Kitzbüheler Anzeiger
08.01.2022
News  
 

Geschlossen und versiegelt

Die Behörde schloss den „Club Take Five“ zu Silvester. Es drängt sich die Frage auf, dürfen Nachtclubs überhaupt öffnen?

Kitzbühel | Es ist der Treffpunkt, wenn man die Tanzfläche stürmen möchte: Der legendäre „Club Take Five“ in Kitzbühel.  In die österreichweiten Schlagzeilen geriet der Club letzte Woche, weil er zu Silvester behördlich geschlossen und versiegelt wurde.

Gewerbeanmeldung fehlte
Im November wurde das In-Lokal an den Wiener Szenegastronomen Martin Ho verpachtet. Dieser hat vergessen das Gewerbe anzumelden, wie das Land Tirol mitteilt: „Der Grund der Schließung war, dass der neue Betreiber verabsäumt hatte, das Gewerbe neu anzuzeigen.“

Einlass mit 2G
Aber darf denn ein Nachtclub aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit überhaupt öffnen? „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass entsprechend der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung Betreiber Besuchern gegen Vorlage eines 2G-Nachweises Einlass gewähren dürfen – abseits des Verabreichungsplatzes gilt eine Maskenpflicht. Die Betreiber haben unter anderem sicherzustellen, dass jedem Gast ein Sitzplatz zugewiesen wird und die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt“, erklärt dazu Bettina Sax vom Land Tirol. Zudem gilt die Sperrstunde um 22 Uhr.

Keine Beanstandungen zu Silvester/Neujahr
Anscheinend haben sich die Gastronomen zu Silvester an die Corona-Vorgaben gehalten. „Zu Silvester/Neujahr wurden vonseiten der Exekutive 123 Kontrollen im Zusammenhang mit Covid-19-Auflagen im Bezirk durchgeführt, im Rahmen derer keine Beanstandungen zu verzeichnen waren“, so Sax. Im Falle des Take Five wird die Behörde nach Vorlage der Gewerbeanmeldung die Situation neu beurteilen, heißt es vom Land Tirol. Wann der Club wieder öffnet ist unklar. Es dürfte sich schon etwas getan haben, denn vor Redaktionsschluss waren die Behördenhinweise auf den Türen des Nachtclubs bereits verschwunden. Johanna Monitzer

Bild: Die Beklebung der Behörde wurde mittlerweile abgenommen. Es fehlte die Gewerbeanmeldung, so das Land Tirol. Foto: privat

Aus meiner Sicht - Gleiche und gleichere
Nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie sind nicht nur die Maßnahmen noch immer teils sehr obskur, auch deren behördliche Auslegung wird immer grotesker. Trotz Verbot der Nachtgastronomie darf ein Kitzbüheler Nachtclub in einem Keller aufsperren. Echt jetzt? Natürlich würden auch hier die Vorgaben für die Gastronomie gelten, teilt uns das Land Tirol mit: 2G, zugewiesener Sitzplatz und FFP2-Maskenpflicht sobald man diesen verlässt.

Es wird gefeiert, was das Zeug hält
Wer auf Instagram und Co. die Videos vom Feiern in diversen Lokalitäten mitverfolgt, kann sagen die Auslegung wird sehr „tolerant“ gesehen. Seien wir ehrlich, wer möchte schon still auf seinem Platzerl sitzen bleiben, wenn der DJ die Hits hinaushaut und der obligatorische Saxophonspieler dazu einstimmt?
Es wird gefeiert, getanzt und gesoffen was das Zeug hält - nicht nur auf Privatpartys. Schon tagsüber fließt auf vielen Skihütten der Schampus und der DJ sorgt für Stimmung. Dafür ist Kitzbühel bekannt, dafür kommt man nach Kitzbühel.

Wer ist der Blöde?
Blöd aus der Wäsche schauen jene Nachtgastronomen, die sich penibel an die Vorgaben halten und nicht öffnen. So wie ein besonders bei jungen Einheimischen beliebtes Pub, nicht weit entfernt vom besagten Nachtclub. Der einzige Unterschied: In dem Pub wird anstelle von Champagner hauptsächlich Bier getrunken.
Omikron wird das aber herzlich wurscht sein. Der Bezirk Kitzbühel verzeichnete Anfang der Woche das höchste Infektionsgeschehen in ganz Tirol. Na dann, Prost! Johanna Monitzer monitzer@kitzanzeiger.at

 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen