Kitzbüheler Anzeiger
11.06.2021
News  
 

AK: 9.800 Beratungen im Coronajahr

Die Arbeiterkammer Tirol veröffentlichte vor Kurzem ihren Geschäftsbericht für das Pandemiejahr 2020. Auch die Bezirksstelle in Kitzbühel hatte coronabedingt viel zu tun, wie ihr Leiter Christian Pletzer gegenüber dem Anzeiger erläutert.

Kitzbühel  | Im Krisenjahr 2020 wurden in der Bezirkskammer Kitzbühel rund 9.800 Beratungen durchgeführt – telefonisch, schriftlich oder persönlich. Dass im Bezirk sehr viele Arbeitnehmer in Tourismus- und Freizeitbetrieben tätig sind, zeigte sich am Andrang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zuge des allerersten Lockdowns: „Vor allem hatten die telefonischen und schriftlichen Anfragen derart zugenommen, dass in den ersten Wochen die telefonischen Beratungszeiten erweitert bzw. auf die Wochenenden ausgedehnt werden mussten. Allein in den ersten 1,5 Monaten nach Beginn des Lockdowns verzeichnete die Bezirkskammer über 2.200 telefonische Anfragen“, schildert Pletzer. Ein Engagement, das sich am Ende des Jahres auch in Zahlen ausdrückt, denn: „Unterm Strich konnte die Bezirkskammer Kitzbühel im Corona-Jahr 2020 über 1 Million Euro für die Mitglieder durchsetzen und damit die Erfolge aus 2019 um rund 20 Prozent steigern.“

„Dauerbrenner“ Kurzarbeit
Die meisten Anfragen drehten sich rund um die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeitsstelle. Gerade zu Beginn herrschte bei vielen AK-Mitgliedern Verunsicherung vor – Stichwort Beendigung der Dienstverhältnisse bzw. einseitige Urlaubsanordnung. Immer noch ein „Dauerbrenner“ in der Beratungstätigkeit ist übrigens die Kurzarbeit.  „Diese hat sich als arbeitsmarktpolitisches Instrument gut bewährt. Dadurch konnten tausende von Menschen in Beschäftigung gehalten werden. Arbeitslosigkeit und Lohnkürzungen als Folge der Pandemie haben aber auch viele Menschen im Bezirk vor massive finanzielle Probleme gestellt. Die diesbezügliche Verunsicherung der Mitglieder war im Zuge der Vorsprachen deutlich zu spüren“, beobachtete Pletzer, „auch hier konnten unverschuldet in Not geratene Mitglieder bei der Beantragung von Hilfeleistungen, wie dem Covid-ArbeitnehmerInnenfonds, vor Ort beraten und unterstützt werden.“

Das Bild des Coronajahres zeigt sich auch deutlich an Hilfestellungen der AK im Bereich Konsumentenschutz (Ticketrückerstattung etc.) bzw. im Sozialrecht. Christian Pletzer resümiert daher: „Die Pandemie stellte uns alle im Jahr 2020 vor beispiellose Herausforderungen. Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen werden noch lange zu spüren sein. Hinter jeder Beratung stehen menschliche Schicksale und nicht selten auch Existenzängste. Unser Ziel war es daher, auch in herausfordernden Zeiten für die Mitglieder vor Ort ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein und individuell die bestmögliche Lösung zu finden.“
Die Bezirkskammer Kitzbühel ist seit 4. Mai 2020 durchgehend geöffnet und auch ohne Voranmeldung für persönliche Anfragen der Mitglieder erreichbar. Elisabeth Galehr

Bild: Der Leiter der AK-Bezirksstelle Kitzbühel, Christian Pletzer, zog über das Pandemie-Jahr 2020 Bilanz. Foto: Galehr/Archiv

Vermerkt - 44.000 Euro  erkämpft
Bezirk | Wie die AK in ihrem aktuellen Jahresbericht veröffentlicht, ging ein relativ großer Fall im Bereich des  Patienten- bzw. Konsumentenschutzes vergangenes Jahr über die AK-Bezirksstelle Kitzbühel ein: „Frau S. hat wegen massiver Probleme mit den ihr im Zuge einer Zahnbehandlung eingesetzten Implantaten in der Bezirkskammer Kitzbühel vorgesprochen und um Hilfe ersucht. Neben Schmerzen und Problemen beim Sprechen war das Behandlungsergebnis für die Patientin auch in optischer Hinsicht belastend. Mit den Vorwürfen der Patientin konfrontiert, habe sich der Zahnarzt mit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Patientenschlichtungsstelle einverstanden erklärt.

Nachdem im Gutachten zahlreiche Behandlungsfehler festgestellt worden seien, habe der Zahnarzt vom Vorschlag der Schlichtungskommission, die Ansprüche der Patientin auf Rückerstattung von Behand- lungskosten und Schmerzensgeld anzuerkennen, offensichtlich nichts mehr wissen wollen. So blieb der Patientin lediglich die Möglichkeit, ihre Ansprüche mittels freiwilligen Rechtsschutzes der AK Tirol gerichtlich durchzusetzen.  
Das Gericht stellte in seinem aktuellen Urteil fest, dass die Behandlung nicht kunstgerecht erfolgt sei und dem beklagten Arzt zahlreiche Behandlungsfehler unterlaufen seien. Letztlich konnte der Patientin ein Betrag von rund 44.000 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen werden.“

 
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