Kitzbüheler Anzeiger

St. Jakob in Haus

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4 Die Material-Kostenübernahme für den Ersatz-Neu- bau der TW-Hauptleitung (Teilabschnitt Bodner – Fi- achtern ca. 40 lfm) in der Höhe v on € 1.833,93 netto wird beschlossen. Der Gemeinderat beschließt g emäß § 66 Abs.1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, den von DI.Dr. Erich Ort- ner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 301/17 (zur Gänze) in EZ 210 und 301/1 (Teilfläche) in EZ 90007, jeweils KG St. Jakob in Haus, GB 82113, Eigen- tümer DI Georg Obwaller bzw. Bartholomä Obwaller in 6392 St. Jakob i.H., durch vier Wochen hindurch zur öf- fentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes g e- fasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner- halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stel- lungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Per- son oder Stelle abgegeben wird. Die Aufnahme eines Kontokorrentkredites zur Zwi- schenfinanzierung des Breitband-Ausbaues (LWL) im Gemeindegebiet an den Bestbieter, Raiffeisenbank Kitzbühel – St. J ohann in Tirol, wird beschlossen. Die Auftragsvergabe und Kostenübernahme der Asphaltierungsarbeiten durch die Firma Swietelsky GmbH wird wie folgt beschlossen: • Bereich Torfmoos € 9.566,38 incl. MwSt (Kostenbeitrag Anrainer € 1.600,00) • Bereich Mühlbichl € 16.072,02 incl. MwSt (Kostenbeitrag Anrainer € 6.500,00) • Bereich Filzenweg € 100.843,52 incl. MwSt und • Bereich Simmern € 37.457,68 incl. MwSt (Kostenbeitrag Anrainer € 4.000,00) Die Auftragsvergabe für Grenzverhandlung, Vermes- sungsarbeiten und Grundteilungspläne für die Be- reiche Mühlbichlweg und F ilzenweg an den Vermesser Stefan Harasser zu einer Gesamtsumme von € 4.447,91 incl. MwSt wird beschlossen. Die Auszahlung des Förderbeitrages für Heimische Bauern in Höhe v on € 2.500,00 und die Aufnahme in den Haushaltsplan 2019 wird beschlossen. Der Beschluss zur Kostenübernahme und Auftrags- vergabe an die Firma Hirschhuber und Einsiedler OG für durchgeführte Beratungen, verkehrstechnische Beurteilung der Vorrangverhältnisse an der Straßenkreu- zung Reith, sowie der durchgeführten Radarmessungen und Auswertungen auf der L2 Pillerseestraße mit einer Gesamtsumme von € 2.227,20 incl. MwSt wird gefasst. Es wird die Auftragsvergabe und Kostenübernahme für die Anschaffung von Verkehrszeichen samt Zubehör für Baustelleneinrichtungen bei der Firma Neuhauser zu einem Betrag von € 1.678,44 incl. MwSt abzüglich 3% Skonto beschlossen. Gemeinderatssitzung vom 14.12.2018 Der Gemeinderat beschließt g emäß § 71 Abs.1 und § 64 Abs.1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 den vom Pla- ner AB Lotz und Ortner ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein- de St. Jakob in Haus (zur Gänze / zum T eil) im Bereich 303/2, 303/6, 303/7 KG 82113 St. Jakob 4 Wochen hin- durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des F lächen- widmungsplanes der Gemeinde St. Jakob in Haus vor: Umwidmung Grundstück 303/2 K G 82113 St. Jakob rund 756 m² v on Freiland § 41 in Geplante örtliche Stra- ße § 53.1 sowie rund 239 m² v on Wohngebiet § 38 (1) in Geplante örtliche Straße § 53.1, w eiters Grundstück 303/6 KG 82113 St. Jakob rund 240 m² von Freiland § 41 in Geplante örtliche Straße § 53.1 w eiters Grundstück 303/7 KG 82113 St. Jakob rund 1.412 m² v on Freiland § 41 in Geplante örtliche Straße § 56.1sowie r und 657 m² von Freiland § 41 in W ohngebiet § 38 (1) sowie r und 20 m² v on Wohngebiet § 38 (1) in Geplante örtliche Straße § 53.1 sowie r und 18 m² v on Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41. Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs.1 lit. A TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Än- derung des Flächenwidmungsplanes g efasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech- tigten Person oder Stelle abgegeben wird. Weiters beschließt der Gemeinderat g emäß § 66 Abs.1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 den von DI.Dr. Erich Ortner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlas- sung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks 303/7 (zum Teil) in EZ 119, KG St. Jakob in Haus, GB 82113, Eigentümer T homas Lechner sen., Mühlau 1 in 6392 St. Jakob in Haus, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des g egenständlichen Be- bauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner- halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stel-
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