Kitzbüheler Anzeiger
29.01.2022
News  
 

Die Gemeinderatswahlen im Fokus der Einwohner

Immer mehr Facebook-Gruppen poppen im Vorfeld der Gemeinderatswahlen auf. Die ersten Plakate sind bereits aufgestellt. Neue Listen werden gegründet, um bestehende Mitglieder gebuhlt. Auf Information wird gesetzt und Team und Themen vorgestellt. Einen Einblick in die komplexe Wahlwelt gibt es hier.

Bezirk | Alle sechs Jahre finden in den Tiroler Orten die Wahlen des Gemeinderats statt. Im Bezirk schreiten heuer alle Einwohner der zwanzig Gemeinden am 27. Februar zu den Wahlurnen. Insgesamt sind 26.425 Männer und  28.266 Frauen mit Hauptwohnsitz wahlberechtigt, die bis zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Die Vorbereitungen für die Wahlen laufen auf Hochtouren, denn bis Freitag um 17 Uhr, müssen die Wahlvorschläge für den Gemeinderat und Bürgermeister bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden.

Kandidaten für Listen
Zur Wahl antreten darf jeder, der bis zum Wahltag seinen 18. Geburtstag gefeiert hat und von der Wählbarkeit nicht aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist. Ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde ist zudem obligatorisch. Insgesamt werden im Bezirk 292 neue Kandidaten für den Gemeinderat gesucht.

Möglichkeit der Stimmabgabe
Insgesamt gibt es zwei Arten, um seine Stimme abzugeben. Entweder am Wahltag persönlich oder per Wahlkarte. Bereits jetzt kann man sich für die Ausstellung an die Gemeinden wenden. Zeit hat man noch bis 23. Februar schriftlich und bis zum 25. Februar um 14 Uhr mündlich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Mitzubringen in das Gemeindeamt sind ein Lichtbildausweis.

Zwei Wahlzettel zum Ausfüllen
In der Wahlurne wird man dann gleich zweimal zur Stimmabgabe aufgerufen. Einmal für die Wahl einer Liste, das zweite Mal gibt man seine Stimme für den Bürgermeister ab. Das Stimmverhalten kann dabei durchaus unterschiedlich sein, jedoch zählen beide Stimmen.

Zweite Wahl beim Bürgermeisteramt
Erreicht kein Spitzenkandidat bei der Wahl zum Bürgermeister die 50-Prozent-Marke, dann wird die Bevölkerung zwei Wochen später am Sonntag, 13. März erneut zur Wahl geladen. In einer Stichwahl treten dabei die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.

Ungültig Wählen
Der Wählerwille muss bei der Stimmabgabe klar erkenntlich sein. Wird ein Kreuz ungenau gesetzt, dann ist es ungültig. Ebenso als ungültig gilt auch, wenn kein Kreuzerl gemacht wird. Auswirkungen auf das Ergebnis hat es jedoch keine.  Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Namensliste vor Parteiinteresse
In der Gemeindepolitik wird vermehrt auf Namenslisten gesetzt, oftmals abseits von den klassischen Listen. Damit will man die eigene Liste auch für unabhängige Kandidaten öffnen, die sich keiner Partei anschließen wollen.

Obwohl sie alle unterschiedliche Namen haben ist es möglich, zu koppeln. Bis Freitag, 4. Februar, sind diese zu melden. Die abgegebenen Stimmen werden pro Liste ausgerechnet und bei einer Koppelung die übrigen von den zwei Listen zusammengezählt. So kann im besten Fall ein weiteres Mandat gewonnen werden.

Bild: In einem Monat finden die Wahlen statt. Heuer zeichnet sich eine Vielzahl von neuen Namenslisten ab, aber auch neue Parteien sind vertreten. Foto: istock

Vermerkt - Sonderausgabe zur Wahl
Mehr Wissenswertes zu den Gemeinderatswahlen mit der Vorstellung der Listen und Bürgermeisterkandidaten gibt es in einer kostenlosen Sonderausgabe, die am 17. Februar an jeden Haushalt im Bezirk versendet wird.

 
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