Kitzbüheler Anzeiger
05.05.2023
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Verwirrung über Zugang zum See

Dürfen die Kitzbüheler über die private Badeanstalt beim Alpenhotel jederzeit zum Schwarzsee? Das ist eine Frage, die wiederholt die Öffentlichkeit beschäftigt – zuletzt auch den Gemeinderat.

Kitzbühel | Eine Glastür im Lattenzaun, der See und Badeanstalt vor neugierigen Blicken abschirmt, dient dem Zutritt von Badegästen und Seebesuchern. Doch nicht immer sei dieses Tor auch geöffnet, hieß es unlängst im Kitzbüheler Gemeinderat. Ein Mann habe sich sogar sogar verletzt und die Brille beschädigt, weil er gegen die geschlossene Tür gerannt ist, wusste in der Diskussion auch Schwarzseereferent Rudi Widmoser (Die Grünen) zu berichten.

Konkret handelt es sich dabei um die private Badeanstalt, die zum Alpenhotel gehört. Als für den geplanten Erweiterungsbau des Hotels im Februar 2020 die Raumordnungs- und Widmungsansuchen zur Beschlussfassung standen, legte die Stadtführung großes Augenmerk auf die vertragliche Absicherung des öffentlichen Seezugangs und wacht seither auch mit Argusaugen über deren Einhaltung.  
In der vergangenen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Klaus Winkler auf Anfrage von Mandataren erneut über die in dem Vertrag, abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde und Eigentümer Heinz Schultz, festgelegten Vereinbarungen, die den regelmäßigen Seezugang ermöglichen. „Solange die Gäste des Alpenhotels berechtigt sind, die Badeanstalt zu benützen, wird auch der Allgemeinheit der Zugang zur Badeanstalt und zum Schwarzsee gewährt“, erklärte Winkler.

Klare Vereinbarungen getroffen
Während der Badesaison (Betrieb der Badeanstalt) werde der Allgemeinheit von 18 bis 20 Uhr, im Juli und August bis 21 Uhr, der kostenlose Seezugang ermöglicht. Außerhalb des Badebetriebs werde der kostenlose, öffentliche Seezugang –  der bisherigen Praxis entsprechend –  von 7 bis 20 Uhr, im Juli und August bis 21 Uhr, ermöglicht. Dies gelte für die Öffnungstage des Alpenhotels oder des Seerestaurants, jedenfalls elf Monate im Jahr.
Auch die Eintrittspreise in der Badeanstalt seien geregelt, hielt der Stadtchef fest. Die Höhe des Entgelts sei den ortsüblichen Tarifen anzupassen.  

Schultz: „Seezugang für elf Monate gesichert“
Eigentümer Heinrich Schultz sieht offenbar keinen Anlass für die allgemeine öffentliche Aufregung, wie er auf Anfrage des Kitzbüheler Anzeigers versichert: „Uns sind keine Reklamationen bekannt. Im Herbst hat es aufgrund der Rückbauarbeiten im Stegbereich sicherheitsbedingte Einschränkungen gegeben. Unser neues Steghaus ist elf  Monate im Jahr geöffnet und damit ein durchgängiger Seezugang für Gäste und Einheimische sichergestellt.“ Alexandra Fusser

Bild: Über die Tür zur Badeanstalt ist der Zutritt zum See möglich (Bild), aber auch über den Eingangsbereich vom Steghaus. Foto: Klausner

 
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