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Kitzbüheler Anzeiger
27.05.2022
News  
 

Eine Juristin auf Spurensuche

Ein Münchner darf sein Haus in Kitzbühel nicht mehr nutzen – lautet die Schlagzeile einer großen Tageszeitung vor Kurzem. Juristin Sandra Göstl gibt Einblicke in die Kontrollen von möglichen illegalen Freizeitwohnsitzen in der Gamsstadt.

Kitzbühel | Sie schaut, ob jemand zuhause ist, ob der Postkasten geleert wird, ob ein Fahrzeug vor dem Haus steht und vieles mehr –  Juristin Sandra Göstl begibt sich im Auftrag der Stadtgemeinde auf die Spur von möglichen illegalen Freizeitwohnsitzen.

Was darf kontrolliert werden?
Der gesetzliche Rahmen ist dabei beschränkt. „Wir dürfen das Anwesen zu annehmbaren Tageszeiten betreten. Zudem  dürfen wir Strom, Wasser und Müll sowie Postdienstleister abfragen“, erklärt Göstl. Gerade beim Strom- und Wasserverbrauch ist es aber oft nicht so, wie es auf den ersten Blick erscheint: „Große Wellnessbereiche brauchen viel Strom – auch wenn niemand da ist.“
Rechtlich nicht möglich ist es zu eruieren, wo Haus- oder Wohnungsbesitzer ihre Steuern zahlen oder wo sie ein KFZ angemeldet haben.

Wie kommt es zu einem Ermittlungsverfahren?
Die Ermittlungsverfahren werden aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder von Amts wegen eingeleitet. „Wobei die meisten Hinweise aus der Bevölkerung anonym sind. Was auch schwierig ist, denn es wäre hilfreich, wenn man die Hinweisgeber zu ihren Beobachtungen befragen könnte“, so Göstl. Generell zählen offizielle Zeugenaussagen bezüglich eines Nachbarn, der nie da ist, zu den Ausnahmen, erzählt Göstl.

Zwei Mal wurde Nutzung bislang untersagt
450 Kontrollen möglicher illegaler Freizeitwohnsitze, über die akribisch Buch geführt wird, hat es in den letzten eineinhalb Jahren in Kitzbühel gegeben. 50 Verfahren sind anhängig. 17 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, da es sich um keinen illegalen Freizeitwohnsitz handelte. Zwei Nutzungs-Untersagungsbescheide musste die Stadtgemeinde bislang erlassen – einer davon wurde vom Höchstgericht bestätigt. Der Hausbesitzer darf aufgrund dieses Bescheides seine Immobilie nicht mehr nutzen.

Kontroverses Thema
Wie kontrovers das Thema illegale Freizeitwohnsitze gesehen wird, zeigte sich anhand der Diskussion in der jüngsten Kitzbüheler Gemeinderatssitzung. Alle Fraktionen haben ihre eigene Zugangsweise. In einem war man sich aber einig: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nicht optimal. „Die Rechtslage ist nicht befriedigend. Eine dringende Änderung auf Bundes- und EU-Ebene wäre nötig. Das Problem ist aber, dass illegale Freizeitwohnsitze nur einen Teil der Gemeinden betreffen“, sagt Bürgermeister Klaus Winkler (VP).
Der Steuerberater appelliert etwa schon lange dafür, dass man dort seinen Lebensmittelpunkt hat, wo man seine Steuern zahlt. Die ist nur ein Ansatz von vielen. Johanna Monitzer

Bild: Seit eineinhalb Jahren wird in Kitzbühel kontrolliert. Mögliche illegale Freizeitwohnsitze werden nicht nur in der Gamsstadt kontrovers diskutiert. Foto: Monitzer

Kurz notiert - Abgabe für Leerstand
Bezirk | Kaum Baugründe, teure Wohnungen – und ein Teil davon leerstehend. Eine Abgabe auf Leerstand soll letzteren verringern und verfügbaren Wohnraum mobilisieren.

Im Juli soll Gesetz beschlossen werden
Im Juli soll in Tirol eine verpflichtende Leerstandsabgabe beschlossen werden. Sogenannte „Vorbehaltsgemeinden“ (siehe Bericht Seite 4)  sollen zudem  eine deutlich höhere Abgabe für ungenutzte Wohnungen verlangen können als andere.

Wie wird ermittelt, ob Wohnung leersteht?
„Für die Erhebung der geplanten Leerstandsabgabe wird grundsätzlich eine ähnliche Systematik wie bei der Freizeitwohnsitzabgabe angestrebt. Konkret bedeutet das eine Selbstmeldepflicht bei der Gemeinde. Zudem wird es bei Verdacht entsprechende behördliche Ermittlungsschritte geben“, erklärt Konrad Pölzl vom Land Tirol  auf Anfrage des Kitzbüheler Anzeigers.

Die geplanten Abgaben
Im Zuge der Verpflichtung aller Gemeinden, eine Leerstandsabgabe einzuheben, plant man, die Beiträge variabel zu gestalten, um auf regionale Unterschiede eingehen zu können. So soll beispielsweise eine nicht genutzte bis zu 30 Quadratmeter große Wohnung mindestens zehn, aber höchstens 25 Euro pro Monat kosten. Bei mehr als 250 Quadratmetern leerstehender Fläche sollen bis zu 215 Euro pro Monat fällig sein. Vorbehaltsgemeinden sollen noch mehr verlangen können. So steht es zumindest im aktuellen Gesetzes-Entwurf.
Das Gesetz soll im Juli-Landtag beschlossen und am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. jomo

 
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