Kitzbüheler Anzeiger

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Wie 4_- itzbheler Anzeiger Samstag, 17. April 1964 YeueI ton ber 13tibatmittelfdjule VeiD6 in 5I. Zoann Vor wenigen Tagen legten die Sehü- 1er der Privatmittelschule die Prüfun- gen für das zweite Trimester des lau- fenden Schuljahres vor einer Prüfungs- kommission in den eigenen Räumen der Schule ab. Die Kommission setzte sich aus elf Professoren der Bundesrealschu- le Innsbruck unter der Leitung des Di- rektors der Anstalt, Hofrat Dr. Prax- marer, zusammen. Während eines Tei- les der Prüfungen war auch Landes- schulinsp:e.ktor Dr. Herbert Rainer an- wesend. Die Leistungen der Schüler zeigten sich gegenüber der ersten Prüfungen stark verbessert, sodaß auch in diesem Jahre wieder mit inem recht guten Jahresabschluß gerechnet werden kann. Der Erfolg ist u. a. auf die enge und verantwortungsbewußte Zusammenar- beit des Lehrkörpers der Anstalt mit der Prüfungskommission zurückzufüh-, ren. - Durch den Entfall der bisher notwendig gewesenen Prüfungsreisen nach Salzburg wurden auch die Prü- fungskosten erheblich vermindert und Das Gast=, Schank= und Beherbergungsgewerbe, rechtlich gesehen Da es sich, wie bereits erwähnt, b'ein gesamten Gast-, Schank- und Beher- bergungsgewerbe um ein k :0 n z e s s i 0 n je r t e s Gewerbe handelt, hat jeder Bewerber um eine solche Berechtigung bei der Gewerbebehörde anzusuchen, und 'darf sie erst ausüben, wenn die Konzession rechtskräftig erteilt worden ist. Jede Tätigkeit v lo r Erteilung der Konzession ist unbefugte Gewerbeaus übung und strafbar. Die Gewerbebehör- de prüft zunächst die allgemeinen Vor- aussetzungen für den Gewerbeantritt u. die besondere persönliche Verläßlich- keit, die für konzessionierte Gewerbe vorgeschrieben ist. (§ 23 GO.) Um au- ßerdem'das Vorliegen des im Gast- gewerbeparagraphen 18 GO als Vor- aussetzung der Konzessionse:rteilung notwendigen Lokalbedarf' festzustel- len, holt die Gewerbebehörde zwei Gut- achten ein: :a) ein solches der Berufsorganisation (Fachorganisation der Kammer der ge- werblichen Wirtschaft), b) ein solches der Gemeinde. Also ein fachliches, und ein allgemei- nes (gewissermaßen eines von der An- gebots- und eines von der Nachfrage- seite). Entscheidend ist die Behörde. Es ist nun von allgemeinem Inter- esse, darzustellen, Von welchen Grund- sätzen sich die Fa c h g r u p e der Handelskammer hei Erstellung ihrer Gutachten leiten läßt. Dies läßt sich in wenigen Worten sagen: Beherrschung der Entwicklung und Vermeidung von Dispoportionalitäten. Es ist klar, daß die stürmische Entwicklung des Frem- betragen im Durchschnitt kaum noch ein Drittel des früher notwendigen Be- trages - eine Erleichterung, die von den Eltern lebhaft begrüßt wurde. Das Interesse für die Schule aus an- deren Bundesländern und aus dem Aus- land steigt sehr rasch an und würde die Errichtung eines Internates notwen- dig machen, dessen wirtschaftliche Be- deutung für St. Johann nicht zu über- sehen wäre. Da die hiefür notwendigen Mittel zur Zeit noch nicht aufgebracht werden können, hat Prof. Weihs einen Wohnungsnachweis eingerichtet. Fami- lien, die einen oder mehrere Schüler gegen die übliche Vergütung unterbrin- gen und betreuen wollen, werden gebe- ten, sich mit der Leitung der Privat- mittelschule in St. Johann in Verbin- dung zu setzen. Für die kommende erste Klasse lie- gen schon jetzt eine größere Anzahl von Anmeldungen vor. Da die Schüler- zahl beschränkt bleibt, empfiehlt es sich, den Anmeldetermin (10. Mai 1954) nicht zu überSchreiten. denverkehrs nur möglich ist, wenn sich auch die dem Fremdenverkehr dienen- den Unternehmungen weiterentwickeln. Dies gilt nicht nur für ihre absolute Zu- nahme, sondern ebenso auch für die entsprechende Modernisierung und Aus- stattung mit äll dem Komfort, den der Fremdengast aus dem Aus- wie Inland zu finden erwartet Nun ist aber ebenso klar, daß alle. dem Fremdenverkehr gewidmeten