1,1 Mio. Euro fürs Homeoffice
Die Coronakrise hat je nach Branche massive Auswirkungen auf die Tiroler Wirtschaft. Das Land Tirol unterstützt die heimischen Betriebe deshalb gezielt mit Unterstützungsleistungen, die jene des Bundes ergänzen. Eine davon ist die Home-Office Förderung.
Innsbruck, Bezirk | Bis Ende Jänner 2021 gab es 1.340 Ansuchen, insgesamt rund 1,1 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen wurden bisher genehmigt. Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont: „Homeoffice stellt für viele eine Herausforderung dar. Zum einen sind kleinere und mittlere Unternehmen in finanzieller Hinsicht gefordert, weshalb wir ihnen dabei unter die Arme greifen.“ Wer von zuhause aus arbeitet leistet jedenfalls einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus. „Deshalb appelliert das Land Tirol nach wie vor an die Bevölkerung, diese Option, wenn möglich zu nutzen, dabei Kontakte einzuschränken und so die Gesundheit der Tiroler zu schützen“, so die Landesrätin.
Förderung bis 30. Juni 2021 verlängert
Auf Initiative der Wirtschaftslandesrätin hat die Landesregierung die Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen bis 30. Juni 2021 verlängert. „Bis zu 2.500 Euro Förderung kann ein Betrieb durch die Homeoffice-Förderung als Einmalzuschuss erhalten. Viele heimische Unternehmen werden auch nach der Coronakrise weiterhin flexibel auf neue Arbeitsstrukturen und das Homeoffice setzen – insofern wirkt diese Förderung auch nachhaltig für die Zeit nach Corona“, ist Zoller-Frischauf überzeugt. Weitere Details sind unter www.tirol.gv.at/homeoffice-arbeitsplaetze abrufbar.
Für Investitionen, die nicht in die spezielle Homeoffice-Förderung des Landes fallen, können Unternehmen die Investitionsprämie des Bundes in Anspruch nehmen.
Investitionsprämie und Wachstumsoffensive
Zwischen sieben und 14 Prozent der getätigten Kosten werden dabei vom Bund gefördert. Zusätzlich ist es für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn MitarbeiterInnen möglich, die Wachstumsoffensive des Landes zu nutzen. Hier können nochmals Förderungen von bis zu zehn Prozent der Investitionskosten abgeholt werden.
Weitere Infos unter www.tirol.gv.at/wachstumsoffensive, zur Investitionsprämie des Bundes unter www.aws.at
Bild: Für die Einrichtung des Home-Office gibt es derzeit Unterstützung vom Land Tirol für Klein- und Mittelbetriebe. Foto: Grasenhiller
Außerdem - Klare Regeln im Homeoffice
Der ÖGB Kitzbühel begrüßt die Einigung der Sozialpartner für einheitliche Homeoffice Regelungen. Homeoffice kann nur freiwillig vereinbart werden, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen. „Diese Freiwilligkeit ist nun ebenfalls durch ein einmonatiges Rücktrittsrecht geregelt. Sollten ArbeitnehmerInnen Nachteile in der beruflichen Entwicklung sehen oder beispielsweise der Platz in der Wohnung zu eng werden, kann von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden“, klärt auch Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth auf.
Finanzieller Ausgleich
Künftig wird es die Möglichkeit geben, die Bedingungen für Homeoffice in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. „Mit der Möglichkeit der Abschreibung der im Homeoffice entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich ist sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch einen finanziellen Ausgleich bekommen“, betont Patrik Tirof, ÖGB-Regionalvorsitzender des Tiroler Unterlands.