Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 2 Ausgabe 15 Berufspendlern wurde bei einem postiven Corona-Antigentest die Heimreise verweigert. Sie mussten ins Safe House nach Innsbruck. Bezirk | Stellen Sie sich vor, Sie pendeln täglich v on Lofer zu Ihrer Arbeitsstätte in den B e- zirk Kitzbühel. S ie lassen sich im Testbus in Waidring testen. Der Antigentest schlägt a n. Ob Sie wirklich corona-positiv sind, muss nun mithilfe eines PCR-Tests geklärt w erden. Sie wollen nur noch eines: Schnell nach Hause fahren, um auf das Ergebnis zu warten. Die Selbst- isolation wird Ihnen jedoch verweigert. Statt in Ihre wenige Kilometer entfernte Wohnung, müssen S ie nach Innsbruck fah- ren. Dort quartiert man Sie in ein Hotelzimmer ein. Sie sit- zen dort in Ihrer Arbeits- kleidung und warten auf das Ergebnis des PCR-Tests, wel- ches bis zu 48 Stunden dau- ern kann. Im Safehouse in Innsbruck festgehalten Während T irol aufgrund der Ausbreitung der Südaf- rika-Mutation des Corona- virus von 12. Februar bis 11. März vom Rest Österreichs isoliert wurde, mussten sich Berufspendler mindestens alle zwei Tage testen lassen. Meh- rere Berufspendler haben uns auf die Vorgangsweise aufmerk- sam gemacht, dass sie bei einem positiven Antigentest in Inns- bruck festgehalten wurden. Das Land Tirol bestätigt dies. „Es handelte sich dabei um Perso- nen, die keinen Wohn- sitz in Tirol hat- ten. Damit diese Personen nicht für S tunden beispiels- weise isoliert in ihrem Fahr- zeug auf das PCR-Testergeb- nis warten mussten, wurde ihnen die Unterkunft im Safe House zur Verfügung g estellt“, erklärt J akob Franz Kathrein vom Land Tirol. Das Safe House, ein Hotel in Innsbruck, wurde vom Land Tirol im Herbst 2020 ange- mietet, um darin ursprüng- lich corona-positive Touristen unterzubringen. Die Bundesverordnung wurde „repariert“ Corona-Verdachtsfälle müssen von der Gesundheitsbehörde abgesondert werden, erklärt man uns beim Land Tirol. Falls das PCR-Testergebnis negativ war, durft en die Berufspendler wieder nach Hause fahren. Bei einen positiven PCR-Test war ursprünglich laut Bundesver- ordnung vorgesehen, dass auch die gesamte (!) Quarantäne im Safe House verbracht werden muss. Eine Heimreise aus Tirol war nicht möglich. Ausnahmen gab es keine. Egal, ob man z.B. Kinder zu Hause betreuen musste oder die Katze auf ihr Fressen wartete. „Die Virusvarian- tenverordnung des Bundes sah zu Beginn keine Aus- nahmen vor. Wir haben so- fort auf diese Problematik hin- gewiesen, weshalb ab 3. März die Repatriierungen in die Be- stimmungen aufgenommen wurden“, schildert Kathrein. So konnte nach Einzelfall-Be- urteilung mit den Gesund- heitsbehörden am Wohnsitz für b etroff ene Personen etwa ein „Infektions-Transport“ erfolgen. Sicherste Variante: Nicht in Tirol testen lassen Die sicherste Variante, um als Berufspendler seinen Feier- abend in seinen eigenen vier Wänden v erbringen zu können war, sich nicht auf Tiroler Bo- den testen zu lassen – dies be- stätigt a uch das Land. Testpfl icht geändert Die darauff olgende Verordnung der Ausreise-Testpfl icht sah üb- rigens keine Testpfl icht für B e- rufspendler mehr vor, sofern die sich nicht länger als 2 4 Stunden im Land Tirol aufh alten. Johanna Monitzer Bei einem positiven Antigentest im Bezirk war eine Ausreise für Berufspendler n icht möglich Pendler nach Innsbruck verfrachtet Aus meiner Sicht Keine Fake News Bezirk | In der Redaktion stell- ten wir die Geschichten über das Festhalten von Berufspend- lern in Innsbruck zunächst ins Eck „klassische Fake News“. Ent- schuldigung an dieser Stelle an meine liebe Kollegin Renate, die ich zunächst n ur mit einem un- gläubigen L ächeln b edacht habe. Wir alle haben viel seit Aus- bruch der Pandemie gelernt. Wir wissen was eine Reproduk- tionszahl ist, wir können I nzi- denzwerte interpretieren, ha- ben gelernt mit komplizierten Corona-Verordnungen zurecht zu kommen und lassen uns stän- dig testen. Aber man lernt nie aus. Nie hätte man es f ür mög- lich gehalten, dass man als Be- rufspendler bei einem positiven Corona-Test in ein Hotelzimmer eingesperrt wird – obwohl das eigene Heim nur wenige Fahr- minuten entfernt liegt. So etwas hörte man b isher nur aus China. Johanna Monitzer monitzer@kitzanzeiger.at Aufgefallen Nicht hinsetzen, nur mitnehmen? Bezirk | Einige fi ndige Gastro- nomen im Bezirk hatten in den letzten Wochen Parkplätze und Felder mit Sitzgelegenheiten unter Berücksichtigung des zwei Meter Mindestabstandes ausgestattet. Gäste konnten so das Essen und die Getränke zum Mitnehmen 50 Meter von der Gaststätte entfernt gemüt- lich im Sitzen verzehren. Ist das gesetzeswidrig? Bei den Gästen kam dieses An- gebot gut an, wie man inden sozialen Netzwerken im Inter- net lesen konnte. Einige Gast- wirte wurden nach Bekannt- werden durch die Behörden aber umgehend aufgefordert, die Sitzgelegenheiten wieder zu verräumen – denn es sei gesetzeswidrig. Andere „be- wirteten“ ihre Gäste in dieser Form noch länger o der viel- leicht noch immer? Gesetzeslage scheint nicht ganz klar Was ist erlaubt? Die Gesetzes- lage dürft e nicht ganz klar sein, eine Anfrage beim Land Tirol brachte bis Redaktionsschluss noch kein Ergebnis. jomo
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