Kitzbüheler Anzeiger
16.09.2021
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Die neuen Corona-Regeln

Vergangene Woche stellte die Bundesregierung die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor. Ab 15. September kommt die Rückkehr der FFP2-Maske. Zudem gilt ein 3-Stufen-Plan – abhängig von der Belegung der Intensivstationen.

Wien | Im Anschluss an den Bund-Länder-Gipfel wurden vergangene Woche die neuen Covid-Maßnahmen präsentiert.  Jetzt wird unterschieden zwischen Geimpften (und Genesenen) und Nicht-Geimpften. Bundeskanzler Sebastian Kurz spricht bei den neuen Maßnahmen vom „Schutz der Ungeimpften“ und davon, dass die Impfung die Antwort auf die Pandemie sein muss, nicht ein weiterer Lockdown.

FFP2-Maske löst Mund-Nasen-Schutz ab
Überall dort, wo bislang ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war, wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Supermärkten, muss ab 15. September wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Zudem werden Ungeimpfte verpflichtet, auch im Handel, der nicht dem täglichen Bedarf dient, also beispielsweise in Mode-Geschäften, FFP2-Maske zu tragen.

Verschärfungen bei steigender Auslastung
Die Regierung einigte sich mit den Ländern auf eine Art von Paradigmenwechsel. Anders als in der Vergangenheit zielt man in der Zukunft nicht mehr auf eine Sieben-Tage-Inzidenz ab, sondern auf die Situation in den Intensivstationen. Der Stufenplan gilt aber vor allem für Nicht-Geimpfte.

Ab einer 10-Prozent-Auslastung (200 Betten)
Ab 15. September bzw. einer 10-Prozent-Auslastung (200 Betten) gilt die bekannte 3-G-Regel bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen). Antigen-Tests werden nur noch 24 Stunden (statt 48 Stunden) lang gültig sein – nicht betroffen von dieser Bundes-Vorgabe sind Schüler: Für diese reichen weiterhin die dreimal wöchentlichen Schul-Tests.

Ab einer 15-Prozent-Auslastung (300 Betten)
Sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) gilt in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2-G-Regel (nur noch Geimpfte oder Genesene bzw. Genesene mit Einmalimpfung haben Zutritt). Außerdem sind die Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr als Eintrittsregel gültig.

Ab einer 20-Prozent-Auslastung (400 Betten)
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent (400 Betten) kommen, dann tritt sieben Tage danach eine weitere Verschärfung in Kraft: In Bereichen mit „3-G“ verliert der Antigen-Test gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test.

Winter ohne weiteren Lockdown
Das erklärte Ziel der Regierung ist es, einen weiteren Lockdown zu verhindern. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP, Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz), stellte bei seinem Statement klar, dass es für den Tourismus im Winter keine gröberen Einschränkungen geben soll: „Die kommende Wintersaison wird stattfinden.“ Ein Abstimmungsgespräch mit der Tourismuswirtschaft soll in den kommenden Tagen stattfinden.E. M. Pöll

Grafik: Seit 15. September gelten die neuen Maßnahmen. Grafik: APA

 
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