Kitzbüheler Anzeiger

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2 Aktuell Ausgabe 40 Hintergrund Warum und wie wurde geprüft Kitzbühel | Gemäß Art. 67 Abs. 4 lit. c und e TLO1 obliegt dem Landesrechnungshof (LRH) die Prüfung d er Gebarung von Ge- meinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und von Unterneh- men, an denen eine solche Ge- meinde allein oder gemeinsam mit anderen prüfunterworfenen Rechtsträgern m it mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist. Prüfung auf eigene Initiative Im LRH internen „Gemeinde- ranking“ war Kitzbühel in d en letzten fünf J ahren stets unter den 40 prüfungsrelevanten G e- meinden. Der LRHD ordnete am 23.10.2017 eine Prüfung d er Stadtgemeinde Kitzbühel a n. Diese Prüfung e rfolgte aus eige- ner Initiative, teilt sie im Prüf- bericht mit. Zwei Prüfer und eine Prüferin f ührten in d er Zeit vom 23.10. bis 16.11.2017 und am 30.11.2017 an insgesamt 14 Ar- beitstagen eine Einschau in die Räumlichkeiten und U nterlagen der Stadtgemeinde und der be- teiligten Unternehmen durch. Geprüt wurden insbeson- ders die Jahre 2014 bis 2017, wo- bei der LRH die Gebarung der Stadtgemeinde Kitzbühel, ihrer Betriebe und Einrichtungen so- wie ihrer Tochtergesellschat en möglichst umfassend darzustel- len versuchte. Der LRH legte seinen Fokus auf die Rechtmä- ßigkeit s owie Wirtschat lich- keit. Die Prüfung b ezog sich im Wesentlichen auf organi- satorische Rahmenbedingun- gen, einzelne Prozessabläufe sowie personelle und i nanzi- elle Angelegenheiten. Die über insgesamt 2 00 sei- tigen Prüb erichte sind online unter www.tirol.gv.at/landtag/ landesrechnungshof/ einsehbar. Der Landesrechnungshof stellt der Stadtgemeinde Kitzbühel ein w eitaus positives Zeugnis aus. Kritisch werden aber die Auslagerungen an private Rechtsträger gesehen. Kitzbühel | Seit letzter Woche liegt das Ergebnis des Landes- rechnungshofes (LRH) über die Stadtgemeinde Kitzbühel vor. In zwei Berichtsteilen, Ge- meindeverwaltung sowie Be- triebe und Beteiligungen, gab der LRH sein Urteil über die G amsstadt ab, welches auch großteils positiv ausi el. So stellt der LRH der Personalverwal- tung und dem Rechnungswe- sen bis auf kleine Empfehlungen ein durchwegs gu- tes Zeugnis aus. Der Stadtentwicklungsplan in Hinblick auf das Jubi- läumsjahr 2 021 wird positiv herausgestrichen. Kitzbühel ist eine sehr fi nanzkräftige G emeinde Die Finanzkrat der Stadtge- meinde hebt der Prüb ericht hervor: „Die Stadtgemeinde Kitzbühel i st im Vergleich zu den Referenzgemeinden eine sehr i nanzkrät ige Gemeinde.“ Auch bei der Pro-Kopf-Ver- schuldung schneidet die Stadt- gemeinde im Vergleich gut ab: „Bezogen auf die Einwohner war die Pro-Kopf-Verschul- dung deutlich geringer als jene der Referenzgemeinden.“ Der Verschuldungsgrad war ebenso meist geringer als jener der Referenzgemeinden. Jedoch empi ehlt der LRH, die mit- telfristigen Finanzpläne v oll- ständiger und r ealistischer zu erstellen. Der LRH wertet es positiv, dass die Stadtgemeinde Kitz- bühel die V erpl ichtung zur Bildung von Betriebsmittel- rücklagen wahrnahm und die Möglichkeit zur B ildung wei- terer Rücklagen n ützt:„Kitzbü- hel hat dadurch Reserven für allfällige E rfordernisse.“ Lob für B emühungen um leistbares Wohnen Beim h ema leistbares Woh- nen lobt der LRH die Bemü- hungen der Stadtgemeinde, günstigen B auraum zu lukrie- ren. Auch den in der Vergan- genheit ot mals diskutierten Vergabeprozess von Wohnun- gen mittels Punktesystem be- wertet der LRH als positiv – es trage zur Objektivität b ei. Kritische Betrachtung von Auslagerungen Kritischer sieht der LRH das Betriebs- und Gesellschat s- gel echt, welches die Stadt- gemeinde Kitzbühel um s ich gespannt hat. Der LRH wid- mete den Betrieben und Beteili- gungen einen ei- genen fast 80-seitigen Prüf- bericht. So ist die Stadtgemeinde 100 prozentiger Eigentümer d er „Altenwohnheim GmbH“, der „Liegenschat sverwaltung und Energievertrieb GmbH“ sowie der „Sportpark GmbH“. Zu- dem führt die Stadtgemeinde die Stadtwerke Kitzbühel und den Schwarzseebetrieb als ei- gene wirtschat liche Unterneh- men. „Die Auslagerung von Gemeindeaufgaben auf private Rechtsträger b ringt zweifellos Vorteile (z.B. Geschät sführung nach wirtschat lichem Prinzip, Flexibilisierung des starren öf- fentlichen Dienstrechtes, steu- erliche Gründe). M it der Aus- gliederung gehen aber meist der Informationsl uss zum Ge- meinderat sowie die Kontroll- und Informationsrechte verlo- ren“, ist im Prüb ericht zu lesen. Warum lagert man an GmbHs aus? Warum lagert die Stadtge- meinde Aufgaben aus bzw. welche Vorteile bringt das? „Von den drei Gesellschat en, an denen die Stadt zu 100 Pro- zent beteiligt ist, wurde einzig die Sportpark GmbH im Zuge der Errichtung im Jahr 2005 neu gegründet. D er Grund lag da- rin, dass die Auslagerung von großer S portinfrastruktur in eigene Gesell- schat en gängig i st“, antwortet dazu Bürgermeister und F inanz- referent Klaus Winkler (VP). Die beiden anderen Gm- bHs wurden ursprünglich im Jahr 1999 für d en Betrieb des Altenwohnheimes und den Tiroler Landesrechnungshof überprüt e die Gebarung sowie die Gesellschat en und Beteiligungen Der Rechnungshof nahm Kitzbühel un
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