Kitzbüheler Anzeiger
23.02.2020
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Schärfere Gesetze gegen AirBnB

Der Tiroler Landtag sprach sich in seiner Sitzung am 5. und 6. Februar für eine Verschärfung der Gesetze für Vermietungen über Onlineplattformen aus. Gewerbliche Betriebe können weiterhin auf diesen Plattformen die touristische Nutzung anpreisen, während Vermieter, die Wohnungen anbieten, eine Bewilligung der Baubehörde benötigen.

Innsbruck, Bezirk | Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes war die Basis für die Tiroler Gesetzesänderung, die eine Vermietung über Onlineplattformen wie AirBnB strenger regelt. Ab März benötigen Vermieter, die Wohnungen auf derartigen Onlineplattformen anbieten, eine Bewilligung der Baubehörde. Damit können Gemeinden künftig unkontrollierte Vermietungen in Wohngebieten unterbinden. Mit dieser Gesetzesänderung sollen auch mehr Druckmittel gegen illegale Freizeitwohnsitze geschaffen werden. Die Gemeinden erhalten zudem Unterstützung durch eine „Task-Force“ (Anm. Einsatzgruppe).

Kleinbetriebe sind ausgenommen
Für Privatzimmervermieter sind die Buchungsplattformen oft die einzige Möglichkeit, Werbung im Netz für ihren kleinen Betrieb zu machen. Sie wurden aus der Regelung ausgenommen, sofern sie nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Andere Mieter (Nicht-Familienmitglieder) dürfen mit Hauptwohnsitz aber nicht im selben Haus gemeldet sein. Der Vermieter muss aber in der Liegenschaft seinen Hauptwohnsitz haben. Damit sollen Nutzungskonflikte zwischen Bewohnern und möglichen Gästen vermieden werden.
„Damit wollen wir der illegalen Vermietung von Privatwohnungen nicht nur einen Riegel vorschieben, sondern den Bewohnern der Häuser wieder das Sicherheitsgefühl zurückgeben“, erklärt WK-Obmann und Landtagsabgeordneter Mario Gerber, der aus zahlreichen Erzählungen weiß, dass sich die Bevölkerung durch die ständig wechselnden Nachbarn nicht mehr sicher fühlte. „Wir haben knappen Wohnraum in Tirol, daher ist es wichtig dass wir die Wohnungen dem Wohnungsmarkt zuführen“, sagt Gerber.

Meldepflicht seit Jänner verbindend
Mit der letzten Verordnung, die bereits am 1. Jänner diesen Jahres wirksam  ist, müssen die vermieteten Wohnungen beim jeweiligen Tourismusverband gemeldet werden. Bei der letzten Novelle wurde auch die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Raumordnung und Tourismusabteilung geregelt. Dadurch wird ein Datenaustausch ermöglicht, der wieder die Kontrolle, die durch die Gemeinden erfolgen muss, erleichtert.
„Ich glaube, der Druck auf die Gemeinden wird jetzt sehr groß. Wenn die Gemeinden der Aufgabe nicht nachkommen, arbeiten sie gegen das Recht. Die Kontrolle war von Beginn an ein Thema für die Gemeinden, jedoch waren die Gesetze sehr schwammig“, erklärt Mario Gerber.

Klare Definition von Gewerbe
Die gesetzliche Grundlage, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, betrifft die Definition des Gewerbes. Hier heißt es, dass eine Vermietung auf E-Commerce, die außerhalb der eigenen Homepage passiert, gewerblich ist. Zudem wurde darin auch entschieden, die kleineren Dienstleistungen wie WLan, Bettwäsche oder einen Reinigungsservice am Ende anzubieten, als gewerblich zu sehen ist. Das betrifft somit alle Wohnungen, die beispielsweise auf AirBnB angeboten werden.

Sanktionsmöglichkeiten für Gemeinden
Halten sich die Vermieter nicht an diese Baubewilligung oder verstoßen dagegen, kann der Bürgermeister ein Nutzungsverbot für die betroffene Wohnung aussprechen. In weiterer Folge sind auch Klagen möglich. „Die Strafen wurden hier drastisch erhöht und sind jetzt im fünfstelligen Euro-Bereich“, weiß WK-Obmann Mario Gerber.

Handhabe gegen illegale Freizeitwohnsitze
Auch die illegalen Freizeitwohnsitze sollen künftig besser zu erkennen sein. Bei einem konkreten Verdacht können Gemeinden mit der Gesetzesänderung die Daten von Versorgungsbetrieben, beispielsweise Wasser- und Stromverbrauch, anfordern, um herauszufinden, ob eine Wohnung als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt wird. Auch die Behörden untereinander sollen nach der Gesetzesänderung Daten austauschen können, wenn der Verdacht auf eine illegale Nutzung besteht. Elisabeth M. Pöll

Der Tiroler Landtag verschärfte die Gesetze für Onlinebuchungsplattformen wie zum Beispiel AirBnB.

 
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