Einrichtungen, als da sind: Schwimmbäder, Wege und Bänke ein- schließlich Markierungen, entsprechen- de Aufenthaltsräume für Schlechtwet- ter, aber auch die nötigen Verkehrs- wege (Autostraßen!) und Verkehrsmit- tel (Skiliftanlagen) vorhanden sein müs- sen und daß alles aufeinander abge- stimmt sein muß. Es ist z. B. sinnlos, wenn in einer Gemeinde, in der es an allem :eben Angeführten gebricht (wo z. B. weder für Schwimmbäder, noch für Spazierwege usw. Vorsorge: getrof- fen ist) der Bettenramn ungehemmt aus- gedehnt wird. Außerdem hat schon der Gesetzgeber, also die alte kaiserliche Regierung von 1859 (eine p.rlarnenta- rische Vertretung im heutigen Sinne gab CS damals nicht), als einen der: Gründe, der ihn bewog, das Gastge- werbe im weitesten Sinne zu einem konzessionierten zu erklären, die Not- wendigkeit der Erhaltung der wirt- schaftlichen Lebensfähigkeit einer ent- sprechenden Anzahl von Betrieben für jede Gemeinde genannt. Also hat schon nach der klaren Absicht des Gesetz gebers der Schutz der bestehenden Be- triebe bei der Beurteilung eine gewisse (wenn auch nicht die entscheidende) Rolle zu spielen. Es ist hier die Kunst der Fachgruppe, die Entwicklung rich- tig yorauszubcrechnen. Denn: jede Dis- proportionalität bedeutet Kapitalvergeu- dung, die sich gerade eine kapitalarme Volkswirtschaft wie die österreichische einfach nicht leisten kann. Es gilt also, den richtigen Mittelweg zwischen hem- m un gs- und kontrollosem Wachstum auf der einen Seite und dem, was ich als „Kinderfrau -Prinzip" bezeichnen möch- te, auf der anderen Seite einzuhalten. Haben zwei Instanzen (also z. B. Eezirksha:uptmannschaft u n d die: im E;e:rufungswege angerufene Landesre- gierung) bezüglich Lokalbedarf gleich entschieden, SO ist der ordentliche Rechtsweg erschöpft. (§ 18 der GO). und es bleibt nur mehr die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes übrig. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß sowohl Gemeinde als auch Fachgruppe selbst ein Berufungsrecht (praktisch g,-- gen zustimmende Entscheidungen) ha- heu, wenn sie ihr Gutachten rechtzei- tig eingebracht haben und die Behörde abweichend vom Gutachten entschie- den hat. Erfolgt die Verleihung der Konzession (durch Bescheid) und wird k e i n e Berufungeingebracht;, bevor die Berufungsfrist: verstrichen ist, so ist die Konzessionsverleihung rechtskräftig und der Betrieb kann begonnen werden. (In der 3. Fortsetzung soll die Privat- zimmervermnietung besprochen werden.) A.E.P. unemufifMetie Stittbberg Auf der teneralversarnmlung der Bundesmusikkapelle Kirchberg, die kürzlich unter dem Vorsitz ihres lang- jährigen Obmannes Vizebürgermeister Krinnbacher im Probelokal abgehalten wurde, erstattete Schriftführer Franz Pichler einen umfassenden Tätigkeits bericht. 43 Ausriickungen und 50 Ge- S am tp mb en wurden jm Berichtsjahr ver - zeichnet. Kassier, Ehrenmitglied, Sta- nis Daxer gab den Kassabericht. An Einnahmen verzeichnete die Bundes - inusikkapelle 17.000 Schilling; Ausga- ben 24.000 Schilling. Die Mehrausga ben sind durch den Einnahmeüberschuß des Vorjahres gedeckt. Die Einnahmen stammen von Subventionen der Gemein- de und des Verkehrsvereines sowie von der musikfreundlichen Bevölkerung an- läßlich der Vorführung zum 1. Mai. Die Einnahmen urden zur Instandhaltung der Instrumente und zur Neua:nschaf- fung von Instrumenten und Notenmate- rial verwendet. Kapellmeister Michi Söllner dankte auf der Versammlung den Musikern für ihre uneigennützige Mitarbeit. Die Neuwahl ergab die ei nstimm ige Wiederwahl des alten Ausschusses. Le- diglich als Zeugwart wurde Josef Lap- per neu gewählt. \Jiz:ebürgermeister Alois Krimbncher - ,sprach der Musikkapelle im Namen der Gepieinde den Dank für die vielen ge- opferten Stunden bei den Proben. und Ausrückungen aus. Die Versammlung wurde mit einigen Vorführungen der Musikkapelle geschlossen.
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