Kitzbüheler Anzeiger
09.03.2021
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Keine Dorf-Wohnungen im Parterre

Mit drei Einsprüchen zum neuen Flächenwidmungsplan musste sich der Oberndorfer Gemeinderat beschäftigen. Grund dafür ist die Widmung „Kerngebiet“ im Ortszentrum.

Oberndorf | Aufgrund der Lage zu Kitzbühel sind die Grundstückspreise in Oberndorf gestiegen und auch viele Wünsche von Investoren haben in den vergangenen Jahren dort ständig zugenommen. Den Auswüchsen will die Gemeinde nun mit einem einheitlichen Flächenwidmungsplan einen Riegel vorschieben. Bei der weiteren Entwicklung des Ortszentrums liegt ein besonderes Augenmerk auf Betrieben, die bereits im Erdgeschoss sind bzw. jenen, die sich ansiedeln sollen.

Kerngebiet mit Widmung schützen
Nachdem im Oktober bereits der einheitliche Widmungsplan vorgestellt wurde, sind bei der jüngsten Gemeinderatssitzung drei Stellungnahmen bearbeitet worden. Dies betrifft die Regelung, dass im Ortszentrum keine Wohnungen im Erdgeschoss möglich sind. Zukünftig darf das Erdgeschoss nur mehr von Gewerbebetrieben genutzt werden. Schon damals war für Gemeinderat Werner Hochfilzer (VP) klar, dass es für ihn nicht vertretbar ist, in bestehende Widmungen einzugreifen. Als unmittelbar Betroffener reichte er einen Einspruch ein und prangerte die Ungleichbehandlung an. Laut Raumplaner Erich Ortner hat man sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, wobei es zur Beeinträchtigung des Eigentümers derzeit nicht kommt, da Objekte bereits jetzt bzw. in Vergangenheit gewerblich genutzt wurden.

Konflikte bei Nutzung befürchtet
Klaus Ritter (SP), Obmann des Raumordnungs-Ausschusses, präsentierte die zweite Stellungnahme der Firma KitzHome, die beim ehemaligen Hotel Lindner ein Wohnhaus errichtet hat. Sie beklagte eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit und dass sich der Gemeinderat zu wenig mit dem Thema auseinandergesetzt habe.
Per Anwalt teilte KitzHome den Mandataren mit, dass durch einen Gewerbebetrieb im Erdgeschoss und Wohnungen in den übrigen Stockwerken ein Nutzungskonflikt entsteht. Raumplaner Erich Ortner stellte in seinem Schreiben klar, dass dem Bauwerber von Anfang an kommuniziert wurde, dass eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss unumgänglich sei. „Der Einwand ist somit nicht zulässig.“ Aufgrund des Gewerbes wurde eine überdurchschnittlich hohe Bebauungsdichte zugesagt.

Der dritte Einspruch kam von Seiten des Raiffeisen-Servicecenters, das sich unter anderem auf die Lage, nicht direkt im Ortszentrum, berief und auch eine geringe Bebauung vorbrachte. Dem entgegnet Ritter, dass eine erhöhte Bebauung mit einem weiteren Projekt durchaus zulässig sei.

Stellungnahme von Raumplaner
Insgesamt empfiehlt Raumplaner Ortner dem Gemeinderat, an dem bereits bestehenden Beschluss festzuhalten, was auch Bürgermeister Hans Schweigkofler (SP) so sieht:  „Wir haben alles im Raumordnungsausschuss besprochen, um eine gewerbliche Nutzung möglich zu machen. Die Entscheidungen fielen dort  einstimmig. Die einschneidenen Beschlüsse hält auch Raumordnungsobmann Ritter für nötig, da so „für das Dorf das Beste“ erreicht werden kann. „Die Zentrumslage spielt eine wichtige Rolle und dort braucht es Gewerbe“, hält auch Hansjörg Landmann (VP) am Beschluss fest.

Mit Geschäften Leben im Dorf sichern
Mithilfe des Flächenwidmungsplanes soll das Leben im Dorf stattfinden. „Ziel ist es, die Struktur im Ortszentrum zu halten“, erklärt der Bürgermeister. Die beschränkte Wohnnutzung ist somit nur noch bei Eigenbedarf oder betrieblicher Notwendigkeit möglich.

Klare Entscheidung von Gemeinderat
Der Gemeinderat stimmte mit 14 Ja- und einer Nein-Stimme  (Hochfilzer) dem Konzept zu.
Nach Informationen vom Land Tirol bleibt den drei Grundstückseigentümern nun der Gang zum Landesverwaltungsgerichtshof. Verena Mühlbacher

Bild: Für das Ortsgebiet in Oberndorf gibt es eine einheitliche Widmung in der Kernzone. Foto: Monitzer; AdobeStock/supachai

 
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