Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 4 Herbst 2017 Nachdem dies auch wirtschaftliche Auswirkungen hat, wurden gegen die Firma bereits Schadenersatzforderungen geltend gemacht, da der Abbruch der Arbeiten ausschließlich im Alleinverschulden des Unternehmens liegt. Zwischenzeitig wurden Alternativen erarbeitet, um die Arbeiten nach Schluss der Badesaison fortzuführen, damit wir für die nächste Saison wieder einen regulären Badebetrieb bieten können. Goldene Hochzeiten Gemeinsam mit Bürgermeister Georg Hochfilzer überreichte Bezirkshauptmann-Stellvertreter Dr. Martin Grander im Auftrag des Landeshauptmannes den Waidringer Hochzeitsjubilaren die Jubiläumsgabe des Landes T irol. Aus Anlass der Goldenen Hochzeit wurden Georg und Rosi Heigenhauser, Rudolf und Liane Klosterhuber und Georg und Renate Winkler geehrt. Im Namen der Gemeinde Waidring ergeht zu diesem Hochzeitsjubiläum nochmals eine herzliche Gratulation an alle Jubelpaare! Die Jubelpaare mit Dr. Martin Grander und Bgm. Georg Hochfilzer Wasserableitungen auf öffentliche Straßen und Gehsteige Ein im Frühjahr eingetretener Glatteisunfall eines Fußgängers mit Verletzungsfolgen ist leider wieder Anlass, auf die Problematik von Wasserableitungen von Gebäuden und Grundstücken auf Straßen und Gehsteige hinzuweisen. Es kommt noch immer vor, dass Schmelz- und Niederschlagswässer von Grundstücken und Gebäuden auf öffentliche Straßen und Gehsteige abgeleitet werden. Dies ist nicht nur unzulässig, aus solchen Ableitungen entsteht in den Wintermonaten auch eine akute Vereisungsgefahr und daraus wiederum eine mögliche Gefährdung sowohl für den Straßenverkehr als auch besonders für Fußgänger. In dem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde oder die Straßen-Interessentschaften bei V orfällen, die aus solchen Wasserableitungen von Gebäuden und Grundstücken auf Straßen entstehen, keinerlei Haftung für den ordentlichen Zustand der beeinträchtigten V erkehrsflächen übernehmen. Bei Regressansprüchen seitens verletzter Personen oder auch deren Versicherungsträger trifft diese Haftung im Falle unzulässiger Wasserableitungen nach dem Verursacherprinzip den jeweiligen Liegenschaftseigentümer. Um Unfallgefahren oder gar Verletzungen vorzubeugen, wird gerade im Hinblick auf die nahende „kalte Jahreszeit“ und die damit verbundene Vereisungsgefahr appelliert, Maßnahmen gegen unzulässige W asserableitungen auf Verkehrsflächen zu treffen. Ebenso sind in Verkehrsflächen hineinragende Äste, Stauden und Sträucher laufend so zurückzuschneiden, dass die Benützung der Straßen und Gehsteige nicht beeinträchtigt wird. Damit wird auch die Durchführung der Schneeräumung erleichtert. Instandhaltung Friedhofsanlage Der südliche T eil des Friedhofes nach Abschluss der Arbeiten Fotos: Gemeinde Waidring Nach der bereits durchgeführten Anhebung der Grabstätten im nördlichen Bereich wurden diese Arbeiten heuer im südlichen Abschnitt zum Pfarrheim hin fortgesetzt. Neben dem Niveauausgleich der Gräber und der Anpassung der Umrandungen und Kreuzsockel wurde durch die teilweise Einbringung von sickerfähigem Material besonders die Wasserableitung verbessert. In dem Zuge wurde auch eine Absturzsicherung in Form eines Geländers vom Pfarrheim her errichtet. Mit dieser Maßnahme hat die Friedhofsanlage wieder eine wesentliche Verbesserung erfahren. Der verantwortliche Referent Gottfried Flatscher spricht der Belegschaft des Gemeindebauhofes und den zur Verstärkung beigezogenen Mitarbeitern des Maschinenringes ein großes Lob für die hervorragende Ausführung dieser Arbeiten aus! Nationalratswahl und Olympia-Volksbefragung Am 15. Oktober 2017 finden parallel die Nationalratswahl und die Tirolweite Olympia-Volksbefragung statt. Diese beiden Abstimmungen müssen in getrennten W ahllokalen und von einer jeweils eigenen Wahlbehörde abgewickelt werden. Da im Gemeindeamt die notwendigen räumlichen V oraussetzungen nicht gegeben sind, finden sowohl die Nationalratswahl als auch die Olympia-Befragung in der VOLKSSCHULE WAIDRING statt. Die Wahlzeit ist wie bisher mit 7.00 bis 15.00 Uhr festgelegt. Die entsprechenden Wahlverständigungskarten werden zeitgerecht versandt, zur raschen Abwicklung wird am Wahltag um verlässliche Mitnahme der Verständigungskarten ersucht. Als Begleiterscheinung der Anfechtung des 1. Wahlganges der Bundespräsidentenwahl sind die W ahlbehörden angehalten, besonderes Augenmerk auf die Identitätsfeststellung der Wählerinnen und Wähler zu legen. Obwohl in unserer Gemeinde die große Mehrheit der Wahlberechtigten persönlich bekannt ist, wird darauf hingewiesen, zur Wahl bzw. Abstimmung ein Personaldokument, z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mitzubringen und diesen der Wahlbehörde vorzuzeigen. Betrachten Sie diesen Umstand nicht als Ärgernis gegenüber den Wählerinnen und Wählern, dies ist allein der Rechtmäßigkeit der Wahlvorgänge geschuldet.
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