Kitzbüheler Anzeiger
25.09.2017
News  
 

Neue Ordnung für Westendorf

Die Westendorfer Räume werden neu geordnet: Die erste Auflage des Raumordnungskonzeptes, die kürzlich vom Gemeinderat beschlossen wurde, wurde der Bevölkerung präsentiert.

Westendorf  | Das derzeit gültige Raumordnungskonzept für Westendorf stammt aus dem Jahr 2003. Seit dieser Zeit wuchs die Bevölkerung in der Brixentalgemeinde um sechs Prozent.  Für die kommenden zehn Jahre, die mit dem neuen Konzept abgedeckt werden sollen, wird mit einem ähnlichen Wachstum gerechnet, wie Raumplanerin Claudia Schönegger vom beauftragten Planungsbüro Terra cognita erläutert.

Der Baulandbedarf für‘s Wohnen wird in diesem Zeitraum etwa sieben Hektar betragen, wie Schönegger betonte. Flächen, die ungefähr in dieser Höhe auch zur Verfügung stehen. Kaum Baulandreserven sind hingegen für touristische Nutzung bzw. als Gewerbegebiet vorhanden. Insgesamt beträgt das Westendorfer Potenzial für bauliche Entwicklung in den nächsten zehn Jahren 20 Hektar, wie Schönegger ausführte: „In Summe ist das ein recht guter Spielraum für Entwicklungsmögichkeiten.“

Für das neue Raumordnungskonzept wurde die Gemeinde quasi in 14 Ortsteile untergliedert. Welche konkreten Änderungen in diesen Bereichen vorgesehen sind, erläuterte die Raumplanerin ausführlich im Rahmen der Versammlung.  Anhand einer Tabelle führte Schönegger den Westendorfern vor Augen, wo künftig Entwicklung stattfinden kann – z.B. im Bereich Holzham (inkl. Bergliftstraße Süd) ist Potenzial für 25 Prozent der Reserveflächen. Weitere 20 Prozent sind es in der Gegend um Bichling (inkl. Schulgasse).

Jeder Bürger hat zudem Gelegenheit, den Entwurf im Internet auf der Homepage der Gemeinde abzurufen, außerdem liegt der Plan in der Gemeinde auf.

Richtlinien für Vertrags-Raumordnung

Das Thema Zweitwohnsitze brannte während der Versammlung vielen Zuhörern unter den Nägeln: Einheimische könnten sich Wohnraum kaum leisten, hieß es aus dem Publikum.

Bürgermeisterin Annamarie Plieseis verwies in diesem Zusammenhang auf die  jüngst beschlossenen Richtlinien zur Vertragsraumordnung. Mit diesem Instrument „ist sichergestellt, dass nur Hauptwohnsitze entstehen dürfen.“ Und, Nachsatz der Bürgermeisterin: „Meine persönliche Auffassung ist, dass man absolut viel strenger werden muss.“ Die Richtlinien zur Vertragsraumordnung sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde online. Zu den wichtigsten Punkten der neuen Westendorfer Vertrags-Raumordnung zählt ein verpflichtender Baubeginn innerhalb von 24 Monaten bzw. ein Bauabschluss innerhalb von vier Jahren. Zudem gibt es ein Vorkaufsrecht der Gemeinde. Auch etwaige Sanktionen, die bei Nicht-Einhalten des Vertrages zu tragen kommen, sind in den neuen Richtlinien enthalten.

Platz für Gewerbefläche, so Bürgermeisterin Plieseis auf Nachfrage des Kitzbüheler Anzeigers, sieht die Gemeinde u.a. entlang der Bundesstraße. „Das haben wir bei den Besitzern deponiert, dass die Gemeinde großes Interesse hat, Gewerbeflächen zu erwerben.“ Allerdings muss man hier noch das Ergebnis einer Projektierung des Wasserbauamtes zum Bachverbau abwarten.
Elisabeth Galehr, Foto: Krings/KitzAlps

Daten & Fakten, Der Zeitplan: Der Entwurf liegt sechs Wochen (bis 2. November) auf. Planersprechtage sind am Montag, 25. September sowie am Mittwoch, 18. Oktober. Terminvereinbarung dazu im Gemeindeamt. Bürger haben die Möglichkeit, ihre schriftliche Stellungnahme bis 9. November einzubringen, wichtig ist, die Grundstücksnummer beizufügen. Nach der Behandlung der Stellungnahme erfolgt die 2. Auflage sowie die Prüfung.  Das neue Konzept könnte im Frühling 2018 gültig werden.

 
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