Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 7. November 2019 3 Ab 1. Jänner 2020 t ritt die Freizeitwohnsitzabgabe in Kraft – Kitzbühel verhängt Höchstsatz Kitzbühel beschloss A bgabe Mit 1. Jänner 2020 wird in allen Tiroler Gemeinden eine Freizeitwohnsitzab- gabe fällig. Der Kitzbühe- ler Gemeinderat segnete bei seiner vergangenen Sitzung die höchstmög- liche Abgabe einstimmig ab, der Wunsch nach einer höheren A bgabe ist vor- handen. Kitzbühel | Im Mai diesen Jah- res segnete der Tiroler Land- tag eine Abgabe für F reizeit- wohnsitze an die Gemeinden, zusätzlich zur A bgabe an die Tourismusverbände, a b. In die- ser Bestimmung wurden auch die Rahmenbedingungen für die Abgabe festgelegt, wobei die Entscheidung über die H öhe der Gebühren der j eweilige Ge- meinderat trifft. Die Höhe r ich- tet sich dabei nach der Größe der Liegenschaft. Zum Beispiel kann die Gemeinde bei einer Wohnung bis zu 30 Quadrat- metern einen Satz von min- destens 100 bis höchstens 240 Euro festlegen. Bei einer Lie- genschaft mit mehr als 250 Quadratmetern kann die Ab- gabe zwischen 920 und 2.200 Euro festgelegt werden. Stadt Kitzbühel beschloss Höchstsatz Bei der Gemeinderatssitzung am 28. Oktober beschäftigte sich der Kitzbüheler G emein- derat mit der Festlegung der Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe. Bürgermeister K laus Winkler informierte die Mandatare über den gesetzlichen Rahmen und zitierte aus dem Gesetzestext, dass bei der Festlegung der Ab- gabe auf den Verkehrswert der Liegenschaft in der Gemeinde sowie die finanzielle Belastung der Gemeinde durch den Frei- zeitwohnsitz bedacht zu neh- men ist. „Der Verkehrswert in Kitzbühel ist entsprechend hoch, das liegt auf der Hand und wird auch von den Im- mobilienpreisspiegeln immer wieder bestätigt, deshalb ha- ben wir uns im Stadtrat für eine Abgabe im höchstmög- lichen Maße a usgesprochen“, sagte Bürgermeister W inkler und betonte dass als Bemes- sungsgrundlage die Nutzflä- che herangezogen wird. Diesem Vorschlag schloss sich der Kitzbüheler G emein- derat einstimmig an, wobei die Abgabe für einige Gemeinde- räte zu g ering ausfällt. „ Was der Gesetzgeber nicht berücksich- tigt hat, ist, dass in Kitzbühel viele der Freizeitwohnsitze erst bei 250 Quadratmetern losge- hen. Da kann der Gemeinde- rat nichts dafür, das liegt am Land Tirol“, führt M anfred Fil- zer (Liste UK) an. Peter Hechenberger (ÖVP) mahnte den Gemeinderat die Freizeitwohnsitzler nicht als Verbrecher darzustellen, schließlich habe dieses Phä- nomen auch zum Wohlstand beigetragen, aber sie verursa- chen natürlich a uch Kosten in der Infrastruktur. Verfahrensmuster gibt Land Tirol vor Auf die Anfrage von Manfred Filzer erläuterte B ürgermeister Klaus Winkler auch die weitere Vorgangsweise bei der Freizeit- wohnsitzabgabe: „Es wird jetzt noch Schulungen geben, bzw. wird bei der Bürgermeisterkon- ferenz mitgeteilt, wie vorzuge- hen ist. Wir werden die 1.274 Freizeitwohnsitze kontaktieren und sie auffordern, eine Erklä- rung abzugeben. Wir werden uns an das Verfahrensmuster, das das Land vorgibt, halten.“ In der geforderten Erklärung ist auch enthalten, ob der Wohnsitz überhaupt als F reizeitwohnsitz genutzt wird, denn die Art der Verwendung ist für die A bgabe entscheidend. „Werden jetzt die offiziellen Freizeitwohnsitze bestraft und den anderen geht es vermeint- lich besser“, merkte Filzer an. Doch dazu konterte Winkler, dass diese Nutzung zu unter- sagen ist und entsprechende Strafen auszusprechen sind. Anzeigen über mögliche illegale Freizeitwohnsitze Bei der Stadt Kitzbühel sind 19 anonyme Anzeigen über mög- liche illegale Freizeitwohn- sitze eingegangen, dies bestä- tigte auch Bürgermeister K laus Winkler. „Wir werden natür- lich die Ermittlungen aufneh- men und eine Meldebefragung durchführen“, versichert Wink- ler und fügt hinzu: „Die k on- krete Abwicklung wird nach den Handlungsvorgaben des Landes Tirol erfolgen. Dazu wird ein Leitfaden für B ür- germeister und Gemeinden erwartet.“ Wie die Befragungen schließ- lich ablaufen werden, darüber kann der Kitzbüheler B ürger- meister selbst auch nur speku- lieren. Laut Definition muss für einen Hauptwohnsitz der Mit- telpunkt der Lebensbeziehung in dem Ort sein. Entscheidende Fragen dazu könnten die S chul - bzw. Kindergartenorte der Kin- der sein, der persönliche F reun- deskreis oder die Gestaltung der Freizeit. „Das sind alles sehr per- sönliche F ragen, die tief in das Privatleben gehen. Das Land hat das Gesetz gemacht, also soll es auch einen Vorschlag zur Administration des Geset- zes machen“, sagt Winkler, der vor einem„Polizeistaat und Be- spitzelungen durch Nachbarn warnt und eine Ehrlichkeit in der Diskussion fordert. Elisabeth M. Pöll Der Kitzbüheler Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die Höhe der F reizeitwohnsitzabgabe. Aufgrund des Verkehrswertes und der Belastung der Infrastruktur konnte der Höchstsatz fixiert w erden. Foto: Pöll
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