Kitzbüheler Anzeiger

St. Jakob in Haus

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3 So nun zu den Vorhaben 2019:  Weiterer Ausbau Breitband-Glasfaser: Hauptleitung Zusammenschluss Fieberbrunn – St. Ulrich am Pillersee. Sobald wir hierzu die Detailplanung vorliegen haben, laden wir zu einer Vorstellung und öffentlichen Diskussion ein.  Fertigstellung Filzenweg und Sanierung div. Wege  Straßenbeleuchtung Dorf – Lehrberg  Asphaltierung Ortsdurchfahrt mit Erneuerung, Verlängerung und Sanierung v on Gehsteigen  Neue Verkehrsbeschilderung von Gemeinde- straßen, Geschwindigkeitsbegrenzungen Fragen, Wünsche, Anregungen zu den einzelnen T he- men in der Gemeinde nehmen die Verwaltung, die Mit- glieder des Gemeinderates oder ich gerne auf. Ich wünsche Allen ein wunderbares F rühjahr, einen schönen Sommer und eine gute Zeit. Euer Bürgermeister Leo Niedermoser Aus der Gemeindestube Gemeinderatssitzung vom 03.12.2018 Die Kostenübernahme für die Ersatzanschaffung EDV-Hardware (Notebook, Bildschirm samt Zubehör) für die V olksschul-Direktion in Höhe v on € 1.284,35 brutto wird genehmigt. Die Richtlinie für die Vergabe der Mietzinsbeihilfe ab 01.01.2019 wird wie folgt beschlossen: 1. Mietzinsbeihilfe wird gewährt an:  Eigenberechtigte österreichische Staatsbürger und ihnen im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. Unionsbürger), die sich rechtmäßig in Tirol aufhalten und seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde St. Jakob in Haus den Hauptwohnsitz haben.  Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Pe- sonen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.  Sonstige natürliche P ersonen, die seit minde- tens 5 Jahren den Hauptwohnsitz in Tirol haben (Drittstaatsangehörige), 2. Vorlage eines vergebührten Mietvertrages; 3. Kein Mietzuschuss wird gewährt, w enn Mieter und Vermieter in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen; 4. Entscheidung über die Gewährung einer Mietzins- beihilfe obliegt dem Gemeindevorstand; Der Erschließungsbeitrag und der vorgezogene Er- schließungskostenbeitrag ab 01.01.2019 wird mit 5% vom Erschließungskostenfaktor v on € 168,00, das sind € 8,40 festgesetzt. Die Zuschüsse bleiben gleich. Der Verlängerung der M ietverhältnisse mit dem TVB-Pillerseetal und der Fa. KW Bau – Ing. Walter Ko- idl um ein weiteres Jahr unter Berücksichtigung einer Index-Anpassung wird zugestimmt. Die Auftragsvergabe und Kostenübernahme für den Neubau der TW-Hauptleitung Filzenweg (Teilab- schnitt von ca. 240 lfm) zu einem Gesamtbetrag von € 14.170,10 netto und der TW-Versorgungsleitung (Teil- abschnitt Hydrant Staller – Feldgerinne Holzmeister ca. 185 lfm) zu einem Gesamtbetrag von € 7.773,68 netto wird beschlossen.
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