Kitzbüheler Anzeiger
21.02.2022
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Wahlplakate lösen Diskussion aus

Zu Wahlkampfzeiten sieht man sie überall im Bezirk: Wahlplakate. In St. Johann sorgen sie für Aufregung.

St. Johann | Insgesamt fünf Listen rittern um die Stimmen der 7.902 Wahlberechtigten St. Johanner bei der Gemeinderatswahl. Um auch zu Corona-Zeiten so viele Menschen wie möglich zu erreichen, setzen die Wahlwerber auf Plakate. Sie prägen seit Wochen das Ortsbild in der Marktgemeinde. Wo die Sujets angebracht werden dürfen, ist vom Land Tirol und durch die Straßenverkehrsordnung klar geregelt. Bei den St. Johanner Grünen nahm man diese Vorgaben nicht so genau. Dafür hagelte es zuletzt scharfe Kritik.

Aufgehängt, abmontiert, wieder aufgehängt?
Demnach hätten die Grünen rund um Spitzenkandidat Manfred Kecht ihre Plakate an Straßenlaternen fixiert, obwohl das laut Aussendung des Landes verboten ist. Daraufhin sei die Partei von Seiten der Gemeinde aufgefordert worden, die falsch angebrachte Wahlwerbung zu entfernen. Das geschah jedoch nicht, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung geschildert wurde. Nur kurz nachdem dann der Gemeindebauhof zur Abmontierung ausrückte, seien erneut Grüne Plakate nicht regelkonform aufgehängt worden. Dieses Mal mit der Aufschrift: „Demokratie braucht Vielfalt. Bitte hängen lassen.“

Entrüstung bei anderen Wahlwerbern
Für GR Claudia Pali (parteifrei) eine nicht tragbare Vorgehensweise: „Das ist eine Respektlosigkeit und eine Arroganz gegenüber der Gemeinde und dem Amt. Der Bauhof hat wirklich anderes zu tun, als die Grünen Plakate abzumontieren“, monierte sie in Richtung des Grünen-Mandatars Andreas Schramböck. Der wies die Kritik von sich: „Ich habe mit dem Grünen Wahlkampf nichts zu tun. Du weißt, wer Spitzenkandidat ist und hättest ihn auch kontaktieren können.“ Von Seiten der St. Johanner Volkspartei gab es ebenfalls kritische Töne am Vorgehen der Grünen.

Für Abmontage nur einen Tag Zeit
Grünen-Frontmann Manfred Kecht ortet in der Aufregung der anderen Listen nur „normalen Wahlkampfhektik-Krampf.“ Seine Partei habe in den letzten Wahlkämpfen immer auch auf Straßenlaternen plakatiert. Von Seiten der Gemeinde sei ihm anfangs versichert worden, dass in Sachen Wahlkampf „alles so wie immer“ sei. Als dann die Aussendung des Landes ausgeschickt wurde, habe man ihnen einen Tag Zeit dafür gegeben, die Plakate abzumontieren. „Das haben wir dann innerhalb dieser Frist nicht geschafft. Für einen Zeitrahmen von nur einem Tag werden sie sich aber rechtfertigen müssen.“ Dass später erneut falsch plakatiert wurde, habe er nicht gewusst, so Kecht. Ob die Grünen die Rechnung bezahlen, ließ er offen.

Bezirksweite Verwirrung
Die Verordnung sorgt vielerorts für Irritation. Auch in Oberndorf mussten Wahlplakate von Laternen entfernt werden. In einigen Orten, unter anderem in Kitzbühel, hing bis Redaktionsschluss Wahlwerbung aller Parteien trotz Verbots nach wie vor an Straßenlaternen.Florian Pirnbacher

Bild: In St. Johann sorgen die Grünen-Plakate für Aufregung. Nicht alle waren gesetzeskonform montiert, dieses hier am Schneemasten schon. Foto: Pirnbacher

Daten & Fakten - Diese Vorgaben gelten
Bezirk | Laut Straßenverkehrsordnung sind Werbemaßnahmen zu Wahlkampfzeiten auch entlang von Straßen erlaubt, solange sie die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Auf Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Geländern und Verkehrszeichen ist das Anbringen von Wahlplakaten allerdings verboten.

Eine Ausnahme kann die Gemeinde nicht erteilen. Werden trotzdem Plakate aufgehängt, kann die Behörde diese auf Kosten des Verantwortlichen entfernen lassen. Außerdem kann eine Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro und einer Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis sechs Wochen geahndet werden. Quelle: Land Tirol

 
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