Kitzbüheler Anzeiger
13.08.2018
News  
 

Zu wenig los für Begegnung

Die Idee, aus dem Dorfkern eine Begegnungszone nach dem Vorbild der Nachbargemeinde St. Johann zu machen, gab es auch in Oberndorf.

Oberndorf | Verkehrsplaner erteilten der Idee jedoch eine Absage. „Der Verkehrsplaner hat mich gefragt, wer sich denn hier begegnen soll? Für eine Begegnungszone bedarf es eine bestimmte Anzahl an Radfahrern, Fußgängern und Autos, die sich begegnen können“, berichtet Bürgermeister Hans Schweigkofler über den Lokalaugenschein im Juni.

In Österreich haben Städte und Gemeinden seit 2013 die Möglichkeit, Begegnungszonen zu verordnen. Im Vordergrund des Verkehrskonzepts „Begegnungszone“ stehen das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Zu-Fuß-Gehende, mit dem Rad- oder mit dem Auto-Fahrende sind in der Begegnungszone gleichberechtigt. Innerhalb der Begegnungszone gibt es keine Verkehrszeichen. Dadurch müssen die Verkehrsteilnehmenden stärker aufeinander Rücksicht nehmen. Unfälle aus Unachtsamkeit werden dadurch reduziert.

Besonders wichtig ist, dass alle Verkehrsteilnehmenden achtsam sind. Alle bewegen sich aufmerksam durch den Verkehr, um weder sich, noch andere, zu gefährden. Für Rad- und Autofahrende gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Zu-Fuß-Gehende dürfen überall die Straße benutzen, ohne jedoch den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern. Johanna Monitzer

 
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