Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 4 Sommer 2021 Damit sollte eine Phase der Unsicherheit zu Ende gehen und auf Sicht eine bestmögliche Hochwassersicherheit für die Waidringer Bevölkerung und die im Gefährdungsbereich liegenden Objekte erreicht werden. Nach erfolgter Finanzierungsgenehmigung kann das Hochwasserschutzprojekt gestartet werden Baulandmodell Fischerfeld Mit dem Baulandmodell Fischerfeld steht für unsere Bürgerinnen und Bürger in absehbarer Zeit wieder ein optimales Angebot für „leistbares Wohnen in der Gemeinde“ zur Verfügung. Solche Initiativen sind von großer W ichtigkeit für die ortsansässige Bevölkerung, da Baugrundstücke auf dem freien Markt finanziell kaum mehr erschwinglich sind. Damit schaffen wir auch weiterhin Möglichkeiten, dass ortsansässige Erstwohnraumschaffer zu vertretbaren Preisen ein Grundstück zur Herstellung von W ohnraum erwerben können. Nachdem die Kaufmodalitäten nun in der finalen Abwicklung stehen, wurde parallel dazu bereits mit geologischen Bodenuntersuchungen sowie vom Raumplaner gemeinsam mit einem Architekten mit der Bebauungs- und Aufschließungsplanung für das Areal begonnen. Je nach Planungsfortschritt hoffen wird, nach Möglichkeit bis Jahresende in die Vergabe der Grundstücke eintreten zu können, sodass nach Herstellung der notwendigen Infrastruktur (Straßen, W asser, Kanal usw.) durch die Gemeinde schon im Laufe des kommenden Jahres mit der Bebauung begonnen werden kann. Nach Vorliegen der Kostenschätzungen und Angebote für die Erschließung des Areals kann auch der maßgebliche Kaufpreis für die Baugrundstücke fixiert werden. Vom Gemeinderat werden dazu noch die Vergabekriterien für die Grundstücke überarbeitet und an die aktuellen Verhältnisse angepasst, damit eine gerechte und nachvollziehbare Zuteilung der jeweiligen Grundstücke gewährleistet werden kann. Die bisher vorliegenden Anmeldungen werden in Evidenz gehalten und gelten bereits als aufrechte und gültige Bewerbung. Projekt betreubares Wohnen Die Gemeinde beschäftigt sich seit einiger Zeit mit einem Projekt für betreubares Wohnen für die ältere Generation in unserer Gemeinde. Nachdem die Alpenländische Heimstätte in der Dorfstraße östlich der bereits bestehenden Wohnanlage ein weiteres Objekt errichten wird, sollen im geplanten Neubau Wohnungen für die W ohnform des „betreubaren Wohnens“ vorgesehen werden. Dies wurde in den Planungen bereits berücksichtigt, sodass künftig die Möglichkeit auch für Seniorinnen und Senioren besteht, hier altersgerecht ausgestattete Wohnungen zu vertretbaren Preisen anzumieten. Dazu wird in nächster Zeit gemeinsam mit dem Bauträger eine Information sowie Bedarfserhebung zur Verfügung gestellt, wo Voranmeldungen für eine altersgerechte Mietwohnung erstattet werden können. Es wird dann Aufgabe der Gemeinde sein, die nötigen Begleitmaßnahmen zu treffen, damit eine Unterstützung in der Abwicklung der Grundbedürfnisse der älteren Bewohner angeboten werden kann. Sofern das Bauvorhaben auf Grund der Situation auf dem Bausektor und der für gemeinnützige Bauträger vorgegebenen Baukosten zum Baustart freigegeben wird, sollte nach Möglichkeit noch im heurigen Jahr mit dem Bau begonnen werden. Mit diesem Alternativmodell zum leistbaren Wohnen für „Junge“ soll durch diese Gemeindeinitiative künftig auch eine entsprechende W ohnform für die ältere Generation angeboten werden können. Freizeitwohnsitze Da das Thema Freizeitwohnsitze gerade im Zusammenhang mit dem Aspekt „leistbaren Wohnens“ in der Bevölkerung aus verständlichen Gründen verstärkt Gesprächsthema ist, können zur allgemeinen Information die weiteren Maßnahmen kurz dargestellt werden. Aktuell werden vom Land Tirol in gesetzlicher Hinsicht weitere Akzente in puncto der notwendigen Kontrolltätigkeiten gesetzt. U.a. befindet sich eine Gesetzesänderung in Ausarbeitung, dass die erforderlichen Kontrollorgane dann durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft bestellt werden können. Die Gemeinden sind auf Basis der bisher bereits durchgeführten Schritte angehalten, in jedem Fall zu prüfen, ob es sich bei den betreffenden Wohnsitzen allenfalls um Objekte handelt, die lediglich zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des W ochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden und somit als Freizeitwohnsitze zu klassifizieren sind. Sobald die notwendigen Kontrollorgane verfügbar sind, werden die weiteren Überprüfungsschritte anlaufen, damit für die anhängigen Verfahren Entscheidungen getroffen werden können und Rechtssicherheit sowohl für die Inhaber der jeweiligen Objekte als auch die Behörde gegeben ist. Bei neu errichteten Objekten erfolgt die genaue Überprüfung der Nutzungsverhältnisse bereits mit der polizeilichen Anmeldung; wenn der Hauptwohnsitznachweis nicht schlüssig erbracht wird, kann es dazu führen, dass die weitere Benützung von Gebäuden oder Wohnungen untersagt werden muss. Anmeldungen Hundehaltung Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hunde nicht bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir weisen deshalb erneut darauf hin, dass nach dem Tiroler Landespolizeigesetz in Verbindung mit der Hundesteuerverordnung der Gemeinde Waidring alle über drei Monate alten Hunde innerhalb einer Woche bei der Gemeinde anzumelden sind. Dabei sind eine aufrechte Haftpflichtversicherung und der Sachkundenachweis über die theoretische Ausbildung für Hundehalter vorzulegen sowie die Kennnummer des dem Hund eingesetzten Mikrochips bzw. die Tätowierung bekannt zu geben. Um künftigen Kontrollen vorzubeugen, wird um entsprechende Anmeldung etwaiger nicht gemeldeter Tiere ersucht. Wasserzähler Damit bei der Jahresablesung der Wasserzähler keine unliebsamen Überraschungen auftreten, wird erneut darauf hingewiesen, den Wasserzählerstand periodisch hinsichtlich eines erhöhten Verbrauches zu überprüfen. Die Gemeinde kann für einen verdeckten Wasserleitungsschaden (defekte Ventile etc.) keinen Nachlass oder Minderung gewähren. Aus dem Gemeindeamt Unser Mitarbeiter Ing. Patrick Gebhardt hat kürzlich die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe erfolgreich abgelegt. Bmstr. Gebhardt ist als Leiter des Bauamtes der Gemeinde Waidring mit den Agenden als hochbautechnischer Amtssachverständiger betraut und ua. zur Erstattung von Gutachten in Bauverfahren zuständig. In dieser Funktion obliegt ihm die gesamte Bearbeitung der Bauverfahren sowohl in technischer als auch rechtlicher Hinsicht bis zur Genehmigung und Entscheidung durch den Bürgermeister als Baubehörde. In seiner Funktion ist er Ansprechpartner für Bauwerber, Architekten und Bauplaner sowie in technischen Angelegenheiten
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