Kitzbüheler Anzeiger

St. Johann in Tirol

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Aktuell ST. JOHANNER GEMEINDENACHRICHTEN 3 Aktuell Wieshoferstraße • Lär mschutz Seit Anfang März wird an der Umsetzung des Masterplans in der Dechant-Wieshofer- straße v om Kirchplatz bis zur Einbindung des Neubauwegs gearbeitet. Die Bauarbeiten hätten bereits im letzten Jahr durchgeführt werden sollen, doch da kam der erste Corona- Lockdown. Trotz der Sperre des Bauabschnittes gibt es keine Verkehrsbehinderungen, da der neu zu gestaltende Bereich komplett in der Fußgän- gerzone liegt. Über die gesamte Baustellen- dauer werden die Geschäfte, W ohnungen und Büros also fußläufig err eichbar sein. Bei der Neugestaltung wird der bestehende Straßenbelag mit g roßformatigen Granitplat- ten in der Mittelzone sowie mit so genannten Wiener Würfeln an den S eiten ersetzt. In Pas- sagen, die oft überquert w erden, erfährt der Bauarbeiten in der Dechant- Wieshoferstraße Mittelstreifen optische Unterbrechungen, außerdem erfolgt die Umstellung auf ein M it- telentwässerungssystem, ansonsten ist die Ausführung niveaugleich. Die Pflasterarbeiten werden voraussichtlich Anfang Juni abgeschlossen sein. Gr afik : O rtsmark eting Die Gartenarbeit hat wieder begonnen. Dabei werden häufig M aschinen und Geräte verwendet. Dass diese auch Lärm machen, der von den gemütlich in der S onne liegenden Nachbarn als störend empfunden wird, ist vie- len in der Euphorie ihrer Tätigkeit gar nicht Lärmschutz bewusst. Die wohlverdiente Erholung im Gar- ten wird zum puren Stress, wenn nebenan ohrenbetörender Lärm erzeugt wird. Die Ruhezeiten sind gesetzlich genau geregelt und müssen daher auch v on allen Bürgerin- nen und Bürgern eingehalten w erden. Wir möchten die wichtigsten I nhalte der Lärm- schutzverordnung für die M arktgemeinde St. Johann in Tirol in Erinnerung rufen. Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt, an W erktagen in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 20.00 bis 08.00 Uhr verboten. Diese lärmerregenden Arbeiten sind außerdem in einem Umkreis von 50 m von Schulen während der Unter- richtszeit, von Kirchen während der G ottes- dienste, von Plätzen w ährend V ersammlun- gen und der Friedhöfe w ährend B eerdigun- gen untersagt. Fot o: fot olia.c om Modellflugkörper und M odellfahrzeuge, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, dürfen im v erbauten Gebiet und innerhalb eines Bereiches von 400 m außerhalb des v er- bauten Gebietes nicht in Betrieb genommen werden. Die Benützung v on Rundfunk- und Fernseh- geräten, Lautsprechern und T onwiedergabe- geräten ist im F reien, insbesondere in öffent- lichen Anlagen, auf Straßen und P lätzen v er- boten, sofern dadurch störender Lärm erzeugt wird. Der genaue Wortlaut der Verordnung ist auf der Gemeindehomepage www.st.johann.tirol unter Bürgerservice – V orschriftensammlung zu finden.
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