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Kitzbüheler Anzeiger
14.02.2021
News  
 

Feier von Heiligen Messen erlaubt

Nach dem Ende des harten Lockdowns werden ab Sonntag, 7. Februar, in der Katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen gefeiert. Die Österreichische Bischofskonferenz hat dazu eine neue Rahmenordnung veröffentlicht, die landesweit gilt.

Bezirk, Wien | Die wichtigsten Regeln sind, dass ein erhöhter Mindestabstand von zwei Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist und sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien dabei grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist. Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich. Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich, Trauungen sind weiterhin zu verschieben. Grundlage für das Regelwerk ist eine neue Vereinbarung des Kultusministeriums mit den Kirchen und Religionsgesellschaften, die vergangene Woche getroffen wurde.

„Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können“, wird im Regelwerk eingangs festgehalten. „Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“ Wie schon bisher, so kann jeder Diözesanbischof auf Grundlage dieser Rahmenordnung strengere Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen. Von der Erzdiözese Salzburg gab es bis Redaktionsschluss noch keine genauen Vorgaben.
Die von den Bischöfen im Rahmen einer Videokonferenz beschlossenen Maßnahmen entsprechen - abgesehen von den Adaptierungen hinsichtlich des erhöhten Mindestabstands und der FFP2-Maskenpflicht - weitgehend den Regelungen, die bereits vor dem harten Lockdown ab 7. Dezember praktiziert wurden.

Maskenpflicht und allgemeine Regeln
Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend war, ist nach den neuen Regeln eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten ist mit zwei Metern Mindestabstand und Maske möglich.

Absperren von Kirchenbänken
Im Sinne der allgemeinen Rechtslage wird mit den neuen Regelungen im kirchlichen Bereich der Mindestabstand auf zwei Meter vergrößert. Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das „Absperren von Kirchenbänken“ zu treffen, heißt es in der neuen Rahmenordnung.

Sakramente und Begräbnis
Wie schon zuletzt praktiziert, sind Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Seit Sonntag können Taufen wieder stattfinden, jedoch „nur im kleinsten Kreis“. Weiterhin kann die „Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum“, in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; „andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig“.

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
„Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor“, heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.

Bild: Gottesdienste können wieder abgehalten werden. Für die Besucher gelten Sicherheitsmaßnahmen, ebenso ist das Tragen einer FFP2-Maske während der Hl. Messe Pflicht.Foto: Österreichische Bischofskonfrenz

 
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