Kitzbüheler Anzeiger

St. Johann in Tirol

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Aktuelles ST. JOHANNER GEMEINDENACHRICHTEN 3 Aktuelles Begegnungszone Bei den Gestaltungsmaßnahmen in der K ai- serstraße konnte der Bauzeitplan nicht ganz eingehalten werden. Unerwartete Mehrarbei- ten, wie die Erneuerung der kompletten Was- serleitung und ein Kanalrohbruch, verursach- ten eine Verspätung v on zwei Wochen. Um alle Arbeiten bis Mitte Juli komplett ab- schließen zu können, müssen derzeit einige Arbeiten parallel verlaufen. So werden einer- seits die Pflasterarbeiten in der Kaiserstraße fertiggestellt, gleichzeitig dazu erfolgt die Verlegung der Wasserleitung im Schmiedweg. Zu diesem Zweck ist die Einfahrt in den Schmiedweg beim „Bruggnschmied“ (F oto Eppensteiner) gesperrt. Die Ortsdurchfahrt ist somit komplett ge- sperrt, und Anrainer bzw. Betriebe im Schmiedweg werden gebeten, über den Schwimmbadweg zu fahren. Die Zufahrt zum Notheggerparkplatz bleibt jedoch immer ge- währleistet. Nach einer zweiwöchigen A ushärtungsphase wird die Kaiserstraße ab 5. Juli wieder für den Verkehr freigegeben. Mit diesem Datum tritt auch wieder die Einbahnregelung in Poststra- ße und Speckbacherstraße ab der Einfahrt zum Jagglbäck-Parkplatz in K raft. Die Öffnung des Schmiedwegs ist für 13. Juli geplant. Achtung! Beim Lang & Klang am 4. Juli in der äußeren Kaiserstraße ist der Nothegger-Park- platz von 18 bis 23 Uhr nur über die G asteiger- straße erreichbar. Von Seiten der Markgemeinde und den aus- führenden Baufirmen wird alles daran gesetzt, die Baumaßnahmen schnellstmöglich ab- schließen zu können. Begegnungszone wird erweitert Bisher gab es in St. Johann eine Begegnungs- zone in der Poststraße und in der K aiserstraße vom Gasthof Mauth bis zum Schuhhaus Gol- ser. Diese wird nun bis zur Notheggerbrücke erweitert. Straßensperren in Kaiserstraße und Schmiedweg In der St. Johanner Begegnungszone ist eine Höchstgeschwindigkeit v on 20 km/h ver- ordnet; dies zeigen auch die Hinweistafeln. Darüber hinaus schreibt die S tVO aber vor, immer eine angepasste Geschwindigkeit zu wählen. Je nach den Umständen (Fußgän- gerfrequenz, Kinder, Senioren, Sichtverhält- nisse etc.) kann eine angepasste Geschwin- digkeit auch deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegen. Die Lenker von Fahrzeugen (auch Radfahrer) dürfen die F ußgänger weder gefährden noch behindern, sie haben stets einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitli- chen Abstand einzuhalten. Lenker von Kraft- fahrzeugen dürfen auch R adfahrer weder gefährden noch behindern. Übrigens dür- fen die Radfahrer in der St. Johanner Begeg- nungszone auch gegen die Einbahn fahren. Zusammenfassend kann man sagen: In der Begegnungszone gilt der Leitsatz: Alle Verkehrsteilnehmer müssen aufpassen, sich anpassen und aufeinander Rücksicht nehmen.
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