was ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn“, sagt Grander. In St. Johann rechnet man damit, dass die Zahlen der Skifahrer dadurch rückläufig werden. „Wir werden uns jetzt das ganze anschauen und danach entscheiden“, sagt Grander. Diese Woche fahren noch die Eichenhoflifte 1 und 2 und ab Freitag die Harschbichlbahn sowie die Bauernalmbahn.

Fieberbrunn nur noch mit Wochenendbetrieb
Der Entschluss, die Anlagen nur noch an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag in Betrieb zu nehmen, fiel bei der Bergbahn Fieberbrunn bereits vor zwei Wochen. „Wir haben hier keine Möglichkeiten, für unsere Kunden Tests anzubieten. Das sieht auf dem Papier immer leichter aus, als es in der Realität umsetzbar ist“, sagt Toni Niederwieser von den Fieberbrunner Bergbahnen. „Ich sehe es als Aufgabe eines Infrastrukturbetriebes, trotz eines Minus-Geschäftes ein Angebot zu bieten“, sagt Niederwieser.

Wochenendbetrieb an der Buchensteinwand
Ebenso von Freitag bis Sonntag können die Wintersportler an der Buchensteinwand das Angebot des Pletzi-Parks und der zwei Schlepplifte nutzen. „Die gesamte Saison war total ‚verkorkst‘. Bei uns haben die Verschärfungen nicht so viel Auswirkung, denn die Einheimischen sind ja da“, erzählt Markus Brudermann, Geschäftsführer der Bergbahn Pillersee und hat noch ein interessantes Detail parat: „Wir hatten den ganzen Winter über keinen einzigen Skiunfall.“ Am Pillersee ist der Fokus schon komplett auf den Sommer ausgerichtet.

Hochkössen entscheidet diese Woche
„Die Verordnung über den Negativ-Test war wie ein Schlag in die Magengrube“, sagt Simona Höllermann vom Skigebiet Hochkössen. Große Auswirkungen auf das Skigebiet hat dabei auch die neue Reiseverordnung, da ein Großteil der Wintersportler aus dem nahen bayerischen Raum anreiste. „Wie es weitergeht, wird in den nächsten Tagen entschieden“, sagt Höllermann.

Steinplatte schließt vorübergehend
Für das Skigebiet der Steinplatte war die Verordnung über den Negativ-Test nicht so dramatisch wie jene über die Reisebestimmung. Ein Teil des Skigebietes befindet sich im Bundesland Salzburg und daher war bereits vor Inkrafttreten der Test-Verordnung ein Negativ-Test für die Benutzung der Anlagen notwendig. „Wir sind in einem Pool mit Lofer und Unken und haben daher viele Skigäste aus Salzburg und auch aus Oberösterreich. Durch die Grenz-Verordnung fällt nun bei uns schon die Hälfte der Ski-Gäste weg“, erzählt Brandtner.
Am letzten Betriebswochenende musste man bereits für den Grenzübertritt einen Negativ-Test vorweisen. „Dies wurde von der Polizei an der Talstation bzw. am Steinplatte-Parkplatz kontrolliert“, erzählt Andras Brandtner.
Im Waidringer Skigebiet hofft man, dass gegen Monatsende die Verordnung betreffend der Grenzkontrollen zurückgenommen wird, dann könnte man die Steinplatte wieder in Betrieb nehmen. „Dann gäbe es sicherlich noch das eine oder andere schöne Wochenende auf der Steinplatte“, ist der Bergbahn-Chef zuversichtlich.

Kontrollen durch die Alpinpolizei und Polizei
Die Kontrolle der negativen Covid-19-Tests obliegt der Gesundheitsbehörde. „Die Kontrollen werden durch die Alpinpolizei sowie die Polizei durchgeführt“, erzählt Bezirkshauptmann Michael Berger. Martin Reisenzein, Bezirkskommandant der Polizei, ergänzt: „Wir werden stichprobenartig Kontrollen in den Skigebieten vornehmen. Geplant sind die Kontrollen auf zwei Ebenen. Auf den Pisten wird die Alpinpolizei auf die Einhaltung der Verordnung achten und im Tal werden Streifen im Bereich der Talstationen Kontrollen durchführen.“ Elisabeth M. Pöll

Bilder: Wintersportler haben am Hahnenkammparkplatz die Möglichkeit, sich testen zu lassen. Die neue Negativ-Test-Verordnung für den Wintersport wird sich auf die Besucherzahlen in den Skigebieten auswirken. Fotos: Pöll

Aus meiner Sicht - Jetzt erst recht Mentalität
Gut eine Woche hat es gedauert, bis die Verordnung für einen negativen Covid-19-Test in den Skigebieten ausformuliert war. Diese Verordnung betrifft aber nicht die Liftanlagen, sondern die Pisten. Während Gondel­bahnen und Lifte in die Zuständigkeit des Bundes fallen, ist für die Pisten das Land Tirol zuständig. Somit konnte eine Verordnung formuliert werden, die nur die Tiroler trifft. Damit wird die Bevölkerung eines Bundeslandes für eine Virus-Mutation bestraft, die nicht mal im Land entstand, sondern eingeschleppt wurde.
Das Lager der Wintersportler ist nun zweigeteilt: Für die einen ist der Winter gelaufen, sie wollen sich die laufenden Testungen nicht antun und bei den anderen kommt die „Jetzt-erst-recht“-Mentalität zu Tage. Drei Mal testen in der Woche nehmen sie für ihre Skitage in Kauf. Durchaltevermögen ist von allen gefragt – von den Seilbahnern und von den Skifahrern und man kann gespannt sein, welche Verordnung als nächstes kommt, um uns den Wintersport zu vermiesen. Elisabeth M. Pöll - poell@kitzanzeiger.at

 
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