Kitzbüheler Anzeiger
11.11.2018
News  
 

Kritik an Abgängen der Aquarena

Der Landesrechnungshof prüfte die Stadtgemeinde Kitzbühel. Der Bericht darüber, der Ende September veröffentlicht wurde, sorgt für Gesprächsstoff in der Gamsstadt. In die Kritik geriet nicht nur der Sportpark, sondern auch die Aquarena.

Kitzbühel | Die Finanzen der Stadtgemeinde Kitzbühel wurden vom Landesrechnungshof (LRH) geprüft. Die Stadt bekam vom LRH durchwegs eine positive Beurteilung (der Kitzbüheler Anzeiger berichtete), aber es gab auch Kritik seitens der Opposition und von Bürgern betreffend des Sportparks und auch der Aquarena.

Das Hallenbad gehört zwar nicht der Stadt Kitzbühel, sondern der Bergbahn AG Kitzbühel, jedoch hält die Stadtgemeinde 50 Prozent der Anteile am Seilbahnunternehmen.

Kritik am Hallenbad übt Helmut Wessner. „Die Bergbahn AG Kitzbühel schwimmt anscheinend in so viel Geld, dass diese jahrelang Abgänge von ca. einer halben Million Euro bei der Aquarena ohne korrektive Maßnahmen einfach hinnimmt. Zudem findet sie es auch nicht nötig, die über 50 Prozent der Eigentümer, nämlich die Bürger der Stadtgemeinde Kitzbühel, über diese Verluste zu informieren – lediglich mit Jubelmeldungen über den (zugegeben recht erfolgreichen) Liftbetrieb. Da nun die notwendigen und überlebenswichtigen Sanierungsmaßnahmen der BAG (Lifte & Beschneiungsanlagen) schon seit Jahren als abgeschlossen betrachtet werden können, ist es unverständlich, dass die Aquarena von der BAG keine Beachtung findet“, lässt Wessner in einer Aussendung wissen und zitiert auch den Bericht des LRH: „Die Abgänge des Badezentrums Aquarena resultierten insbesondere aus den höheren Instandhaltungs- und Energieaufwendungen.

Insbesondere bei der Energie haben sich in den letzten Jahren viele Möglichkeiten für Einsparungen entwickelt. Dies hat der Vorstand wie auch mehrheitlich der Aufsichtsrat offensichtlich wissentlich ignoriert. Der Oberste Gerichtshof hat für solche Fälle die folgende Erkenntnis veröffentlicht. Die Erkenntnis besagt, dass der Aufsichtsrat erkannte Mängel nicht nur festzustellen, sondern auch abzustellen hat.“

Investitionen von rund 2,5 Millionen Euro

Die Kritik an fehlender Beachtung des Badezentrums will Bergbahn-Vorstand Josef Burger so nicht stehen lassen. „Seit 2008 wurden im Badezentrum Aquarena zur Substanzsicherung und Qualitätsverbesserung rund 2,5 Millionen Euro investiert, davon mehr als zwei Drittel an Instandhaltungen und ein Drittel an Investitionen. Dabei wurden als wesentliche Aufgaben die Dachsanierung, das Sportbecken samt Dampfsperre, Heizung und Wasserrutschen, Außenfassade mit Artika, Erlebnisbecken sowie Heizungsanlage, Sanierung Erholungsbecken und Revitalisierung des Gastronomie- und Restaurantbetriebs sowie Auffrischung des Erscheinungsbildes und teilweiser Erneuerung des Eingangs- und Garderobenbereiches durchgeführt“, erklärt Burger.

Energieaufwendungen Aquarena

Die Energieaufwendungen für Heizung und Strom wurden in der Aquarena seit 2013 bis zum Geschäftsjahr 2017/18 durch vorsorgliche energiesparende Maßnahmen um rund ein Drittel von 288.000 Euro auf rund  196.000 Euro gesenkt.

Herauszustreichen ist, dass die Bergbahn AG Kitzbühel für die ressourcenschonende Energienutzung seitens TIGAS im Jahr 2014/15 für die Umstellung von Heizöl schwer auf Gas eine Energieeffizienzprämie erhalten hat, ebenso wie der Bergbahn AG Kitzbühel für die Energieoptimierungsmaßnahmen seitens der WKO im Jahr 2017 eine Beratungsförderung für Energie zugesprochen wurde.

Badezentrum Aquarena

Das Badezentrum Aquarena wurde im Jahr 1976 von der Stadtgemeinde und dem Fremdenverkehrsverband Kitzbühel an die Bergbahn AG Kitzbühel übertragen und von dieser übernommen. Dabei wurde eine Betriebsführungspflicht vereinbart. Die Betriebsführung erfolgt streng nach den Prinzipien der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und dem Ziel der Erbringung von ordentlichen, kundengerechten Serviceleistungen. Die Betriebsführungspflicht ist selbst bei Unwirtschaftlichkeit bei einer positiven Gesamtrentabilität einer großen Gesellschaft der Betriebsführungspflicht unterzuordnen, wie dies bereits im Jahre 2007 bei der Verletzung der Betriebsführungspflicht beim Bichlalmlift noch vom Vorgängermanagement ausjudiziert wurde.
Elisabeth M. Pöll

 
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