FFP2-Maskenpflicht in Kitzbühel
Kitzbühel | Laut der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundes gilt aktuell bereits eine FFP2-Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich zu dieser Regelung des Bundes gibt es nun auch in #Kitzbühel eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an folgenden ausgewiesenen, stark frequentierten Örtlichkeiten:
Kitzbühel: Innenstadt – konkret der Straßenzug Vorderstadt beginnend ab Hausnummer 3, der gesamte Straßenzug Hinterstadt und der gesamte Straßenzug Rathausplatz.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gilt vorerst bis einschließlich 23. Jänner und ist täglich von 10 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages gültig. Foto: Shutterstock/Land Tirol