Kitzbüheler Anzeiger

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5 Aktuell 23. Mai 2019 Daten & Fakt en Definition Beherber- gungsbetrieb Mit der Novelle des Tiroler Auf- enthaltsabgabegesetzes zählen zu Beherbergungsbetrieben küntig: U nterkünte, die zur Beherbergung von Personen im Rahmen des Gastgewerbes die- nen, PrivatzimmervermieterIn- nen, Ferienwohnungen, online angebotene Privatunterkünte sowie Campingplätze und Grundlächen zu diesem Z weck als auch Autocamp-Plätze. Landesregierung beschließt M eldeplicht und Kurtaxe für V ermietungsplattformen Meldepflicht für A irBnB & Co Die Tiroler Landesre- gierung verfasste eine Novellierung des Aufent- haltsabgabengesetzes, das eine Anzeige- und Registrierungspflicht für alle Formen der Beherber- gungsbetriebe – auch jene von Buchungsplattformen – vorsieht. Innsbruck, Bezirk | Die Vermie- tungen über B uchungsplatt- formen wie AirBnB nehmen immer mehr zu und verschär- fen die Konkurrenzsituation mit klassischen Tourismusbe- trieben. Gleiche Rechte und Plichten für a lle ist das Credo der Landesregierung bezüglich AirBnB. Während d er Bund vor allem auf die Verantwortung bzw. Informationsplicht sei- tens der Online-Vermittlungs- portale abzielt, fokussiert sich das Land Tirol auf die Unter- kuntsgeber selbst. Mit der No- velle des Aufenthaltsabgabenge- setzes, die nun in Begutachtung geht, ist dies jetzt gewährleistet. Anzeige- und Registrierungsplicht Diese Neuregelung sieht eine Anzeige- und Registrierungs- plicht für a lle Formen von Be- herbergungsbetrieben - auch Buchungsplattformen wie z.B. AirBnB - in Tirol vor. In der Novelle enthalten ist auch eine mögliche A nhebung der Auf- enthaltsabgabe. Zuletzt wurde diese im Jahr 2010 angepasst. Neun Jahre später liegt d er ge- setzlich vorgesehene Korri- dor zwischen mindestens ei- nem und maximal fünf E uro. Die Entscheidung über die t at- sächliche H öhe t rit letztlich der jeweilige Tourismusver- band für s eine Region. „Es wird gerne darauf vergessen, dass die Aufenthaltsabgabe zur Fi- nanzierung heimischer Infra- strukturprojekte – so auch für den Ausbau des öfentlichen Personen- und Nahverkehrs – herangezogen wird. Insofern proitiert vor allem die Tiroler Bevölkerung g anz wesentlich von dieser Abgabe“, so Lan- deshauptmann Günther Plat- ter: „Wir setzen dort an, wo wir ansetzen können, n ämlich beim Aufenthaltsabgabegesetz.“ Landesebene ergänzt Bundesebene Während d er Bund vor allem auf die Verantwortung bzw. Infor- mationsplicht seitens der On- line-Vermittlungsportale ab- zielt, fokussiert sich das Land Tirol auf die Unterkuntgeber: „Alle, die Unterkünte vermie- ten, haben Abgaben zu entrich- ten. Das ist mit der Novelle des Aufenthaltsabgabegesetzes ge- währleistet“, betont Platter. Und LHStvin Felipe ergänzt: „ Die Ge- sellschat ändert s ich und damit auch entsprechende Marktme- chanismen und -phänomene. Dem müssen w ir auch auf der Gesetzesebene gerecht werden.“ Registrierung über die Tourismusverbände Verantwortlich für die Regist- rierung von AirBnB-Anbietern sind gemäß Gesetzesnovelle in Zukunt die Tourismusver- bände. An diese muss neben der Gästeanzahl a uch die Zahl der abgabeplichtigen Nächtigun- gen gemeldet werden. Bei ei- nem Verstoß g egen die Anzeige- plicht sind Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro möglich. Dieser neuen Regelung und auch derartigen Plattformen steht Viktoria Veider-Walser, Geschätführerin von Kitzbü- hel Tourismus, positiv gegen- über: „ Die Sharing Economy, eine Bewegung unter die auch AirBnB fällt, i st grundsätzlich von einer positiven Idee gelei- tet. So unterstützt s ie die Nut- zung von ganz oder teilweise ungenutzten Ressourcen mit- hilfe des World Wilde Web, um eine bessere und somit ressour- censchonendere Gesamtnut- zung zu erzielen. Negativ wird diese Technologie nur dann, wenn, wie auch im Beispiel von AirBnB, der Mensch durch diese Möglichkeiten rechtliche Rah- menbedingungen umgeht.“ Vei- der-Walser begrüßt die Regis- trierung aller Vermieter, denn damit ist eine Gleichbehand- lung sichergestellt. „Wichtig wäre, d ass auch für d en Gast erkennbar ist, dass es sich um einen gemeldeten Vermieter handelt, da ihm durch die An- meldung beim Unterkuntge- ber unter anderem auch die Gästekarte m it diversen Ver- günstigungen zusteht“, m erkt Veider-Walser an. Auf die Tou- rismusverbände sieht die Ge- schätsführerin von Kitzbühel Tourismus einen enormen Ar- beitsaufwand zukommen. „Der vielfach erhöhte A ufwand steht sicherlich in Relation zur bes- seren Regelung dieser hema- tik“, sagt Veider-Walser. Elisabeth M. Pöll Sharing Economies – wie zum Beispiel AirBnB – werden immer beliebter. Für eine Gleichstellung aller V ermieter beschloss die Tiroler Landesregierung eine Anzeige- und Registierungspflicht sowie die Einhebung der Aufenthaltsabgabe. Die Re- gelungen des Bundes zielen auf die Informationspflicht der Online-Vermittlungsportale ab. Foto: Pöll
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