Kitzbüheler Anzeiger

Kirchdorf in Tirol

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Kaisergemeinde AKTIV 2 AUS DEM GEMEINDEAMT BEScHlüSSE - AUSzüGE AUS DEM ProToKoll Gemeinderatssitzung vom 06. Februar 2018 6. Beschlussfassung über die V ergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten für das Siedlungsgebiet ´´Schlosserfeld´´: Nach Verlesung des Angebotsspiegels und der Vergabeempfehlung wurde mit 15:0 Stimmen beschlossen, die Straßen- und T iefbau- arbeiten für das Siedlungsgebiet S chlosserfeld an den Billigstbieter, die Firma Fröschl A G und Co KG, zu einer Angebotssumme von EUR 455.116,25 brutto, ..., zu vergeben ... Gemeinderatssitzung vom 08. Mai 2018 4. Änderung und A npassung der Wohnbau- und Wirtschaftsförderungsrichtlinien (Erschließungskosten): Auf Vorschlag des Bürgermeisters erfolgte mit 15:0 S timmen der Beschluss die Wohnbau- und Wirtschaftsförderungsrichtlinien wie folgt abzuändern und mit 09.05.2018 zu v eröffentlichen: ´´2. Die Förderung wird nur an österreichische Staatsbürger und nur an jene Personen gewährt, w elche seit mind. 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kirchdorf haben, oder insgesamt 10 Jahre mit Hauptwohnsitz in Kirchdorf wohnhaft sind bzw. waren oder ununterbrochen seit 5 Jahren im Gemeindegebiet von Kirchdorf berufstätig sind. F ür F irmen gilt ein mind. 3-jähriger F irmensitz in der Gemeinde. Bei im Interesse der Gemeinde gelegenen Firmen, sowie bei ausländischen F irmen, kann über eine F örderungsgewährung nach den Bestimmungen des Pkt. 8. vorgegangen werden.´´ Liebe Gemeindebürgerinnen und G emeindebürger! Die Protokolle zu den jeweiligen Gemeinderatssitzungen sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar unter www.kirchdorf.tirol.gv.at. Das Redaktionsteam Gemeinderatssitzung vom 03. April 2018 3. Freigabe der von rA Mag. Wäldstätten abgeänderten und ergänzten r aumordnungsverträge für das Gemeindegebiet von Kirchdorf aufgrund des örtlichen r aumordnungskonzeptes: a. ... NACHFoLGEND DER RAUMoRDNUNGSVERTRAG FüR PRIVATPERSoNEN. IN UNSERER SEPTEMBERAUSGABE VERöFFENTLICHEN WIR DANN DEN VERTRAG FüR GEWERBE UND ToURISMUS. BEIDE VERTRäGE SIEHE AUCH AUF DER GEMEINDEHoMEPAGE WWW.KIRCHDoRF. TIRoL.GV.AT) 7. Beschlussfassung über die Erlassung und K undmachung einer Verordnung über die V erpflichtung zur Aufnahme von Hundekot: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf beschließt einstimmig aufgrund des § 18 A bs. 1 Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das L GBl 77/2017, die Erlassung, Kundmachung und die übermittlung an die A bteilung Gemeinden beim Amt der Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen überprüfung, folgender Hundekotaufnahmepflichtverordnung: siehe Homepage. Der gesamte Gemeinderat und alle Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter der Gemeinde Kirchdorf wünschen ihrem „Chef“ Gerhard obermüller und seiner G attin Renate alles Gute für den gemeinsamen L ebensweg! Bild: Martin Raffeiner
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