Hopfgarten im Brixental
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück
Gemeindeübersicht
HOPFGARTNER BLATTL 4 September 2022 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2022/2023 einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von € 250,00 pro Haushalt. Zusätzlich wird heuer ein einmaliger Energiekosten‐ zuschuss in Höhe von € 250,00 pro Haushalt gewährt. Der Antrag kann bis 31. Dezember 2022 im Bürger‑ service der Marktgemeinde Hopfgarten eingebracht werden . Mitzubringen sind aktuelle monatliche Ein‐ kommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe/Unterhalt/Alimente, Bankverbindung. Antrags‐ bzw. zuschussberechtigt sind: alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Hopfgarten. Nicht‐antrags‐ bzw. zuschussberechtigt sind: ‐ BezieherInnen von laufenden Mindestsicherungs‐ /Grundversorgungsleistungen ‐ BewohnerInnen von Wohn‐ und Pflegeheimen, Behin‐ derteneinrichtungen, Schüler‐ und Studentenheimen Für P ensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkos‑ tenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine ge‑ sonderte Antragstellung nicht erforderlich. Zur Ermittlung des monatlichen Einkommens werden alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt le‐ benden/gemeldeten Personen zufließen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. Und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (z. B. Unterhalt, AMS‐Bezüge, P ensionsvorschuss, Kinder‐ betreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind nicht anzurechnen: Pflegegeldbezüge, F amilienbeihilfen, Wohn‐ und Miet‐ zinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten und Beschädigtengrundrente nach dem K OVG, Rentenleis‐ tung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte A us‐ gleichszulagenbezüge. Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens sind in Abzug zu bringen: Zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind. Informationen und Anträge im Bürgerservice der Marktgemeinde Hopfgarten. Bettina Sieberer ‑ Tel. 05335 2205 85 Für die Gewährung gelten folgende Netto‑Einkommensgrenzen pro Monat: Heizkostenzuschuss Energiekostenzuschuss alleinstehende Personen € 1.000,00 € 1.900,00 Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.590,00 € 2.700,00 zusätzlich für das 1. und 2. Kind* € 260,00 € 450,00 jedes weitere Kind* € 190,00 € 330,00 die erste weitere erwachsene Person** € 550,00 € 750,00 jede weitere erwachsene Person** € 380,00 € 600,00 * im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe ** im gemeinsamen Haushalt lebend Heizkostenzuschuss – Energiekostenzuschuss 2022/2023 NEU: Netto-Einkommensgrenze für den Energiekostenzuschuss wurde erhöht! Obst‐ und Gartenbauverein Hopfgarten Obstpressen 2022 Unsere Obstpresse ist heuer erstmals am Samstag, den 3. September in Betrieb . Im September und Oktober werden wir voraussichtlich jeden Samstag bzw. bei Bedarf auch am Freitag (Nachmittag) Obst pressen. Um eine vernünftige Einteilung vornehmen zu können und längere W artezeiten zu vermeiden, wird Obst nur nach Terminvereinbarung angenommen. Wir ersuchen deshalb bis spätestens jeweils Donnerstag 20.00 Uhr vor dem je‐ weiligen Presstermin unter der Tel. Nr. 05335/3127 (Lindner Georg) die ungefäh‐ re Anlieferungsmenge bekannt zu geben und einen Termin zu vereinbaren.
< Page 3 | Page 5 >
< Page 3 | Page 5 >