Kitzbüheler Anzeiger

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Aktuell 4 Ausgabe 47 Seit Dienstag ist Österreich im Lockdown – die Regierung appelliert, die Kontakte möglichst Bis 6. Dezember gelten die neuen Seit Dienstag ist eine deutliche Verschärfung des Lockdowns in Kraft. Die Ausgangsbeschrän- kungen gelten ganztags, und es gibt auch ver- schärfte K ontaktbeschrän- kungen: Erlaubt sind nur noch Treffen mit dem Lebenspartner, „einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen“. Der Handel muss mit wenigen Ausnahmen zusperren, die Schulen wechseln kom- plett auf Fernunterricht. Wien, Bezirk | Am Samstag Nachmittag verkündete Kanz- ler Sebastian Kurz die neue, verschärfte Notmaßnahmen- verordnung. Ziel des zweiten Lockdown ist die Senkung der Corona-Zahlen und eine Ent- lastung der Krankenhäuser. Die Maßnahmen sind s eit 17. November in Kraft und haben bis einschließlich 6. D ezember Gültigkeit. Die A usgangsrege- lungen gelten vorerst bis inklu- sive 26. November. An allen öffentlichen Orten ist ein Mindestabstand von ei- nem Meter gegenüber a nderen Personen, die nicht im gemein- samen Haushalt leben, einzu- halten. In geschlossenen öf- fentlichen Räumen g ilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wei- terhin ausgenommen. Ausgangs- beschränkungen Die Ausgangsbeschränkungen wurden auf den ganzen Tag aus- geweitet. Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur noch für b erufliche oder Ausbildungszwecke verlassen. Erlaubt bleibt der Einkauf von Grundgütern und der Gang zur medizinischen Versorgung. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psy chi- schen Erholung“ ist gestattet, etwa Spaziergänge und I ndi- vidualsport. Unaufschiebba- ren behördlichen und g ericht- lichen Terminen kann ebenso nachgekommen werden. Auch die Betreuung unterstützungs- bedürftiger P ersonen fällt un- ter die Ausnahmen, ebenso der Friedhofsgang, der Be- such religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tie- ren. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittel- baren Gefahren für L eib, Le- ben und Eigentum. Beschränkungen der Kontakte Verschärft wurden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen P erso- nen. Zu Treffen darf man nur noch hinaus, wenn es sich um Kontakte mit dem Lebenspart- ner bzw. der Lebenspartnerin handelt oder um Kontakte „mit einzelnen engsten Angehöri- gen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchent- lich Kontakt gepflegt wird“. Die Regierung versteht dar- unter dem Vernehmen nach, dass sich ein Haushalt jeweils nur noch mit einer einzelnen haushaltsfremden Person tref- fen darf. Öffentlicher V erkehr Für den ö ffentlichen Verkehr (Züge und B usse) gelten wie bis- her Mindestabstand und MNS- Pflicht, auch in allen Bahnhofs- gebäuden und a n Haltestellen. Für T axis, taxiähnliche B e- triebe und Fahrgemeinschaf- ten gilt das Tragen von MNS und pro Sitzreihe dürfen ma- ximal zwei Personen Platz neh- men. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen bleiben für F rei- zeitzwecke geschlossen. Handel, Gastronomie und Dienstleistungen Der Handel wird bis auf Aus- nahmen geschlossen. Weiter of- fen hat der Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhan- del, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger, Putzereien und Fahrrad- sowie Kfz-Werkstät- ten. Die Öffnungszeiten b leiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert. Das Verlassen des privaten Wohn- bereichs ist nicht nur für B e- sorgungen in Supermärkten, sondern auch für Einkäufe bei Bäckern, K onditoren und Flei- schern erlaubt. Die gesamte Gastronomie bleibt für den K undenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwi- schen 6 und 19 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Alle „körper- nahen Dienstleistungen“ blei- ben geschlossen, etwa auch Friseur- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen. Schulen und Kindergärten Schulen wechseln komplett in den Fernunterricht. Betreuung wird es aber weiterhin geben. In Kindergärten wird es wei- terhin eine Betreuungsmög- lichkeit geben, für alle, die eine Betreuung brauchen. Am Arbeitsplatz Es wird empfohlen, wo es mög- lich ist, auf Home-Office um- zustellen. Wenn am Arbeits- platz der Abstand von einem Meter unterschritten wird, gilt die MNS-Pflicht. Auch weitere geeignete Schutzmaßnahmen sind möglich, wie z. B . feste Teams oder Trennwände. Veranstaltungen und Tourismus Veranstaltungen bleiben wei- terhin nahezu komplett un- tersagt, Ausnahmen gibt es u. a. für D emonstrationen, reli- giöse V eranstaltungen sowie Partei- und Politikveranstal- tungen. Alle Hotels und Be- herbergungsbetriebe bleiben für touristische Z wecke ge- schlossen. Ausnahmen gibt es für G eschäftsreisende. Einschränkungen bei Sport und Freizeit Sämtliche S portanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Kör- Der Handel, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Gesundheitsbereich, Ag- rar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, Trafiken und Putzereien bleibt bis einschließlich 6. D ezember geschlossen. Foto: Pöll
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