Kitzbüheler Anzeiger
01.05.2020
News  
 

Klarstellung des Roten Kreuzes

Zuletzt sind österreichweit vermehrt kritische Berichte über Tätigkeiten, Parteinähe und personalpolitische Entscheidungen im Roten Kreuz aufgetaucht. Besonders Themen wie „Kurzarbeit“ und „außerordentlicher Zivildienst“ wurden aufgegriffen. Das Rote Kreuz im Bezirk Kitzbühel drängt hier auf eine Klarstellung und wünscht sich eine objektive Beurteilung seiner Leistungen.

Bezirk | Dass das Rote Kreuz viel mehr als nur „Rettungsdienst“ ist, wissen mittlerweile die meisten. Dennoch werden in den Medien die mannigfaltigen Leistungsbereiche derzeit kräftig durchmischt und führen somit zu falschen Darstellungen.
Der Monat März war auch beim Kitzbüheler Roten Kreuz von den COVID-19 Maßnahmen geprägt. Im Rettungsdienst war anfangs der Umgang mit „Corona-Patienten“ herausfordernd. Letztlich und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen war es aber nur eine Frage der Zeit, bis die Erkrankung die ersten eigenen Mitarbeiter betroffen hat.
Die notwendigen Einschränkungen in der medizinischen und therapeutischen Versorgung in Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen, haben auch eine Reduktion in der sogenannten „Vorhalteplanung“ im Krankentransportwesen notwendig gemacht. Waren im März ursprünglich 1.164 Planstunden hierzu im Bezirk vorgesehen, so wurden diese Stunden um die Hälfte auf 582 Stunden herabgesetzt. Der Bereich der Notfallrettung mit geplanten 4.428 Dienststunden im März war von den COVID-Maßnahmen nicht betroffen und wurde im vollen Umfang besetzt.

Die „Gesundheits- und sozialen Dienste“ im Roten Kreuz Kitzbühel mussten aufgrund der notwendigen Maßnahmen ihr Leistungsangebot entsprechend anpassen. In diesen Bereichen arbeiten überwiegend altgediente, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche von einigen Zivildienern unterstützt werden. Da der Personenkreis von Menschen über 65 Jahren als besonders schützenswert anzusehen ist, und dem Roten Kreuz das Wohlergehen all seiner Mitarbeiter ein großes Anliegen ist, wurde auf diesen Mitarbeiter-Pool nicht mehr zurückgegriffen. Daher ist man besonders stolz, dass es unter Berücksichtigung aller notwendigen Maßnahmen dennoch gelungen ist, als einer der wenigen Bezirke Tirols die Lebensmittel-Tafeln im gewohnten Umfang zu öffnen. Dem Engagement der einzelnen Mitarbeiter war es zu verdanken, dass zudem Leistungen wie „Essen auf Rädern“, „Krisenintervention“, „Rufhilfe“, „betreuter Fahrdienst“ oder auch „Sozialbegleitung“ durchgeführt wurden.

Personalsituation, Zivildiener und Kurzarbeit
Rund 85 Prozent der insgesamt 40 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Rettungs- und Krankentransportdienst. Der Rest ist in den Bereichen Verwaltung, Ausbildung und in den Gesundheits- und sozialen Diensten tätig.
Obwohl im März durch die reduzierte Vorhalteplanung im Krankentransport weniger Dienststunden zu besetzen waren, ist die Einführung von Kurzarbeit bisher kein Thema gewesen. Durch Konsumation von angesparten Zeitausgleichs- und Urlaubsstunden, konnte die Differenz ausgeglichen werden. Die Abwendung von Kurzarbeit im Roten Kreuz Kitzbühel ist somit der Flexibilität und dem Entgegenkommen der Mitarbeiter zu verdanken.
Sollten Corona-Maßnahmen jedoch länger andauern, oder sich wiederholen, darf sich auch das Rote Kreuz Kitzbühel der Möglichkeit einer Kurzarbeit nicht verschließen. Auch wir sind dem sorgsamen, wirtschaftlichen Umgang der Gelder, welche zum Teil aus Spenden, oder erwirtschafteten Leistungen stammen, in höchstem Maße verpflichtet. Kurzarbeit ist grundsätzlich kein Fluch, sondern ist in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse eher als Segen für Mitarbeiter und Betriebe anzusehen.
Fest steht in diesem Zusammenhang allerdings: Zivildiener, egal ob sie den regulären oder außerordentlichen Zivildienst versehen, können einen beruflichen Mitarbeiter nicht ersetzen. Dies ist im Rettungsdienst, nicht zuletzt aufgrund fehlender Ausbildungen rechtlich gar nicht möglich.
Auch in allen anderen Bereichen, in welchen Zivildiener eingesetzt werden, kann die Rot-Kreuz Bezirksstelle Kitzbühel versichern, dass kein/e Mitarbeiter/in in Kurzarbeit geschickt und dabei durch einen Zivildiener ersetzt wird.

Parteiverbundenheit des Roten Kreuzes
In Österreich wird dem Roten Kreuz mittlerweile eine starke Parteiverbundenheit zur Bundesregierung nachgesagt. Eine solche Aussage ist unzutreffend und verallgemeinernd. Im Bundesgesetz zur „Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes“ (kurz: Rotkreuz-Gesetz) wird im Paragraph zwei die Aufgabe klar geregelt. Darin heißt es: „[...] Als freiwillige Hilfsgesellschaft unterstützt das Österreichische Rote Kreuz die österreichischen Behörden im humanitären Bereich […]“. Die Rot-Kreuz Bezirksstelle Kitzbühel arbeitet auch während der Corona-Krise sehr eng mit der Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zusammen. Unser Landesverband handhabt dies mit dem Amt der Tiroler Landesregierung genauso. Der Bezirksstelle und dem Landesverband werden deswegen keine Parteinähen nachgesagt. Warum dies jedoch auf Bundesebene der Fall sein soll, wenn das ÖRK-Generalsekretariat mit der zuständigen Behörde (Bundesregierung) zusammenarbeitet, ist in keinster Weise nachvollziehbar. Vielmehr scheint es, dass auf dem Rücken des Roten Kreuzes parteipolitische Scharmützel ausgetragen werden.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in dieser Zeit mit höchstem Ehrgeiz, sozialem Engagement und bemerkenswerter Motivation für die Mitmenschen einsetzen, wirken populistische Äußerungen zur Arbeit des Roten Kreuzes wie ein Hohn. Sie alle wünschen sich nur eines: das Rote Kreuz soll nach seinen Leistungen und nicht nach medialen Äußerungen beurteilt werden!

Das Rote Kreuz ist mehr als nur der „Rettungsdienst“. Foto: Rotes Kreuz

 
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