Kitzbüheler Anzeiger
23.12.2022
News  
 

Silvesterknallerei nicht erwünscht

Die Gemeinden des Planungsverbandes Leukental appellieren an die Bevölkerung und die Gäste, auf das Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Sie haben sogar eine eigene PR-Kampagne gestartet.

Kitzbühel | Die Kitzbüheler haben schon länger angekündigt, auf das große Neujahrsfeuerwerk verzichten zu wollen und auch in St. Johann findet das traditionelle Feuerwerk heuer nicht statt. Vergangene Woche präsentierten Stefan Niedermoser (Regionalmanagement) und Reiths Bürgermeister Stefan Jöchl für den Planungsverband die eigens ins Leben gerufene Kampagne, welche die Probleme, die durch Feuerwerke entstehen, in den Mittelpunkt stellt.
„Wir haben im Planungsverband darüber beraten“, erklärt Stefan Jöchl, der ja schon seit langem ein Gegner der Feuerwerke ist. Wichtig ist den Verantwortlichen die Bewusstseinsbildung, daher haben sie den Postwurf, der diese Tage in den Postkästen der Haushalte im Verband liegt, auch sehr kindgerecht gestaltet.

Bürgermeister ziehen an einem Strang
Die Bürgermeister von Aurach, Jochberg, Kirchdorf, Kitzbühel, Oberndorf, Reith und St. Johann unterstützen die Initiative. Sie alle sind sich einig, dass auf die Feuerwerke nach Möglichkeit verzichtet werden soll. Natürlich haben die Gemeinden keinen Einfluss auf die Tourismusverbände, trotzdem hoffen die Verantwortlichen des Planungsverbandes, dass auf die Knallerei verzichtet wird.
Die Gründe, die für einen Verzicht sprechen, sind vielfältig: Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern steigt die Schadstoff- und Feinstaubbelastung der Luft jedes Jahr zu Silvester und Neujahr explosionsartig an. So rufen die Feinstaubpartikel, die Schwermetallverbindungen und andere giftige Substanzen enthalten Atemwegserkrankungen hervor. Jedes Jahr kommen überdies zahlreiche Menschen durch Feuerwerkskörper zu Schaden.

Schockerlebnis für Wild- und Haustiere
Ein Schockerlebnis ist die Knallerei auch für viele Haus- und Wildtiere, die auf das ungewohnte Lärm- und Blitzgewitter zum Jahreswechsel mit Stress und Angst reagieren. Die Brandgefahr, so Jöchl, sei ebenfalls erhöht. Dass Feuerwerksreste, die durch die Luft fliegen, Wald und Flur verunreinigen ist ein weiteres Thema, das vor allem auch für die Landwirte eine Belastung darstellt.
Stefan Jöchl setzt nicht nur auf den Postwurf sowie die Hinweise auf den Gemeindehomepages. Er hat auch bereits mit den Verantwortlichen örtlicher Hotels gesprochen. Das Abschießen von Feuerwerken ist im Ortsgebiet verboten, es halten sich jedoch nur wenige Feiernde daran, weiß Jöchl. Allerdings sind Kontrollen schwierig, räumt Jöchl ein. Margret Klausner

Bild: Stefan Niedermoser (links) und Reiths Bgm. Stefan Jöchl präsentierten vergangene Woche die „Anti-Feuerwerks-Kampagne.“ Foto: Klausner

Feuerwerk und Co.  -  Die Regeln

➤ Kategorie F1: Feuerwerkskörper der Kategorie F1, stellen eine sehr geringe Gefahr dar und können von Jugendlichen ab 12 Jahren verwendet werden. Sofern es in der Bedienungsanleitung vorgesehen ist, können sie auch im Hausinneren verwendet werden.
➤ Kategorie F2: Feuerwerkskörper der Kategorie F stellen eine geringe Gefahr dar. Vorgesehen ist die Verwendung im Freien. Die Altersbeschränkung liegt bei 16 Jahren. Es handelt sich um frei erwerbbare Knallkörper und Raketen.
➤ Kategorie F3: Die Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sind ab 18 Jahren und mit Bewilligung zu erwerben. Sie stellen eine große Gefahr dar.
➤ Kategorie F4: Ebenfalls erst ab 18 Jahren sind Feuerwerkskörper der Kategorie F4 zu erwerben. Diese stellen eine große Gefahr dar.

Sämtliche pyrotechnischen Gegenstände haben jedenfalls
 • eine Angabe über die Kategorie
• eine Bezeichnung, Name, Typ
• eine Gebrauchsanweisung sowie Sicherheitsinformationen
• eine Altersbeschränkung
• ein CE Kennzeichen zur Bestätigung der Koformität

in deutscher Sprache aufzuweisen. Der Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ohne Kennzeichnung (illegal eingeführt oder hergestellt) ist verboten. Die missbräuliche Verwendung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen bestraft. Quelle: Landespolizeidirektion Tirol

 
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