Kitzbüheler Anzeiger
07.10.2018
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Rechnungshof nahm Kitzbühel unter die Lupe

Der Landesrechnungshof stellt der Stadtgemeinde Kitzbühel ein weitaus positives Zeugnis aus. Kritisch werden aber die Auslagerungen an private Rechtsträger gesehen.

Kitzbühel | Seit letzter Woche liegt das Ergebnis des Landesrechnungshofes (LRH) über die Stadtgemeinde Kitzbühel vor. In zwei Berichtsteilen, Gemeindeverwaltung sowie Betriebe und Beteiligungen, gab der LRH sein Urteil über die Gamsstadt ab, welches auch großteils positiv ausfiel. So stellt der LRH der Personalverwaltung und dem Rechnungswesen bis auf kleine Empfehlungen ein durchwegs gutes Zeugnis aus. Der Stadtentwicklungsplan in Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2021 wird positiv herausgestrichen.

Kitzbühel ist eine sehr finanzkräftige Gemeinde

Die Finanzkraft der Stadtgemeinde hebt der Prüfbericht hervor: „Die Stadtgemeinde Kitzbühel ist im Vergleich zu den Referenzgemeinden eine sehr finanzkräftige Gemeinde.“ Auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung schneidet die Stadtgemeinde im Vergleich gut ab: „Bezogen auf die Einwohner war die Pro-Kopf-Verschuldung deutlich geringer als jene der Referenzgemeinden.“ Der Verschuldungsgrad war ebenso meist geringer als jener der Referenzgemeinden. Jedoch empfiehlt der LRH, die mittelfristigen Finanzpläne vollständiger und realistischer zu erstellen.

Der LRH wertet es positiv, dass die Stadtgemeinde Kitzbühel die Verpflichtung zur Bildung von Betriebsmittelrücklagen wahrnahm und die Möglichkeit zur Bildung weiterer Rücklagen nützt:„Kitzbühel hat dadurch Reserven für allfällige Erfordernisse.“

Lob für Bemühungen um leistbares Wohnen

Beim Thema leistbares Wohnen lobt der LRH die Bemühungen der Stadtgemeinde, günstigen Bauraum zu lukrieren. Auch den in der Vergangenheit oftmals diskutierten Vergabeprozess von Wohnungen mittels Punktesystem bewertet der LRH als positiv – es trage zur Objektivität bei.

Kritische Betrachtung von Auslagerungen

Kritischer sieht der LRH das Betriebs- und Gesellschaftsgeflecht, welches die Stadtgemeinde Kitzbühel um sich gespannt hat. Der LRH widmete den Betrieben und Beteiligungen einen eigenen fast 80-seitigen Prüfbericht. So ist die Stadtgemeinde 100 prozentiger Eigentümer der „Altenwohnheim GmbH“, der „Liegenschaftsverwaltung und Energievertrieb GmbH“ sowie der „Sportpark GmbH“. Zudem führt die Stadtgemeinde die Stadtwerke Kitzbühel und den Schwarzseebetrieb als eigene wirtschaftliche Unternehmen. „Die Auslagerung von Gemeindeaufgaben auf private Rechtsträger bringt zweifellos Vorteile (z.B. Geschäftsführung nach wirtschaftlichem Prinzip, Flexibilisierung des starren öffentlichen Dienstrechtes, steuerliche Gründe). Mit der Ausgliederung gehen aber meist der Informationsfluss zum Gemeinderat sowie die Kontroll- und Informationsrechte verloren“, ist im Prüfbericht zu lesen.

Warum lagert man an GmbHs aus?

Warum lagert die Stadtgemeinde Aufgaben aus bzw. welche Vorteile bringt das? „Von den drei Gesellschaften, an denen die Stadt zu 100 Prozent beteiligt ist, wurde einzig die Sportpark GmbH im Zuge der Errichtung im Jahr 2005 neu gegründet. Der Grund lag darin, dass die Auslagerung von großer Sportinfrastruktur in eigene Gesellschaften gängig ist“, antwortet dazu Bürgermeister und Finanzreferent Klaus Winkler (VP).  

Die beiden anderen GmbHs wurden ursprünglich im Jahr  1999 für den Betrieb des Altenwohnheimes und den Krankenhausbetrieb gegründet.  „Zweck war, wie in anderen Gemeinden auch, dass so starke hoheitliche Wirtschaftszweige nicht im Rahmen der allgemeinen Verwaltung, sondern in eigenen Unternehmen betrieben werden“, sagt Winkler. Während die Altenwohnheim GmbH weiterhin ihren ursprünglichen Zweck nachgeht, wurde nach der Schließung des Krankenhauses Kitzbühel die Gesellschaft in die „Liegenschaftsverwaltung und Energievertrieb“ umgewandelt. „Daran erkennt man, dass wir mit Neugründungen sehr zurückhaltend waren, da die alte Krankenhausgesellschaft für zwei Betriebe eingesetzt wurde. Dies entspricht auch unserer Einstellung, dass wir die Ausgliederung von Geschäftsfeldern in eigen GmbHs sehr kritisch sehen und nur dort machen, wo es unbedingt notwendig ist“, so Winkler.

