Kitzbüheler Anzeiger
19.03.2020
News  
 

Quarantäne in Tirol - Was darf man?

Quarantäneverordnung für alle 279 Tiroler Gemeinden

Das heißt: Bleiben Sie zu Hause und verlassen Sie Ihre eigenen vier Wände nur wenn es beruflich notwendig ist, um Lebensmittel einzukaufen, zum Arzt zu gehen, um Besorgungen bei der Apotheke zu machen, um Geld abzuheben oder um kurz frische Luft zu schnappen.

Die eigene Gemeinde darf nur dann verlassen werden, wenn es um den Weg zur Arbeit geht oder wenn es um die Deckung der Grundversorgung bzw. Daseinsvorsorge geht.

Laut der heutigen (19. März) Pressekonferenz des Landes um 13.30 Uhr wird auch kontrolliert. LH Günther Platter appelliert aber vor allem an die Eigenverantwortung. "Es gibt vom Gesetz her Geldstrafen bis zu 3.600 Euro und Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen – aber das wird nicht notwendig sein", so Platter. 

Auf die Frage, warum man die Quarantäne in der Nacht verhängen musste, antwortete Platter, dass es in diesen Zeiten "keinen Tag und keine Nacht gibt. Man muss Entscheidungsstärke zeigen."

Hier ein paar häufig gestellten Fragen und Antworten
(Quelle: Land Tirol, Stand 19. März, 14.25 Uhr)

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✅ Das nächste Lebensmittelgeschäft/Arzt/Bankomat etc. befindet sich beispielsweise drei Gemeinden entfernt. Darf ich dort hin?

JA, UNTER FOLGENDER VORAUSSETZUNG: Sofern es einen Arzt, eine Apotheke, einen Lebensmittelhandel und eine Bank im Ort gibt, darf die Gemeinde für diese Zwecke nicht verlassen werden. Was zum Beispiel nicht geht ist, in einen anderen Ort zu fahren, wenn im eigenen Dorf ein Lebensmittelgeschäft zur Verfügung steht.

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✅ Mein Arbeitsplatz ist eine halbe Stunde und mehrere Gemeinden von meinem Wohnort entfernt. Darf ich dort hin? 
JA (Nachweis des Arbeitergebers oder Arbeitsausweis mitführen; Vorlage für Nachweis des Arbeitsgebers gibt es bei der WKO online zum Downloaden)

LH Platter betonte, dass die Industrie nach wie vor im Land nicht heruntergefahren wird. "Das Berufsleben muss dort, wo es machbar ist, unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (1 Meter Abstand) weitergehen", sagt LH Platter. 

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✅  Aus welchen Gründen darf ich mein Gemeindegebiet nach den neuen generellen Verkehrsbeschränkungen noch verlassen?

Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen zB: Arztbesuch, medizinische Behandlung, Therapie. Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in ihrem jeweiligen privaten Bereich. Handlungen zur Versorgung von Tieren.

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✅ Darf ich spazieren gehen?

JA, INNERHALB DER GEMEINDE: Frische Luft ist wichtig - aber bleiben Sie innerhalb der eigenen Gemeindegrenzen. Es ist jetzt extrem wichtig, dass die Wege so gering wie möglich gehalten werden und wir die sozialen Kontakte weitestgehend einschränken, damit die Weiterverbreitung des Virus so gut wie möglich verlangsamt wird. Es gilt der Appell ► Bleiben Sie so gut wie möglich daheim!

Darf ich mein Kind, das von mir getrennt lebt, besuchen?

JA, dies zählt zu den Grundbedürfnissen, deren Erfüllung jedenfalls garantiert wird.

Darf ich meinen Hund ausführen?

JA, aber es gilt, innerhalb der eigenen Gemeinde zu bleiben.

Darf ich meine Tiere (Beispiel Pferd) versorgen, auch außerhalb meiner Gemeinde?

JA, das zählt zu den Handlungen zur Versorgung von Tieren.

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✅ Darf ich von außerhalb Tirols einreisen?

JA, wenn Sie in Tirol zu Hause sind (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder in der kritischen Infrastruktur oder Versorgungsicherheit arbeitet. Der Warenverkehr ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

✅ Darf ich von Tirol ausreisen?

JA, ABER nur bei Vorliegen von triftigen Gründen (berufliche Gründe, medizinische Versorgung, Versorgungstätigkeiten). Diese Gründe müssen bei einer Kontrolle von der Polizei glaubhaft mitgeteilt werden können.

✅  Wer darf nicht mehr aus Tirol ausreisen?

Österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer Staaten, die über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und sich derzeit in Tirol aufhalten.

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✅  Was ist der Unterschied zwischen den neuen Verkehrsbeschränkungen und den Sonderregelungen für das Paznaun, St. Anton und Sölden?

Die Sonderregelungen für das Paznanun, St. Anton und Sölden verbieten das Verlassen des Quarantänegebietes auch dann, wenn sich meine Arbeitsstelle außerhalb befindet. In den restlichen Gemeinden Tirols darf ich aber durchaus zur Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit mein Gemeindegebiet verlassen.

Von wann bis wann gelten die Maßnahmen?

Die neuen generellen Verkehrsbeschränkungen treten am 19. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 5. April 2020. Die Sonderregelungen für Paznaun und St. Anton gelten noch bis einschließlich 28. März 2020. Die Sonderregelung für Sölden gilt noch bis einschließlich 2. April 2020.

Johanna Monitzer

Foto: Land Tirol

 
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