Kitzbüheler Anzeiger
14.02.2022
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Der Verdienst nach der Wahl

Bürgermeister und deren Stellvertreter haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein monatliches Entgelt, Gemeinderäte nicht. Dennoch müssen auch sie nicht „umsonst“ arbeiten.

Bezirk | Wenn bald die neuen Gemeinderäte im Bezirk zusammenkommen, wird auch die Frage nach Entschädigungsgeldern für ihre Mitglieder wieder auf den Tagesordnungen der Sitzungen stehen.

Bürgermeister mit fixem monatlichen Bezug
Kein Gegenstand der Diskussion sind die Gehälter der Bürgermeister. Für sie gibt es klare Vorgaben vom Gesetzgeber: Je nach Einwohnerzahl einer Gemeinde erhalten die Ortschefs monatlich einen gewissen Prozentsatz des im Gesetz festgelegten Ausgangsbetrags. Als Bemessungsgrundlage dient die Zahl der Hauptwohnsitze am 1. Jänner des Vorjahres. 2022 sind das in Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern (St. Jakob, Schwendt) 3.641,50 Euro brutto. In Kitzbühel und St. Johann, den größten Gemeinden im Bezirk, werden die Bürgermeister mit 6.519,40 Euro brutto monatlich entschädigt.

Für die Vize-Bürgermeister gibt es eine gesetzliche Mindestentschädigung. Sie ist ebenfalls nach Einwohnern gestaffelt und kann mit einem Gemeinderatsbeschluss bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag erhöht werden - etwa wenn zusätzlich Funktionen und Aufgaben übernommen werden.

Kein Geld für den „einfachen“ Gemeinderat?
Während es für Gemeindevorstände und Ausschussobleute zumindest eine gesetzliche Obergrenze für Bezüge gibt, wird der Gemeinderat ohne spezielle Aufgabenbereiche im Gesetz nicht erwähnt. Trotzdem erhalten auch diese Mandatare in den allermeisten Gemeinden zumindest eine Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgelder. Wie das in den einzelnen Orten gehandhabt wird, entscheidet letztlich der Gemeinderat selbst.

Jede Gemeinde kocht ihr eigenes Süppchen
Demnach gibt es im Bezirk verschiedene Zugänge: In Hopfgarten etwa erhielten in der letzten Periode laut Gemeinderatsbeschluss alle Gemeinderäte einen pauschalen Unkostenbeitrag von 60 Euro monatlich. Gemeindevorstände und Ausschussobleute wurden zusätzlich mit 65 bzw. 40 Euro pro Sitzung vergütet. Ersatzleuten sprach man 40 Euro je Sitzung zu.

In St. Ulrich dagegen beschloss der Gemeinderat in der letzten Periode, jedem Teilnehmer einer Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro zu zahlen - egal ob Gemeindevorstand, Ausschussobmann, Gemeinderat oder Ersatzgemeinderat.
Weder Sitzungsgeld noch monatliche Vergütungen gab es für Mandatare in St. Jakob: „Ich habe meine Gemeinderäte immer am Anfang der Periode gefragt, ob sie ein Sitzungsgeld haben wollen. Sie wollten keines,“, sagt der scheidende Bürgermeister Leo Niedermoser auf Anfrage. Dafür habe es gemeinsame Ausflüge und Exkursionen gegeben.

Weiter wie bisher
Umfassende Änderungen an der Entlohnung sind nach der anstehenden Wahl nicht zu erwarten. Meist wird einfach das System der vorherigen Periode übernommen und gegebenenfalls an die Teuerung angepasst.
Doch es ist nicht auszuschließen, dass mit einer neuen Gemeindeführung auch die Art der Vergütung wechselt. Die neuen Gemeinderäte werden sich jedenfalls bald mit dem Thema beschäftigen. Florian Pirnbacher

Bild: Allein im Bezirk Kitzbühel gibt es viele verschiedene Arten der Entschädigung für die Arbeit von Gemeinderäten. Von Sitzungsgeldern über Pauschalbeträge bis hin zu Ausflügen ist alles dabei. Symbolfoto: pixabay

 
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