Kitzbüheler Anzeiger
10.04.2020
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Wirbel um Kinderbetreuung

Eine Leserin wandte sich an den Kitzbüheler Anzeiger. Ihren beiden Kindern wurde die auch während der Corona-Maßnahmen notwendige Betreuung in der privaten Kinderkrippe verweigert.

St. Johann | Wer arbeiten muss, hat auch während der Corona-Maßnahmen Anspruch auf Kinderbetreuung – das war wohl einem privaten Kinderbetreuungsverein in St. Johann nicht klar. Eine Kitzbüheler Anzeiger Leserin klagte uns ihr Leid. „Zu Beginn der Corona-Maßnahmen wurde einfach ein Zettel an die Tür gehängt, dass die Kinderkrippe geschlossen hat“, erzählt die Mutter (Name der Redaktion bekannt).

Land Tirol klärte über die Rechtslage auf
Wohin nun mit zwei kleinen Kindern, wenn man arbeiten muss und der Mann ebenfalls in der Arbeit ist? Daraufhin hatte die Mutter sowohl bei der Gemeinde als auch beim Land Tirol interveniert. „Es ist richtig, dass die Einrichtung zunächst geschlossen war und nach Hinweisen auf die Rechtslage dann wieder geöffnet hat“, bestätigt Elisabeth Huldschiner, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit vom Land Tirol, die Erzählungen der Mutter.
Auch die zuständige Gemeinderätin Andrea Hauser (VP) wurde informiert. „Die Kinderkrippe sperrte dann sofort wieder auf. Hier wurde wohl etwas falsch verstanden“, sagt Hauser.

Falsche Informationen
Die private Kinderbetreuungseinrichtung gibt an, dass sie zuerst vom Land dahingehend informiert wurde, dass nur die Kinder von Eltern, welche in kritischen Bereichen tätig sind (z.B. Lebensmittelhandel, Gesundheit oder Sicherheit) betreut werden dürfen. Dass auch Kinder, wie die von der Kitzbüheler Anzeiger Leserin, die in einer Bank arbeitet, betreut werden müssen, wenn es sonst keine Alternative gibt, war zu Beginn nicht klar: „Wir haben dann, wie in der Verordnung vorgesehen, eine Dringlichkeitsbestätigung vom Arbeitergeber eingefordert und die Kinder sofort wieder betreut“, erklären die Betreiber.

Betreuungsvertrag wurde gekündigt
Der Betreuungsvertrag mit der Kitzbüheler Anzeiger Leserin wurde von dem privaten Kinderbetreuungsverein nach weiteren Differenzen nun per 15. April aufgelöst. Eine andere Möglichkeit gab es laut den Betreibern nicht: „Nach vergeblichen Versuchen, ein vernünftiges Gespräch zu führen, haben wir uns dazu entschlossen lt. § 6 der Vereinsstatuten, die langjährige Mitgliedschaft zu kündigen. Auch die älteste Tochter wurde langjährig im Hort betreut. Das Handeln der Mutter war und ist existenzbedrohend für uns.“

Kinder sind nun in Oberndorf untergebracht
In Zeiten der Corona-Pandemie keine leichte Situation für die berufstätigen Eltern. Nach längerer Suche nach einem neuen Betreuungsplatz sind die beiden Kinder nun in der Nachbargemeinde Oberndorf untergekommen. „Ich habe mich damals bewusst für die teurere private Kinderbetreuung entschieden und bin sehr enttäuscht sowie verärgert über diese unprofessionelle Vorgehensweise – die nun auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird, denn sie verstehen nicht, warum sie nicht mehr in die Krippe zu ihren Freunden dürfen“, so die Kitzbüheler Anzeiger Leserin.
Gemeinderätin Andrea Hauser sagt, dass es sich bei diesen Umständen um einen Einzelfall handle: „Der Verein leistet hervorragende Arbeit.“  Johanna Monitzer

Die Kinderbetreuung muss laut Gesetz auch während der Corona-Pandemie garantiert werden.Symbolfoto: Pixabay

 
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