83 Tage unbezahlte Arbeit
ÖGB Kitzbühel: Frauen im Bezirk arbeiten 83 Tage unbezahlt. Fraueneinkommen liegen unter tirolweitem Durchschnitt.
Bezirk | 11.143 Euro beträgt der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern im Bezirk Kitzbühel. Weibliche Beschäftigte verdienen somit um 22,5 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, teilt der ÖGB in einer Presseaussendung mit.
„Nach wie vor hinkt unser Bezirk in puncto Gleichberechtigung hinterher. Ab dem 10. Oktober arbeiten Kitzbühelerinnen statistisch gesehen bis Jahresende gratis“, rechnet Gewerkschafterin Anna Grafoner, Betriebsratsvorsitzende des Sozialsprengels Kitzbühel vor.
Tirolweit fällt der sogenannte Equal Pay Day heuer auf den 14. Oktober, österreichweit auf den 25. Oktober – somit hinkt auch hier der Bezirk mit 10. Oktober hinterher.
Die Bedeutung von Frauenarbeit
„Die Corona-Krise hat verdeutlicht: Frauenarbeit ist unverzichtbar. Beschäftigte in den Gesundheitsberufen, im Handel, in der Reinigung, im Tourismus sowie in der Kinder- und der 24-Stun den-Betreuung halten das Land am Laufen. In diesen Branchen sind vorwiegend Frauen beschäftigt. In vielen dieser Berufe sind allerdings die Arbeitsbedingungen verbesserungswürdig und das Lohnniveau niedrig“, zeigt ÖGB Landesfrauensekretärin, Susanne Golubovic, auf. Tirols Frauenvorsitzende Karin Brennsteiner verweist auf das von der Gewerkschaft präsentierte Modell zur Familienarbeitszeit (siehe Daten und Fakten).
Bild: Susanne Golubovic, Anna Grafoner und Daniela Meichtry (v.li.) vom ÖGB machen auf ungerechte Entlohnung aufmerksam. Foto: ÖGB
Daten & Fakten - Arbeitsmodell für Familien
Der ÖGB Vorschlag für ein Familienarbeitszeitmodell soll für Beschäftigte in der Privatwirtschaft genauso gelten wie für jene im öffentlichen Dienst. Konkret würde es zur Anwendung kommen, wenn beide Elternteile nach der Karenz ihre Arbeitszeit auf 28 bis 32 Wochenstunden reduzieren bzw. erhöhen und diese Teilzeit jeweils mindestens vier Monate dauert.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sieht das Modell vor, dass 250 Euro Pauschale pro Elternteil pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden. Das Geld soll maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes bezogen werden können und auch für Alleinerziehende gelten. Die Finanzierung kann über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) erfolgen. Quelle: ÖGB