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Kitzbüheler Anzeiger

St. Johann in Tirol

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Aktuell ST. JOHANNER GEMEINDENACHRICHTEN 3 Aktuell Wahl am 27. Februar 2022 Am 27. Februar 2022 wird gewählt. D ie „Wahlinformation“ er leichtert den Ablauf. Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol möch- te ihre Bürgerinnen und Bürger bei den be- vorstehenden Gemeinderats- und Bürger- meisterwahlen optimal unterstützen. D es- halb werden wir Ihnen vor der Wahl eine detaillierte Wahlinformation zustellen. Ach- ten Sie daher besonders auf unseren Brief (siehe Abbildung). Dieser ist nämlich mit I hrem Namen perso- nalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen A bschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist. Zur Wahl am 27. Februar 2022 im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises mit. Damit ist die Wahlabwicklung schneller möglich. Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllo- kal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nut- zen Sie dafür bitte das S ervice in unserer „Wahlinformation“, weil dieses schon perso- nalisiert ist. Sie haben dafür drei M öglichkeiten: 1. persönlich im M arktgemeindeamt 2. schriftlich mit der beiliegenden persona- lisierten Anforderungskarte samt Rück- sendekuvert 3. elektronisch im Inter- net über w ww.wahl- kartenantrag.at rund um die Uhr. Achtung: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig. W ahlkarten können nicht per T elefon Wahlservice zu den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022 beantragt werden. Der letztmögliche Z eit- punkt für schriftliche A nträge und für Online- Anträge ist am 23. F ebruar 2022. Die Zustel- lung erfolgt mittels Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss dann spätestens am 25. F ebruar 2022 auf dem Postweg im Marktgemeindeamt ein- langen, oder Sie geben die Wahlkarte bis zum 25. Februar 2022 spätestens um 14 Uhr im Marktgemeindeamt ab. Sie haben weiters auch die Möglichkeit, I hre verschlossene Wahlkarte am Wahltag wäh- rend der Wahlzeit in jenem Wahllokal abzu- geben, in dessen Wählerverzeichnis Sie ein- getragen sind. Dafür können Sie sich auch eines Boten bedienen. Achtung Äderung b ei den Wahllokalen Da das Bezirkskrankenhaus pandemiebe- dingt nicht als Wahllokal zur Verfügung ste- hen kann, müssen die B ewohnerinnen und Bewohner jener Straßenzüge, die früher im Krankenaus gewählt haben, nun zum Wählen in den K aisersaal ge- hen. Alle anderen Straßen- züge bleiben wie früher in ihren angestamm- ten Wahllokalen. Auf Grund der gestiegenen Einwohnerzahl mussten die Wahlsprengel auf neun Sprengel erweitert werden und teilen sich somit wie folgt auf: Wahlsprengel I bis VII: Volksschule Neubau- weg – Wahlzeiten: 7 bis 15 Uhr Wahlsprengel VIII: Kommunalzentrum „Kai- sersaal“ – Wahlzeiten: 7 bis 15 Uhr Wahlsprengel IX: Volksschule Jodler – Wahl- zeiten: 7 bis 13 Uhr Weitere Informationen und die genaue Ein- teilung der Straßenzüge auf die einzelnen Wahlsprengel finden Sie in der nächsten Ausgabe, die kurz vor der Wahl erscheinen wird. Fot o: kufgem
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