Kitzbüheler Anzeiger
31.10.2022
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Die Beschwerden häufen sich

Jener deutsche Urlauber, der beim Wenden seines Pkw unwissentlich auf Privatgrund geriet, dabei fotografiert wurde und anschließend 345 Euro zahlen sollte, ist in Kitzbühel offenbar kein Einzelfall. 
 
Kitzbühel | Vorfälle dieser Art haben sich in Kitzbühel an Ort und Stelle bereits wiederholt und sind auch der Stadtführung bekannt. „Es sind bereits unzählige Beschwerden im Stadtamt eingelangt“, bestätigt Bürgermeister Klaus Winkler erbost. „Es ist ein unerträglicher Zustand und wirft ein denkbar schlechtes Licht auf Kitzbühel.“

Eine Lawine an Beschwerden ausgelöst
Seit der Kitzbüheler Anzeiger in der Vorwoche darüber berichtet hat, treffen auch in der Redaktion laufend Reaktionen von weiteren Betroffenen ein, denen es am selben Standort nahezu ident ergangen ist: Sie haben sich verfahren, den Wagen gewendet und sind wieder weggefahren. Wenige Tage später erhielten sie das Schreiben desselben deutschen Anwaltes (Name und Anschrift der Redaktion bekannt). Konkret wird darin eine Besitzstörung angedroht und gleichzeitig ein Vergleichsangebot über 345 Euro unterbreitet.

Zur Erinnerung: Weil der betreffende Pkw-Lenker „unbefugt das Grundstück seines Mandanten befahren habe, indem auf dem Grundstück gewendet wurde“, so die Begründung des Anwalts, sei dies generell eine Störung des ruhigen Besitzes seines Mandanten. „Darüber hinaus wird auf einem Schild ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unbefugten das Betreten und Befahren untersagt ist“. Drei Fotos in der Anlage sollen den Tatvorwurf untermauern.
Sein Mandant werde Besitzstörungsklage erheben, sofern das Vergleichsangebot bis Ablauf der gesetzten Frist nicht angenommen würde, heißt es weiter in dem Schreiben. Gleichzeitig müsse die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Den betroffenen Autolenkern, die, wie sie versichern, mit ihren Fahrzeugen unwissentlich auf den Privatgrund geraten seien, stößt dies naturgemäß sauer auf. „Uns ärgert diese Vorgehensweise sehr und wir haben erstmal die Lust auf Kitzbühel verloren“, teilt eine weitere betroffene Urlauberin dem Kitzbüheler Anzeiger mit.

Winkler: „Es stellt sich die Frage nach Abzocke“
Auch Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler ist massiv verärgert. „Bei einer derartigen Vorgangsweise stellt sich die Frage, ob es sich dabei um reine Abzocke handelt.“ Es könnte ein Businessmodell dahinterstecken, vermutet Winkler. Konkrete Maßnahmen dagegen könne die Stadtgemeinde aber nicht setzen, wie er erläutert. „Da sind uns rechtlich die Hände gebunden.“
Wie berichtet, hat der Kitzbüheler Anwalt Horst Wendling auch in seiner Kanzlei mit der mehrmals praktizierten Vorgehensweise des vermeintlichen Kitzbüheler Hauseigentümers Bekanntschaft gemacht. Bis vergangene Woche waren es allein sechs Pkw-Lenker, die ihn in der selben Causa um Rechtsauskunft ersucht haben.

"Wendemanöver ist geringfügiger Eingriff"
Aus seiner Sicht liege hier jedoch keine Besitzstörung vor, hält Wendling neuerlich fest. „Bei einem kurzen Wendemanöver handelt es sich um einen geringfügigen Eingriff. Der Grad und die zeitliche Intensität der Nutzungsbeeinträchtigung geht gegen Null und stellt daher keine Störung im Rechtssinn vor."
In dem betreffenden Fall sei überdies nicht klar erkennbar, wo das öffentliche Gut endet und das private Gut beginnt, argumentiert Wendling wiederholt. „Der gesamte Bereich – Gemeindestraße und Privatgrundstück – ist gepflastert. Eine deutlich ins Auge fallende Grenzziehung, etwa durch Einzäunung, Schranken, Blumentröge oder große Steine, ist nicht vorhanden."

Was seine Klienten betrifft, sei bislang noch keine Besitzstörungsklage am Bezirksgericht Kitzbühel erhoben worden, schildert Wendling auf Anfrage. "Wir warten jetzt die Frist von 30 Tagen in aller Ruhe ab." Dass vor einem österreichischen Gericht wegen eines kurzen Wendemanövers überhaupt Besitzstörungsklage erhoben werden würde, stellt er in Frage. "Außerdem geht für mich nicht klar hervor, ob dieser deutsche Anwalt überhaupt eine Zulassung für Österreich hat."
Der vermeintliche Hausbesitzer ist hingegen, wie Horst Wendling bereits herausgefunden hat, laut Grundbuchauszug nicht Eigentümer der Liegenschaft und hat unter dieser Adresse auch keinen Hauptwohnsitz in Kitzbühel gemeldet, das habe eine Abfrage im zentralen Melderegister ergeben.

Kein Hauptwohnsitz, kein Grundbucheintrag
Doch in diesem Bereich kann die Stadtgemeinde Kitzbühel aktiv werden: "Wir werden jetzt die Wohnsitzqualität am Standort überprüfen", erklärt Stadtchef Klaus Winkler. Auch die Tafel, die von der Stadtpolizei unterhalb des Halte- und Parkverbots angebracht worden ist – sie weist direkt vor der betreffenden Liegenschaft darauf hin, dass bei Wenden auf Privatgrund eine Besitzstörungsklage droht – soll durch eine größere ersetzt werden. Alexandra Fusser

Bild: Die Hinweistafel unterhalb des Halte- und Parkverbots wurde von der Stadtpolizei angebracht. Sie soll durch eine größere Tafel ersetzt werden. Foto: Fusser

 
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