Keine Verträge für GmbH Geschäftsführer

Der LRH bekritelte auch, dass es keine Verträge mit den Geschäftsführern der „Sportpark GmbH“ sowie der „Liegenschaftsverwaltung und Energievertrieb GmbH“ gibt. „Man muss dazu wissen, dass der bisherige Geschäftsführer bereits im seinerzeitigen Krankenhaus Geschäftsführer war. Sein Vertrag wurde fortgeführt. Es war naheliegend, dass er weiter beschäftigt wird und kein weiterer Geschäftsführer eingestellt wird, was wieder zu deutlichen Mehrkosten geführt hätte. So geschah es im Sportpark“, nimmt Winkler dazu Stellung.

Sportpark: FPÖ fordert neue Führung

Als einzige Oppositionspartei in Kitzbühel reagierte umgehend die FPÖ mit einer Presseaussendung auf den Bericht des LRH. FPÖ Stadtparteiobmann Alexander Gamper bezeichnet Bürgermeister Winkler darin als „Sonnenkönig“. Dieser kontert: „Mit Aussagen des Finanzexperten Gamper beschäftige ich mich nicht. Er gilt ja bereits selbst in blauen Kreisen als Lachnummer.“

Weitaus mehr als dieser politische Austausch von „Nettigkeiten“ interessiert den Kitzbüheler Anzeiger aber, welche konkreten Maßnahmen aufgrund des LRH-Berichts in Kitzbühel am dringensten aus Sicht der FPÖ umzusetzen wären. „Was den Sportpark betrifft braucht es als Erstes einen Führungswechsel in der GmbH und einen Masterplan, wie es weiter gehen soll. Meiner Meinung nach sollte sich die Stadt einen Generalbetreiber suchen, in dem auch das Tennisstadion eingegliedert wird und die jetzige ausgegliederte Gesellschaft abgeben. Der Sportpark und das Tennisstadion  müssen natürlich für die einheimischen Bürger zugänglich bleiben und den Zweck, für den sie geschaffen wurden, erfüllen. Wir haben in Kitzbühel seit Jahren viele offene Baustellen. Millionenverluste durch den Sportpark, ein desolates Tennisstadion, fehlendes Parkhaus, kein Geld für Innenstadtpflasterung und bei der Umfahrung geht auch nichts weiter“, sagt Gamper.

Transparenz: „Es braucht Änderung der TGO“

Und wie will die FPÖ das vorantreiben? „Auf kommunaler Ebene können wir nur durch Aufzeigen der Probleme ein Bewusstsein zu den Verfehlungen durch die Stadtführung bei den Gemeinderatskollegen und Bürgern schaffen. Zu einer detaillierten Einsicht in die Geschäftsunterlagen fehlen uns Gemeinderäte leider die rechtlichen Voraussetzungen. Diesen Einblick hat nur der Bürgermeister und sein Stadtrat (Gesellschaftervertretung). Hier braucht es eine Änderung in der Tiroler Gemeindeordnung auf Landesebene“, so Gamper, der für die FPÖ auch ein Landtagsmandat hält.
Johanna Monitzer 

Hintergrund
Warum und wie wurde geprüft
Kitzbühel | Gemäß Art. 67 Abs. 4 lit. c und e TLO1 obliegt dem Landesrechnungshof (LRH) die Prüfung der Gebarung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und von Unternehmen, an denen eine solche Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen prüfunterworfenen Rechtsträgern mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist.

Prüfung auf eigene Initiative
Im LRH internen „Gemeinderanking“ war Kitzbühel in den letzten fünf Jahren stets unter den 40 prüfungsrelevanten Gemeinden. Der LRHD ordnete am 23.10.2017 eine Prüfung der Stadtgemeinde Kitzbühel an. Diese Prüfung erfolgte aus eigener Initiative, teilt sie im Prüfbericht mit. Zwei Prüfer und eine Prüferin führten in der Zeit vom 23.10. bis 16.11.2017 und am 30.11.2017  an insgesamt 14 Arbeitstagen eine Einschau in die Räumlichkeiten und Unterlagen der Stadtgemeinde und der beteiligten Unternehmen durch.

Geprüft wurden insbesonders die Jahre 2014 bis 2017, wobei der LRH die Gebarung der Stadtgemeinde Kitzbühel, ihrer Betriebe und Einrichtungen sowie ihrer Tochtergesellschaften möglichst umfassend darzustellen versuchte. Der LRH legte seinen Fokus auf die Rechtmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit. Die Prüfung bezog sich im Wesentlichen auf organisatorische Rahmenbedingungen, einzelne Prozessabläufe sowie personelle und finanzielle Angelegenheiten.

Die über insgesamt 200 seitigen Prüfberichte sind online  unter www.tirol.gv.at/landtag/landesrechnungshof/ einsehbar.

 
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