Kitzbüheler Anzeiger

Waidring

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Waidring konkret 4 Frühling 2020 detaillierten Informationen übermittelt, auf deren Basis die Höhe der Abgabe berechnet werden kann. In Folge ist die künftig jährlich zu leistende Freizeitwohnsitzabgabe bis 30.4.2020 an die Gemeinde Waidring zu entrichten. Die an den Tourismusverband abzuführende „pauschale Aufenthaltsabgabe“ ist eine separate Vorschreibung, die von den Gemeinden einzuhebende Freizeitwohnsitzabgabe ist unabhängig von den an den TVB zu leistenden Beiträgen zu sehen. Eine große Herausforderung wird in dem Zusammenhang sein, jene Wohnsitze zu erheben und festzustellen, die über keine Genehmigung zur Nutzung als Freizeitwohnsitz verfügen. Dazu hat der Tiroler Landtag kürzlich ergänzende gesetzliche Regelungen geschaffen, die die Verwendung diverser Daten ermöglichen, um daraus verbindliche Rückschlüsse über den Nutzungsumfang entsprechender Objekte und Wohnungen zu ziehen. Da damit ein großer Arbeitsaufwand verbunden ist, werden diese Erhebungen und Überprüfungen nach und nach abgearbeitet. Dazu ist im Gespräch, dass vom Land eigene Kontrollorgane eingestellt werden, die die Überprüfungen vornehmen. Entsprechend den verbindlichen Vorgaben ist die unrechtmäßige Verwendung als Freizeitwohnsitz nicht nur als Verwaltungsübertretung an die Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige zu bringen, sondern ist in Folge die weitere Verwendung allenfalls nicht zulässiger Freizeitwohnsitze behördlich zu untersagen. Goldene Hochzeiten Kürzlich konnten Bezirkshauptmann Dr. Michael Berger und Bürgermeister Georg Hochfilzer an W aidringer Hochzeitsjubi- lare die Jubiläumsgabe des Landeshauptmannes überreichen. Mit der Jubiläumsgabe geehrt wurden die Eheleute Herta und Josef Haas, Rosi und Fritz Hauser, Monika und Andreas Millinger sowie Elisabeth und Richard Winkler. Im Anschluss an die Übergabe wurde von der Gemeinde bei Kaffee, Kuchen und Jause zu einem gemütlichen Zusammensitzen eingeladen. Auf diesem Wege geht nochmals eine herzliche Gratulation der Gemeinde an die Jubelpaare! Kanalisationsbau Sonnwendstraße - Gasteigbühel Nachdem es bei Starkregenereignissen im Bereich der Einmündung des „Dorfkanales“ in den Sammelkanal zu hydraulischen Problemen kommt, müssen Umbauten am Kanalnetz vorgenommen werden. Damit dies für die Zukunft so weit als möglich ausgeschlossen werden kann, wird im Bereich „Gasteigbühel zwischen den Objekten Diechtler“ und Sattler“ ein neuer Kanalstrang errichtet, so dass dieser künftig direkt in Fließrichtung in den Verbandskanal des Abwasserverbandes einmündet. Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich ab 14.4.2020 begonnen. Da der Kanal direkt in der nördlichen Richtungsfahrbahn der „Sonnwendstraße“ verlegt wer den muss, ist während der Bauzeit mit V erkehrseinschränkungen und teilw. Sperren zu rechnen. Möglicherweise muss der Verkehr kurzzeitig über die Dorfstraße umgeleitet werden. Es ergeht die Bitte an alle Verkehrsteilnehmer, die Baustelle in der Zeit zu umfahren. Damit können einerseits Verkehrsbehinderungen minimiert und andererseits die Bauzeit so kurz als möglich gehalten werden. Leinenzwang für Hunde Durch eine Änderung des Landespolizeigesetzes gelten seit Anfang des Jahres neue Bestimmungen für die Haltung von Hunden. Ab sofort sind Hunde an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften mit Ausnahme von ausgewiesenen Hundefreilaufzonen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Darüber hinaus sind Hunde an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen V erkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Halter, die erstmals einen Hund anmelden, haben ab 1.4.2020 den Nachweis einer theoretischen Ausbildung (Sachkundenachweis) vorzulegen. Bezirkshauptmann Dr. Michael Berger (rechts) und Bürgermeister Georg Hochfilzer mit den Jubelpaaren Foto Gemeinde Waidring
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