Kitzbüheler Anzeiger

Westendorf

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8 März 2019 Mitteilungen Aus der Gemeindestube Bei der Gemeinderatssit- zung am 18.12.2018 wur- den unter anderem auch die folgenden Tagesordnungs- punkte behandelt: Voranschlag 2019 Der Haushaltsvoranschlags- entwurf wurde zeitgerecht erstellt und ordnungsgemäß zur öffentlichen Einsicht- nahme aufgelegt wurde. Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf wurden keine eingebracht. Der Voranschlag wurde aus- geglichen erstellt, wobei der ordentlíche Haushalt eine Summe von € 12.998.500,- und der außerordentliche Haushalt € 4.000.000,- (für den Umbau des Kindergar- tens, den Trennkanal Holz- ham und den ersten Teilab- schnitt des Baus einer neuen Freizeitanlage) aufweist. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der erstell- te Voranschlag für das Jahr 2019 bewilligt wird. Gleich- zeitig wird auch der mittel- fristige Finanzplan einstim- mig genehmigt. Gemeindevertreter in der Golfplatz-Errichter-Ge- sellschaft Durch das Ausscheiden von Gemeinderätin Dr. Johan- na Angerer-Aufschnaiter war ein neuer Gemeinde- vertreter in die Golfplatz Hohe Salve - Brixental Errichterges.m.b.H. zu ent- senden. Der Gemeinderat kam einstimmig zu dem Beschluss, dass Gemeinde- rätin Elisabeth Fuchs-Hain als Gesellschaftervertreterin entsandt wird. Stellenausschreibung Die Gemeinde Westendorf schreibt für die Monate Juli und August 2019 einen Ferialjob mit einem Beschäfti- gungsausmaß von 40 W ochenstunden aus. Der Arbeitsbereich wird sich je nach Witterung im Frei- schwimmbadbzw.imGemeindeamtbefinden. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätes- tens 15. Mai 2019 an die Gemeinde Westendorf, Dorf- platz 1, 6363 Westendorf. S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G BeiderGemeindeWestendorfistimWohn-undPflege- heim ab sofort die Stelle als Reinigungskraft neu zu besetzen. Die Stelle wird mit einem Beschäf- tigungsausmaß von 50 % - 62,5 % (20 - 25 W ochen- stunden) nachbesetzt. Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeinde-Vertragsbediens- tetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011, in der jeweils geltenden Fassung. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 957,05 (50 % das sind 20 Wochenstunden) brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Ent- geltbestandteile erhöht. Von den Bewerbern/innen werden folgende Vorausset- zungen erwartet: - Freunde an der Arbeit mit alten und hilfsbedürftigen Menschen - selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten - BereitschaftzurflexiblenArbeitszeit - Bereitschaft, auch am Wochenende zu arbeiten BewerbungensindbeimWohn-undPflegeheimWesten- dorf, Dorfstraße 124, 6363 W estendorf, einzubringen. Für Informationen steht Ihnen Heimleiter Joachim Wurzrainer, MSc zur Verfügung. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungs- gesetzes 2005 wird hingewiesen. Folgende Unterlagen sind beizuschließen: - Lebenslauf - Geburtsurkunde - Staatsbürgerschaftsnachweis Für den Gemeinderat: Bürgermeisterin Annamarie Plieseis Die Gemeinde Wes tendorf im Inter- net: www.westendorf.tirol.gv.at Dietmar Strobl, Case-Mana- ger Brixental-Wildschönau (der „Kümmerer“), wird Sie auf Ihren Wunsch hin zu Hause besuchen und ein Be- ratungsgespräch führen. Ver- einbaren Sie telefonisch von Montag bis Freitag (8:00 bis 16:00 Uhr) ein persönliches Beratungsgespräch! Dietmar Strobl akademischer Pflegemanager +43 (0) 660 2263324 case2@sozialsprengel-kirchberg-reith.at Sozial - und Gesundheitssprengel Kirchberg - Reith Kirchplatz 9, 6365 Kirchberg Planungsverband 31 Brixental - Wildschönau Mit Unterstützung v on Bund, Land und Europäischer Union (LEADER) Seniorenberatung
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