Kitzbüheler Anzeiger
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17.05.2021
News  
 

Endlich wieder ins Wirtshaus

Die Zeit des Lockdowns hat  ein Ende. Mit 19. Mai darf die Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen, Kultur und Veranstaltungen sind wieder zugänglich und auch Sport in Räumen ist unter Auflagen wieder möglich.

Bezirk | Ab Mittwoch, 19. Mai, darf man wieder zum Wirt. Die Gastronomie öffnet wieder. Voraussetzung für einen Besuch ist ein Zutrittstest. Dabei ist mit Ausnahme des zugewiesen Sitzplatzes eine FFP2-Maske zu tragen und eine Registrierung notwendig. Im Lokal dürfen max. vier Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) an einem Tisch Platz nehmen. Im Gastgarten darf die Gruppe zehn Personen umfassen. Zwischen  den Tischen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Die Maskenpflicht (FFP2) gilt auch für die Mitarbeiter im Kundenkontakt. Die Sperrstunde wurde mit 22 Uhr festgelegt.

Regelungen für Beherbergungen
Auch hier braucht es einen Zutrittstest und es gilt ebenfalls Masken- (FFP2) sowie Registrierungspflicht. Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel muss ab einem Aufenthalt, der über die Gültigkeit des Eintrittstests hinausgeht, alle zwei Tage ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die Gastronomie, inklusive Sperrstunde um 22 Uhr.

Kultur und Veranstaltungen
Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit max. 3.000 und indoor mit max. 1.500 Personen durchgeführt werden. Dabei gilt die Zutrittstestregel, FFP2-Masken- und Registrierungspflicht. Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern, außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes eingehalten werden. Zwischen den Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden. An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen max. 50 Personen teilnehmen (drinnen wie draußen ). Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Jeder Veranstalter muss ein Präventionskonzept vorweisen. Die Sperrstunde ist auch hier um 22 Uhr.

Sport & Bewegung drinnen und draußen
Bei Indoor-Sportstätten gilt eine FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen, wie z. B. an der Rezeption oder in den Umkleiden. Ein Zutrittstest sowie eine Registrierung ist erforderlich. Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Pro Person muss eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die Abstandsregeln können bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Somit ist auch Fußball wieder erlaubt.

Im Außenbereich ist Sport in der sportartüblichen Mannschaftsgröße möglich. Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.
Die Veranstaltungsregelungen gelten für allfällige Zuschauer an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst. Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber mit zehn Personen, stattfinden.

Messen und Kongresse
Bei Messen und Kongressen gelten die FFP2-Maskenpflicht, der Zutrittstest und Registrierungspflicht. Es ist auch hier ein Abstand von mindestens zwei Metern zu halten. Kongresse bis 50 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Für Kongresse gelten zudem die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen.
Pro Besucher muss bei Messen eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen; gezählt werden die Ausstellungsflächen, nicht aber Verbindungsgänge. Messen bis 50 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. In beiden Bereichen muss der Veranstalter ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid19-Beauftragten ernennen. Sperrstunde ist auch hier um 22 Uhr.

Kontaktbeschränkungen
Ab 19. Mai gelten keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen in der Nacht. Für die Zeit von 5 bis 22 Uhr gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs: Im Freien sind Treffen von maximal zehn Personen möglich, Indoor max. vier Erwachsene (+Kinder). Für Treffen ab elf Personen gelten die Veranstaltungsregelungen. In der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr sind Treffen von max. vier Erwachsenen möglich. Elisabeth M. Pöll

 
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